EU will ausländische Direktinvestitionen
 genauer unter die Lupe nehmen

 

erstellt am
15. 02. 19
13:00 MEZ

Straßburg (europarl) - Das EU-Parlament hat am 14. Feber beschlossen, ein EU-Instrument zur Überwachung ausländischer Direktinvestitionen einzuführen. Es geht um die Sicherheit strategischer Branchen und Bereiche. Während die EU weiterhin offen für Investitionen ist, müssen ausländische Direktinvestitionen (foreign direct investment, FDI) überprüft werden, um festzustellen, ob sie die strategischen Interessen der EU gefährden könnten.

Die neuen Bestimmungen, die zwischen Parlament und Rat informell vereinbart worden waren, wurden mit 500 Stimmen bei 49 Gegenstimmen und 56 Enthaltungen beschlossen. Mit dieser Abstimmung wurde das erste EU-weite System geschaffen, das die Überprüfung der ausländischen Direktinvestitionen durch die Mitgliedstaaten aus Gründen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung unterstützt.

Schutz strategischer Branchen und Bereiche
Der vorliegende Gesetzesvorschlag schützt kritische Infrastrukturen, einschließlich Energieversorgung, Verkehrsnetze, Kommunikation, Datenspeicheranlagen und Strukturen zur Analyse großer Datenmengen, Raumfahrt- und Finanzdienstleistungsinfrastrukturen sowie Technologien wie Halbleiter, künstliche Intelligenz und Robotik. Das Verhandlungsteam des Parlaments fügte die Wasserversorgung, das Gesundheitswesen, die Verteidigung, Medien, Biotechnologie und Lebensmittelsicherheit zu den schützenswerten Bereichen hinzu.

Zitat
Berichterstatter Franck Proust (EVP, FR): „‚Ein Europa, das schützt‘ wird Realität: Die heutige Abstimmung ist ein konkreter Schritt gegen Bedrohungen unserer Branchen, Technologien und strategischen Interessen. Es ist uns gelungen, diesen Mechanismus schnell einzuführen, trotz des sensiblen Themas, einiger Zurückhaltung und beispiellosem Druck. Europa übernimmt die Kontrolle über sein Schicksal und bleibt gleichzeitig offen für ausländische Investitionen.“

Die nächsten Schritte
Es wird erwartet, dass der Rat das Abkommen am 5. März förmlich billigt. Die Verordnung tritt 18 Monate nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Hintergrundinformationen
Derzeit verfügen nur 14 EU-Länder (Österreich, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Lettland, Litauen, Ungarn, Italien, die Niederlande, Polen, Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich) über FDI-Kontrollmechanismen, die sich in Umfang und Ausgestaltung stark unterscheiden. Ausländische Direktinvestitionen haben grenzüberschreitende Auswirkungen, die nun angegangen werden können.

In den vergangenen 20 Jahren haben sich Struktur und Herkunft der ausländischen Direktinvestitionen in die EU drastisch verändert, mit einem Anstieg solcher Investitionen aus Schwellenländern. Die Investitionen aus China versechsfachten sich, die aus Brasilien verzehnfachten sich, und jene aus Russland wuchsen um mehr als das Doppelte, wobei sie sich zuletzt auf Hightech-Sektoren konzentrierten und oft durch Unternehmen mit staatlicher Beteiligung oder mit Verbindungen zur Regierung getätigt wurden.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.europarl.europa.eu/portal/de

 

 

 

 

 

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