Wiesflecker: Vorarlberger Modell
 der Mindestsicherung bewährt sich

 

erstellt am
20. 02. 19
13:00 MEZ

Bezugsdauer österreichweit am kürzesten. Gesamtkosten gehen kontinuierlich zurück
Bregenz (vlk) – In ihrer Beantwortung einer Landtagsanfrage hält Landesrätin Katharina Wiesflecker einmal mehr fest, dass sich das Vorarlberger Mindestsicherungsmodell bewährt hat. "Die sinkenden Zahlen – sowohl bei den Gesamtausgaben als auch bei der Zahl der Beziehenden – zeigen eindeutig, dass wir auf dem richtigen Weg sind", ist Wiesflecker überzeugt. Vor allem die bundesweit kürzeste Verweildauer von durchschnittlich 6,4 Monaten belege eindrücklich, dass es in Vorarlberg am besten gelinge, die Menschen aus der Mindestsicherung rasch auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.

"Vergleicht man die durchschnittliche Bezugsdauer mit den anderen Bundesländern, zeigt sich, dass wir in Vorarlberg an der Spitze liegen", stellt Landesrätin Wiesflecker fest. So beträgt die Verweildauer in Wien 9,2 Monate, im Burgenland 8,7 Monate oder in Oberösterreich 7,8 Monate, der österreichweite Durchschnitt liegt bei 8,5 Monaten.

Gesunken sind auch die monatlichen Gesamtkosten (zur Deckung des Lebensunterhaltes und/oder Wohnbedarfes) von Jänner 2018 bis Dezember 2018, und zwar um ca. elf Prozent. Seit der Novelle des Mindestsicherungsgesetzes und -verordnung mit Juli 2017 konnten die monatlichen Gesamtkosten um 18,5 Prozent gesenkt werden, das Gesamtbudget hat sich um 24 Prozent verringert.

Die Fallzahlen (bezogen auf Haushalte) sind um ca. 16 Prozent zurückgegangen. Laut dem aktuellen Monatsbericht zur Flüchtlingssituation bezogen im Jänner 2019 in Vorarlberg 3.313 Asylberechtigte (Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzbedürftige) die Mindestsicherung, davon 1.904 im erwerbsfähigen Alter.

Der Zweck der Mindestsicherung – die staatliche Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens solange, bis die betroffenen Personen dies aus eigener Kraft leisten können – ist eine zentrale sozialpolitische Aufgabe. "Besonders für Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sind die Leistungen aus der Mindestsicherung wesentlich, weil diese Zielgruppen während des Asylverfahrens keine Erwerbsarbeit ausüben dürfen und somit nach der Asylzuerkennung als Vollbeziehende von der Grundversorgung in die Mindestsicherung wechseln", erklärt Landesrätin Wiesflecker. Daher werde mittels Integrationsvereinbarung sichergestellt, dass diverse vom Land Vorarlberg und dem Arbeitsmarktservice zur Verfügung gestellte Integrationsmaßnahmen wie etwa Alphabetisierungs- und Sprachkurse oder Beschäftigungsinitiativen (Start 2 Work, Jugendcollege, etc.) absolviert werden, um eine möglichst rasche Vermittlung hin zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, so Wiesflecker.

So konnte das AMS im Jahr 2018 1.121 Beschäftigungsaufnahmen von bleibeberechtigten Flüchtlingen erreichen, im Jänner 2019 waren es bereits 106 – die Maßnahmen wirken also.

Belegen lässt sich der Erfolg dieses Weges auch mit den Zahlen bei den Kürzungen, die aufgrund von Verstößen gegen die Auflagen getroffen werden. 35 Prozent der Kürzungen betrafen Konventionsflüchlinge/subsidiär Schutzberechtigte, also im Verhältnis zur Zahl der Beziehenden, ist diese Gruppe bei den Sanktionen unterrepräsentiert.

"Wichtig ist mir auch, darauf hinzuweisen, dass 36 Prozent aller Mindestsicherung Beziehenden Kinder bzw. Jugendliche sind. Diese wären bei Leistungskürzungen besonders betroffen", zeigt sich Wiesflecker besorgt. 60 Prozent aller Beziehenden verfügen außerdem über irgendeine Form von Einkommen. Allerdings reicht dieses Einkommen zur Führung eines menschenwürdigen Lebens nicht aus, sodass eine Aufstockung auf die Mindestsicherungssätze erfolgt (sog. "Aufstockende").

Das Vorarlberger Modell der Mindestsicherung hat sich bestens bewährt. "Es wäre ein fataler sozialpolitischer Rückschritt, wenn wir unseren vernünftigen Weg verlassen müssten", betont Wiesflecker.

Am 22. Feber wird Landesrätin Wiesflecker mit den Vorarlberger National- und Bundesratsabgeordneten zusammentreffen, um sich mit ihnen über Auswirkungen des neuen geplanten Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes auszutauschen. "Mir ist es wichtig, dass alle Abgeordneten gut informiert sind und die Konsequenzen kennen, bevor sie über so wichtige Gesetzesvorhaben abstimmen", schließt die Landesrätin.

 

 

 

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