Ministerrat beschließt Adaptierung
 des Konsulargesetzes

 

erstellt am
07. 03. 19
13:00 MEZ

Gesetz über die Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben
Wien (bka) - Außenministerin Karin Kneissl berichtete am 6. März beim Ministerrat über die bevorstehenden Änderungen beim Konsulargesetz. "Nachdem sich der konsularische Schutz völkergewohnheitsrechtlich immer mehr verdichtet hat, erfüllen wir nun mit dem Konsulargesetz eine Richtlinie aus dem Jahr 2015. Es geht dabei um die Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern von allen Mitgliedstaaten der EU", erklärte die Bundesministerin den Vortrag an den Ministerrat. Damit ermögliche man eine verdichtete, verbesserte Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedern, die in der Praxis bereits gehandhabt werde, in Gesetzesform.

Der Entwurf dieses Bundesgesetzes sieht vor, dass die Gewährung konsularischen Schutzes abgelehnt werden kann, wenn dadurch die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet würde. "In den letzten Wochen haben wir diesen konsularischen Schutz vor dem Hintergrund der vermehrten Rückkehr von IS-Kämpfern im Sinne der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt", erläuterte Kneissl. Bundeskanzler Sebastian Kurz ergänzte, dass das Konsulargesetz dazu gedacht sei, "Österreicherinnen und Österreicher zu unterstützen, die im Ausland in Not geraten und unsere Unterstützung verdienen." Es werde zu Adaptierungen des Gesetzes kommen, "für Menschen, die sich terroristischen Organisationen anschließen gibt es keine Hilfe." Diese Personen hätten keinen Anspruch auf den Beistand Österreichs, so der Kanzler.

 

 

 

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