Whistleblower: Erstmals EU-weiter
 Schutz für Hinweisgeber

 

erstellt am
13. 03. 19
13:00 MEZ

Neues System zum Schutz und zur Förderung der Meldung von Verstößen gegen das EU-Recht – Hinweisgeber (Whistleblower) können zwischen interner und externer Berichterstattung wählen.
Straßburg (ep) - Am 11. März erzielten das EU-Parlament und der Europäische Rat eine vorläufige Einigung über die ersten EU-weiten Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern, wenn diese Verstöße gegen EU-Recht aufdecken, wie etwa Steuerbetrug, Geldwäsche oder Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, Produkt- und Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentlicher Gesundheit sowie Verbraucher- und Datenschutz.

Sicherheit bei Berichterstattung
Um die Sicherheit potenzieller Hinweisgeber und die Vertraulichkeit der offenbarten Informationen zu gewährleisten, dürfen Hinweisgeber in Zukunft Verstöße über interne und externe Kanäle melden. Je nach den Umständen des Falles können sich Hinweisgeber dann auch außerhalb ihrer Organisation direkt an die zuständige nationale Behörden sowie an die zuständigen Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU wenden.

Nicht bestraft werden Hinweisgeber, die ihre Kritik öffentlich machen, wenn auf ihren ursprünglichen internen Hinweis keine Reaktion erfolgte. Ohne vorhergehende interne Meldung sind öffentliche Hinweise straffrei möglich, wenn eine unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit oder Vergeltungsmaßnahmen gegen die Hinweisgeber drohen.

Schutz vor Repressalien
Der vereinbarte Text verbietet ausdrücklich Repressalien und führt Schutzmaßnahmen ein, damit ein Hinweisgeber nicht entlassen, degradiert, eingeschüchtert oder in anderer Weise tätlich angegriffen wird. Auch geschützt wird, wer Hinweisgeber unterstützt.

Die Mitgliedsstaaten sollten den Hinweisgebern umfassende und unabhängige Informationen über Berichtswege und alternative Verfahren, kostenlose Beratung sowie rechtliche, finanzielle und psychologische Unterstützung zur Verfügung stellen.

Zitat
Virginie Roziere (S&D, FR) sagte: "Dieser Gesetzestext war eine meiner Prioritäten als Europaabgeordnete und ich freue mich, dass wir eine Einigung erzielen konnten. Wir mussten kämpfen, um einen Text zu bekommen, der den Erwartungen entspricht: Whistleblower müssen geschützt werden und gleichzeitig die besten Mittel bekommen, um gehört zu werden und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen."

Nächste Schritte
Die vorläufige Vereinbarung muss von den Botschaftern der Mitgliedsstaaten (AStV) und dem Rechtsausschuss bestätigt werden, bevor sie von Plenum und Rat endgültig verabschiedet wird. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.

Hintergrund
Der Schutz von Hinweisgebern ist in den Mitgliedsstaaten fragmentiert oder nur teilweise vorhanden. Nur 10 EU-Länder (Frankreich, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Malta, Niederlande, Slowakei, Schweden und Vereinigtes Königreich) bieten umfassenden Rechtsschutz. In den übrigen Ländern ist der Schutz nur teilweise oder gilt für bestimmte Sektoren oder Kategorien von Arbeitnehmern.

Eine Studie der Kommission aus dem Jahr 2017 schätzt den Verlust potenzieller Vorteile, der aufgrund des fehlenden Schutzes von Informanten ausschließlich im öffentlichen Auftragswesen entsteht, auf EU-weit 5,8 bis 9,6 Euro pro Jahr.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.europarl.europa.eu/portal/de

 

 

 

 

 

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