Kärnten beschließt Begleitgesetz für „harten Brexit“

 

erstellt am
25. 03. 19
13:00 MEZ

LH Kaiser: Sollte es zu Brexit ohne Austrittsvereinbarung mit EU kommen, werden zu dem Zeitpunkt in Kärnten lebende Briten Unionsbürgern gleichgestellt - Ausnahmen betreffen Wahlen und Grunderwerb - Beschluss fällt Donnerstag im Landtag
London/Brüssel/Klagenfurt (lpd) - Mit einem Brexit-Begleitgesetz trifft das Bundesland Kärnten die notwendigen Vorkehrungen für einen möglichen harten Brexit. „Wir müssen seitens der Bundesländer und der Bundesregierung danach trachten, in dem von der britischen Politik verursachten Chaos den Durchblick zu bewahren. Daher bereiten wir uns für alle Fälle auch auf ein Ausscheiden des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland ohne entsprechende Vereinbarungen auf Landesebene vor“, erklärt Landeshauptmann Peter Kaiser.

Konkret solle in der kommenden Landtagssitzung am 28. März für den Bereich des Kärntner Landesrechts die Gleichstellung von Personen mit der Staatsbürgerschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie deren Familienangehörige, die über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Österreich verfügen und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer beruflichen Tätigkeit in den Anwendungsbereich des Kärntner Landesrechts fallen, Unionsbürgern gleichgestellt werden. Ausgenommen davon seien die Bereiche der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung sowie das Kärntner Grundverkehrsgesetz.

„Für die aktuell rund 600 bei uns in Kärnten lebenden Briten bedeutet das, dass sie für den Fall eines vertragslosen Ausstiegs des Vereinigten Königreiches aus der EU beispielsweise weiterhin Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Mindestsicherung, Familienförderung, Arbeitnehmerförderung oder Wohnbauförderung und das uneingeschränkte Berufsrecht haben“, erklärt Kaiser.

In Kraft treten werde das Gesetz mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union unter der Bedingung, dass der Austritt ohne Austrittsabkommen gemäß Art. 50 Abs. 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) erfolgt.

Ob auch Großbritannien ähnliche Gleichstellungen für die aktuell rund 25.000 im Vereinigten Königreich lebenden Österreicherinnen und Österreicher trifft, sei noch nicht gänzlich geklärt. Wie EU-Minister Gernot Blümel im Zuge der außerordentlichen Landeshauptleutekonferenz unter Vorsitz von Landeshauptmann Peter Kaiser am 13. März in Wien festhielt, gäbe es aber zumindest entsprechende Absichtserklärungen.

Für den Kärntner Landeshauptmann ist das chaotische Brexit-Durcheinander im Vereinigten Königreich die Folge von einem „Mix aus rücksichtslosem Populismus, verantwortungslosem Nationalismus und der Weigerung der Regierung, die Opposition von Anfang an in die Verhandlungen mit einzubinden.“ „Und das sollte allen politischen Verantwortungsträgern in den anderen EU-Staaten, auch und insbesondere in Österreich, eine Lehre sein“, so Kaiser abschließend.

Für Kärnten liegt das Vereinigte Königreich bei den Ausfuhren mit 63 Mio. Euro (Zahlen 1. Halbjahr 2018) weit hinter Deutschland (1,180 Mrd. Euro; Zahlen 1. Halbjahr 2018) und den USA (408 Mio. Euro; Zahlen 1. Halbjahr 2018) an 13. Stelle. Auch bei den Importen nach Kärnten rangiert das Vereinigte Königreich mit 38 Mio. Euro nicht unter den ersten zehn Ländern sondern nur auf dem 17. Platz (Zahlen 1. Halbjahr 2018). (Quelle: Außenhandelsstatistik WKK 1. Halbjahr 2018). Allerdings gilt es zu beachten, dass insbesondere im Automobil-Bereich viele Exporte von Kärnten über die deutsche Automobilindustrie ins Vereinigte Königreich gelangen, hier also indirekte Auswirkungen zu erwarten sind. (Quelle: WKK). Aus Kärnten werden hauptsächlich Maschinen und Anlagen sowie elektrotechnische Geräte und Holzprodukte exportiert. (Quelle: Außenhandelsstatistik WKK 1. Halbjahr 2018).

 

 

 

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