Registrierungspflicht für Airbnb

 

erstellt am
25. 03. 19
13:00 MEZ

Bundesregierung nimmt sich der Problematik an
Eisenstadt (büro lr) - Im Burgenland wurde das Tourismusgesetz bereits im Oktober letzten Jahres hinsichtlich der Eintragungspflicht von Buchungsplattformen ergänzt und optimiert. Nun wird an einer bundesweiten Lösung gearbeitet. Im Burgenland hat man mit dem Landtagsbeschluss vom Oktober 2018 veranlasst, dass Buchungsplattformen nach dem E-Commerce-Gesetz in das Tourismusgesetz aufgenommen werden, sodass Anbieter wie Airbnb oder Booking.com ihre Vertragspartner (Beherberger) bei der jeweiligen Gemeinde melden müssen. Daraus folgt, dass nicht mehr an der Gemeinde und der Finanz vorbei vermietet werden kann.

Bis 2020 soll nun eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, wonach Buchungsplattformen alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekannt geben müssen. Die Bundesregierung plant darüber hinaus eine bundesweite Registrierungspflicht für alle Privatvermieter über jene Online-Plattformen.

Bei Verstoß droht ein Finanzstrafverfahren.
Tourismuslandesrat Alexander Petschnig: „Es zeigt sich erneut, dass die burgenländische Landesregierung hier schon vor Monaten eine Problemstellung erkannt und dementsprechend gehandelt hat. Das Burgenland verfügt über das modernste und zeitgemäßeste Tourismusgesetz! Ich danke der Bundesregierung für ihre Lösung des Problems und bin über die nunmehr geschaffene Ehrlichkeit und Fairness im Wettbewerb der Beherberger sehr erfreut!“

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at