Hotellerie begrüßt bundesweite
 Registrierungspflicht für Airbnb & Co.

 

erstellt am
25. 03. 19
13:00 MEZ

Kraus-Winkler: „Unterstützen rasche Abstimmung mit den Ländern, damit Umsetzung ab 1.1. 2020 möglich ist“
Wien (pwk) - Die Obfrau des Fachverbandes der Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Susanne Kraus-Winkler, begrüßt und unterstützt die Ankündigung von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, ab 2020 eine umfassende Registrierungspflicht bei Buchungsplattformen für private Beherberger über die digitale Amtsseite http://www.österreich.gv.at einzuführen.

„Damit wurde eine langjährige Forderung des Fachverbandes Hotellerie aufgegriffen. Es ist wichtig, dass eine unbürokratische bundesweite Registrierungspflicht nun auch rasch mit den Bundesländern und den betroffenen Bundesdienststellen akkordiert wird, damit sowohl die Autorisierungspflicht- und Registrierungspflicht für die privaten Beherberger als auch auch die Auskunfts- und Informationspflicht von Airbnb & Co. rechtlich verankert und tatsächlich kontrolliert werden kann.

Eine bundesweite Lösung ist ein wesentlicher Schritt, um Wettbewerbsverzerrungen auszuräumen. Insbesondere geht es darum im Bereich von Steuern, Abgaben, Sozialversicherung sowie bei Auflagen gleiches Recht für alle Anbieter herzustellen. Die rechtliche Grauzone hat, vor allem in den Ballungszentren, auch zur Verknappung von Wohnraum beigetragen und zahlreiche miet- und wohnrechtliche Probleme verursacht. Wir begrüßen diese Maßnahme und werden die Tourismusministerin bei der Einführung einer praxistauglichen Lösung unterstützen“, so Kraus-Winkler abschließend.

 

 

 

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