Köstinger: Spürbare Entlastung für
 Landwirtschaft und Tourismus

 

erstellt am
12. 04. 19
13:00 MEZ

Saisonierskontingent-Verordnung wichtiger Schritt in die richtige Richtung
Wien (bmnt) - Der Arbeitskräftemangel ist in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Tourismus ein immer brisanter werdendes Thema und berührt die Betriebe direkt. Die Folge sind nicht geerntete Felder und geschlossene Gaststätten. Die Bundesregierung ergreift nach der Reform der Rot-Weiß-Rot Card und der Regionalisierung und Erweiterung der Mangelberufsliste die nächsten konkreten Maßnahmen.

„Die neue Saisonierskontingent-Verordnung ist ein wichtiges Instrument der Bundesregierung um die betroffenen Branchen direkt zu entlasten. Im Unterschied zu bisher, gibt es nicht mehr verschiedene Verordnungen zu Winter- und Sommerkontingenten, sondern alle drei bestehenden Verordnungen werden erstmals zusammengeführt. Zudem werden alle Kontingente um 4,5 Prozent erhöht und damit bekommen die Betriebe erstmals Planungssicherheit für ein ganzes Jahr“, freut sich Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger über die neue Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und ergänzt: „Danke an meine Kollegin Bundesministerin Beate Hartinger-Klein für die Zusammenarbeit beim Zustandebringen dieser Verordnung. Sie wird eine spürbare Entlastung für die Land- und Forstwirtschaft und den Tourismus bringen.“

Bei der Aufstockung der Kontingente um 4,5 Prozent wird beim Tourismus immer die Höchstkontingentszahl herangezogen. Das betrifft bei manchen Bundesländern das Winterkontingent und bei anderen das Sommerkontingent. Zusätzlich wird die Kontingentsausnützung flexibel gestaltet. „Die neue Verordnung sieht vor, dass wir nicht mehr auf den Monatsstichtag abzielen, sondern auf einen Jahresstichtag. Damit können Kontingente in auslastungsstarken Monaten, um bis zu 20 Prozent überzogen werden aber im Gegenzug müssen sie in auslastungsschwachen Monaten reduziert werden. Diese Maßnahme bringt eine notwendige und schon lange geforderte Flexibilität für die Betriebe“, erklärt Köstinger. Im Tourismus stehen damit nach der Begutachtung ganzjährig 1.263 Arbeitskräfte zur Verfügung, in der Landwirtschaft 2.727 und zusätzlich 288 flexible Plätze für Erntehelfer.

 

 

 

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