Blümel: "Der digitale Raum darf
 kein rechtsfreier Raum sein"

 

erstellt am
11. 04. 19
13:00 MEZ

Digitales Vermummungsverbot
Wien (bka) - "Wir haben heute im Ministerrat das digitale Vermummungsverbot beschlossen und nun in Begutachtung geschickt. Die rechtsstaatlichen Prinzipien, die auf der Straße gelten, müssen auch im digitalen Raum ihre Anwendung finden. Hier gibt es eindeutigen Nachholbedarf. Bis dato gibt es immer noch einen Unterschied zwischen dem digitalen Raum und der analogen Welt. Wenn wir Grundprinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, Eigentum und Wettbewerb in der analogen Welt anerkannt haben, dann müssen diese natürlich auch im digitalen Raum gelten", sagte Gernot Blümel, Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien, am 10. April beim Pressefoyer nach dem Ministerrat.

Der Fortschritt, der technisch möglich geworden sei, müsse durch Regulierungen langfristig für die Menschheit nutzbar gemacht werden. Dies werde aber nur dann gelingen, wenn "wir die anerkannten Prinzipien, die auf demokratischen Legitimationsprozessen basieren, auch im digitalen Bereich anwenden. Die Digitalisierung darf nicht unsere Grundprinzipien ändern, unsere Grundprinzipien müssen die Digitalisierung ändern", so Blümel. Es gebe viele Schritte, die derzeit umgesetzt werden, als Beispiele nannte der Bundesminister etwa die Digitalkonzernsteuer und die EU-Leistungsschutz-Richtlinie, die geistiges Eigentum im digitalen Raum schützt. Die Richtlinie sei "ein Meilenstein, der absolut notwendig war."

"Wir setzen mit dem digitalen Vermummungsverbot einen weiteren Schritt. Personen, die in Foren widerrechtliche Handlungen begehen, müssen im digitalen Raum auch von behördlicher Seite auffindbar und identifizierbar sein", sagte Gernot Blümel. Das digitale Vermummungsverbot beinhalte zwei Aspekte: Einen Paradigmenwechsel gebe es bei Unternehmen, die Foren betreiben. Ab 100 000 registrierten Nutzerinnen und Nutzern oder einem erzielten Umsatz von mehr als 500 000 Euro oder einer Presseförderung von mehr als 50 000 Euro in Österreich müsse ein Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht werden. Dies bedarf der Nostrifizierung der EU-Kommission, so der Bundesminister. "Diese Foren müssen künftig eine Authentifizierung ihrer Userinnen und User vornehmen. Es muss ein Registrierungsprozess vorgenommen werden. Damit soll nachvollziehbar sein, von welcher Person der Beitrag kommt. Der digitale Raum darf kein rechtsfreier Raum sein. Wir müssen die Digitalisierung nutzbar machen und das unter der Anerkennung der rechtsstaatlichen Grundprinzipien. Dafür ist heute ein wesentlicher Schritt getan", betonte Gernot Blümel zusammenfassend.

 

 

 

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