Köstinger: EU schiebt unlauteren
 Geschäftspraktiken einen Riegel vor

 

erstellt am
10. 04. 19
13:00 MEZ

EU-Rat segnet Richtlinie für mehr Fairness für landwirtschaftliche Erzeuger ab
Brüssel/Wien (bmnt) - Im heutigen Rat der EU wurde die neue Richtlinie für mehr Fairness für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit großer Mehrheit beschlossen. Dem gingen monatelange Verhandlungen und die Einigung im Dezember unter österreichischer Ratspräsidentschaft voran. „Mit dieser Richtlinie machen wir Schluss mit unfairen Praktiken gegenüber den Schwächsten in der Lebensmittelversorgungskette. Wir haben es geschafft, für die Richtlinie eine Einigung zu erzielen“, so Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger am 9. April. Zum ersten Mal gibt es damit auf europäischer Ebene ein verbindliches und detailliertes Regelwerk, das unfaire Praktiken eindämmen und kleine Erzeuger schützen soll. „Wir wollen, dass unsere Bäuerinnen und Bauern einen fairen Preis für ihre hochwertigen Lebensmittel bekommen. Diese Richtlinie spricht eine klare Sprache. Mit ihr wird EU-weit erstmals ein Standard definiert, wie man in Geschäftsbeziehungen miteinander umgehen soll“, betont Köstinger und ergänzt: „Wir werden uns unmittelbar an die Umsetzung machen. Zusammen mit den schon eingeführten Verbesserungen im Wettbewerbsrecht und der Einrichtung einer Ombudsstelle haben wir damit ein Instrumentarium, mit dem wir einen fairen Umgang der Partner in der Lebensmittelkette miteinander auch durchsetzbar machen!“ Mit der Richtlinie wird ein Mindestschutzniveau eingeführt, mit dem 16 unlautere Geschäftspraktiken beim Namen genannt und verboten werden. Verspätete Zahlungen für verderbliche Lebensmittelerzeugnisse, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln und Verweigerung schriftlicher Verträge sind ab nun verboten.

Obstler gerettet
Eine weitere erfreuliche Nachricht gibt es für die österreichischen Hersteller von Obstler. Der Name wird per EU-Gesetz geschützt, die gängige österreichische Herstellungsmethode bleibt erlaubt. „Das traditionelle österreichische Handwerk wird weiter bestehen“, zeigt sich Ministerin Köstinger erfreut und ergänzt: „Die EU-Regelung stellt sicher, welches Produkt unter welchem Namen vertrieben wird. Das schützt die heimischen Produzenten, die auf Qualität und traditionelle Verfahren setzen."

Künftig besteht ein echter Obstler zu 85 Prozent aus Äpfeln und Birnen. Die restlichen 15 Prozent können nach bewährtem Rezept ausgewählt werden. Erstmals wird auch ein Zuckergrenzwert festgeschrieben. Der neue Grenzwert für Obstbrände ist ein Zuckerzusatz von 20 Gramm pro Liter. In extremen Fällen außerhalb Österreichs werden bisher bis zu 35 Gramm pro Liter zugesetzt. Im Qualitätsland Österreich sind höchsten vier Gramm pro Liter üblich.

 

 

 

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