Brexit: Rentenansprüche der EU-Bürger im
 Vereinigten Königreich werden bei „No Deal“ gewahrt

 

erstellt am
10. 04. 19
13:00 MEZ

London/Brüssel (ec) -Sollte das Vereinigte Königreich die Europäische Union ohne ein Abkommen verlassen, will die EU-Kommission EU-Bürger und britische Staatsangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat leben oder gelebt oder gearbeitet haben, schützen. Dazu hat sie eine Reihe von Notfallmaßnahmen ergriffen.

„Ein ,No Deal‘ ist nicht das Ergebnis, das wir wollen, aber es ist ein Szenario, auf das wir uns vorbereiten“, sagte Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitsmobilität am 9. April in Brüssel bei der Vorstellung der Maßnahmen. „Die Millionen von EU-Bürgern, die vor dem Austritt im Vereinigten Königreich gearbeitet haben, werden diese Rentenansprüche bei der Pensionierung in der EU nicht verlieren. Patienten sollten in der Lage sein, die laufende medizinische Behandlung im Vereinigten Königreich abzuschließen. Nicht alles wird reibungslos verlaufen, aber wir werden versuchen, die negativen Auswirkungen eines ,No Deal‘-Brexits zu mildern. Ich glaube, dass das Austrittsabkommen nach wie vor das bestmögliche Ergebnis für alle Beteiligten darstellt, aber für die EU stehen die Bürger an erster Stelle ganz gleich, welches Szenario eintritt.“

Zum Schutz der Sozialversicherungsansprüche in Situationen, die vor dem Austrittsdatum liegen, hat die Kommission eine EU-Verordnung vorgeschlagen, die bereits vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt wurde.

Zusätzlich zur Verordnung hat sie mit den EU-27-Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um einen gemeinsamen Ansatz zu gewährleisten. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten empfohlen, nationale, einseitige Maßnahmen zu ergreifen, um unter anderem weiterhin Altersrenten an Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich auszuzahlen und laufende medizinische Behandlungen durchzuführen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://ec.europa.eu/

 

 

 

 

 

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