Palfrader präsentiert Neuerungen
 der Wohnbauförderung

 

erstellt am
10. 04. 19
13:00 MEZ

Osttirol: Info-Veranstaltung für leistbares Wohnen
Lienz/Innsbruck (lk) - Unter dem Motto „Tirol Zuhause“ – Neuerungen der Tiroler Wohnbauförderung lud Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader am 9. April in Lienz im Rahmen einer tirolweiten Bezirkstour zu einer Informationsveranstaltung für die Bevölkerung. Inhalt waren unter anderem die Verbesserungen und die aktuellen Vorhaben im Bereich der Wohnbauförderung. „Das Land Tirol investiert dieses Jahr 328 Millionen Euro an Unterstützungsleistungen für das Wohnen – das sind fast 900.000 Euro pro Tag“, erklärte LRin Palfrader.

Im Zentrum der Veranstaltung stand die Information über die neue Wohnbauförderung, das 5-Euro-Wohnen, die neu gestaltete Mietunterstützung sowie die Verlängerung der Sanierungsoffensive. Neben LRin Palfrader erläuterte BH Olga Reisner die Wohnsituation im Bezirk Lienz. BH Reisner bedankte sich für die wertvolle anschauliche Initiative von LRin Palfrader und die Möglichkeit der Besichtigung und des kompetenten Austausches.

5-Euro-Wohnprojekte in Tirol
In Nikolsdorf fand auch die Grundsteinlegung einer 5-Euro-Wohnanlage mit 18 Mietwohnungen statt. „Wir schaffen dadurch erschwinglichen Wohnraum, was für junge Familien besonders wichtig ist“, betonte LRin Palfrader. Und Walter Soier, Geschäftsführer der WE Wohnungseigentum GmbH, ergänzte:

„Als größter privater und gemeinnütziger Bauträger Tirols geht es uns selten um Superlativen, sondern darum, guten, leistbaren und attraktiven Wohnraum zu schaffen. Hier bauen wir unter unserem Motto ‚Hier bin ich daheim‘ ein solides, ein besonderes, ein preiswertes und kein billiges Projekt. Es soll den Menschen in Nikolsdorf, die hier wohnen, eine angenehme Heimstatt sein. Wohnen um 5 Euro Gesamtkosten ist grundsätzlich und besonders in Tirol die ‚Champions League‘ des sozialen Wohnbaus.“

Vor rund drei Wochen hatten die Osttiroler BürgermeisterInnen die Gelegenheit, ein kürzlich fertiggestelltes 5-Euro-Wohnprojekt in Kitzbühel zu besichtigen. LRin Palfrader: „Wir wollen den Gemeindevertreterinnen und -vertretern zeigen, dass die Vorgabe einer 5-Euro-Bruttomiete pro Quadratmeter und Monat in der Praxis gelingt.“ Ausschlaggebend dafür sei, dass Gemeinden, gemeinnützige Bauträger und die Wohnbauförderung zusammenwirken.

Die Änderungen in der Wohnbauförderung
Detailliert berichtete LRin Palfrader über die verschiedenen Änderungen in der Wohnbauförderung, die seit Jänner 2019 in Kraft sind. So wurde sie sowohl bei Miet- wie bei Eigentumswohnungen erhöht. „Beim Kauf einer neu errichteten Eigentumswohnung wird das für die Menschen besonders spürbar – die maximale Förderung beläuft sich auf 126.500 Euro“, betonte LRin Palfrader. „Damit wird die Leistbarkeit des Wohnens weiterhin gewährleistet und die Schaffung von Eigentum unterstützt.“

Bei Mietwohnungen fließt die Wohnbauförderung an die Errichtungsgesellschaft, die in Folge einen niedrigeren Mietzins verlangt. Auch wurde mit Jänner 2019 die Mietunterstützung sozial treffsicherer und vor allem für Familien stark erhöht. Das Kernstück bei der neuen Mietzinsbeihilfe ist die tirolweit einheitliche Wartezeit von zwei Jahren und die Anhebung des Freibetrages. „Das heißt, alle Menschen werden gleich behandelt. Diese Forderung besteht seit Jahren und wird nun von den Gemeinden umgesetzt“, erklärte Otto Flatscher, Vorstand der Abteilung Wohnbauförderung.

Unterstützung beim Bau von Alten- und Pflegeheimen
Auch die Errichtung von Alten- und Pflegeheimplätzen wird im Rahmen der Wohnbauförderung massiv erleichtert, da die Unterstützung für die betreibenden Gemeinden spürbar erhöht wird.

Verlängerung der Sanierungsoffensive
Die einkommensunabhängige Sanierungsoffensive wurde ebenfalls im Rahmen des Wohnbaupakets um ein Jahr verlängert, sodass Maßnahmen wie Fenster- und Heizungstausch oder eine neue Dachdämmung weiterhin erhöht gefördert werden. LRin Palfrader: „Sanierungsmaßnahmen wie diese helfen, Kosten und Energie zu sparen sowie CO2-Emissionen zu reduzieren. Das Land übernimmt dabei bis zu 30 Prozent der förderbaren Sanierungskosten.“

 

 

 

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