Vorarlberg: Nötige Rahmenbedingungen
 für die Sicherheit im Amtsverkehr

 

erstellt am
10. 04. 19
13:00 MEZ

LH Wallner und LR Gantner stellten überarbeitete Sicherheits- und Notfallpläne für Landesgebäude vor
Bregenz (vlk) - Infolge des Gewaltverbrechens an der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn im Februar wurden die Sicherheitsmaßnahmen in den Landesgebäuden unverzüglich intensiviert – vor allem durch die Besetzung der Eingangsbereiche mit Sicherheitspersonal und den Einbau von Metalldetektoren. Auch wurde beschlossen, die bestehenden Vorgaben – etwa das bereits 2009 erstellte Sicherheitskonzept für das Landhaus – zu überarbeiten und zu ergänzen. Das Ergebnis liegt nun in Form von Sicherheits- und Notfallplänen für das Landhaus und die Bezirkshauptmannschaften vor und wurde von Landeshauptmann Markus Wallner und Sicherheitslandesrat Christian Gantner im Pressefoyer am 9. April vorgestellt. Die aktualisierten Konzepte sollen auch im Gesetz über das Amt der Landesregierung verankert werden.

Wallner bekräftigte erneut das Ziel, die nötigen Rahmenbedingungen für größtmögliche Sicherheit im Amtsverkehr zu schaffen und trotzdem weiterhin eine möglichst offene, bürgernahe Landesverwaltung aufrecht zu erhalten. "Es geht um den Schutz sowohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes als auch der Besucherinnen und Besucher der Landesgebäude. Wir wollen aber den Zugang zu den Dienststellen des Landes nicht über das im Sinne der Sicherheit notwendige Maß erschweren", so Wallner.

Personenerkennung und Gepäckröntgenanlagen
Die getroffenen Maßnahmen seien unumgänglich, die Schleusen an den Eingängen werden daher dauerhaft bleiben. Zusätzlich geplant ist die Einrichtung einer Personenerkennung bei der Haupteingangskamera, um das Sicherheitspersonal auf als "gefährlich" oder "aggressiv" bekannte Personen aufmerksam zu machen. Und voraussichtlich im September werden im Vorarlberger Landhaus Gepäckröntgenanlagen in Betrieb genommen, um Taschen, Koffer usw. besser untersuchen zu können. "Dadurch kann noch besser verhindert werden, dass verbotene Gegenstände in das Amtsgebäude gebracht werden", sagte Landesrat Gantner.

Für die Verwahrung solcher Gegenstände stehen im Eingangsbereich Schließfächer zur Verfügung. Schusswaffen sowie Sprengstoffe und pyrotechnische Artikel, aber auch Spielzeugwaffen und Nachbildungen dürfen dort generell nicht deponiert werden. Andere Gegenstände, die schwere Verletzungen verursachen, sowie Sprays und Flüssigkeiten (Ausnahme Getränke) müssen von den Besucherinnen und Besuchern eigenständig im Schließfach hinterlegt werden.

Gantner verwies darüber hinaus auf zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen, die bereits in den vergangenen Jahren eingeführt und nun zum Teil weiter ausgedehnt werden. Dazu zählen die Notfallkoordination durch einen diensthabenden Einsatzbereitschaftsdienst, Alarmserver und Alarmtaster an den Arbeitsplätzen sowie die im Landhaus heuer in Betrieb genommene Videoüberwachung.

Zusätzliche bauliche Adaptierungen
Für die Überarbeitung der Sicherheitskonzepte wurden das Landhaus und die BH-Gebäude eingehend begutachtet. Neben den bereits verwirklichten Maßnahmen werden insbesondere noch an den BH Dornbirn, Feldkirch und Bludenz noch größere bauliche Adaptierungen erforderlich sein. Außer an den Eingangsbereichen werden auch im Gebäudeinneren zusätzliche Verbesserungsmaßnahmen vorgenommen. In weiterer Folge sollen die Notfallpläne (verschiedene Szenarien, Bombendrohung, Evakuierung, Amoklauf etc.) noch im Detail erarbeitet bzw. präzisiert werden.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at