EU-Verordnung zu Assistenzsystemen
 erhöht Verkehrssicherheit

 

erstellt am
16. 04. 19
13:00 MEZ

ÖAMTC: Datenschutzbedenken ausgeräumt, technische Herausforderungen bleiben
Strassburg/Wien (öamtc) - Am 16. April stimmt das EU-Parlament über die General Vehicle Safety Regulation ab. In dieser Verordnung ist unter anderem festgelegt, mit welchen Assistenzsystemen Fahrzeuge vom Pkw bis zu Lkw und Bus in der EU künftig ausgestattet sein müssen. Der Mobilitätsclub begrüßt die Einführung von Systemen, die die Verkehrssicherheit erhöhen. "ÖAMTC-Tests haben vielfach bewiesen, dass moderne Sicherheitssysteme viel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Reduzierung der Unfallzahlen beitragen. Besonders die verpflichtende Einführung von Notbremsassistenten für alle Fahrzeuge und von Abbiegeassistenten für Lkw und Busse haben hohes Potenzial, Unfälle zu vermeiden oder Unfallfolgen zu mildern", erklärt ÖAMTC-Cheftechniker Thomas Hametner. Die meisten in der Verordnung angeführten Systeme müssen ab 2022 in allen neu typisierten und ab 2024 in allen neu zugelassenen Fahrzeugen eingebaut sein.

Allerdings, so der ÖAMTC-Experte, seien bei einigen Systemen noch verschiedene Herausforderungen zu bewältigen. Exemplarisch nennt Hametner zwei Assistenzsysteme, die aktuell im Fokus der Öffentlichkeit stehen:

  • Lkw-Abbiegeassistent: Die "Erkennung ungeschützter Verkehrsteilnehmer", wie es in der Verordnung heißt, wird für Lkw und Busse verpflichtend eingeführt. Der Mobilitätsclub begrüßt diesen Schritt, erneuert aber gleichzeitig seine Forderung nach einer Einführung zum frühestmöglichen Zeitpunkt – wenn auch nur auf nationaler Ebene.
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Dieses System soll den Fahrer bei der Einhaltung der durch Verkehrszeichen vorgegebenen Geschwindigkeit unterstützen. "Die ÖAMTC-Forderungen nach Abschaltbarkeit und optischem Feedback wurden vom EU-Parlament aufgegriffen und in die Verordnung aufgenommen", erklärt Hametner. "Notwendig ist das, weil eine fehlerfreie Funktion der Verkehrszeichenerkennung noch nicht gewährleistet werden kann."

An Kosten für die neuen Systeme sind beim Neuwagenkauf mehrere hundert Euro zu erwarten, was vor allem bei kleineren und günstigen Fahrzeugen ins Gewicht fällt. "Mit der gesetzlichen Vorgabe und dem Einsatz in Serienproduktion ist auf längere Sicht mit einer stetigen Kostenreduktion zu rechnen", hält der ÖAMTC-Cheftechniker fest.
Assistenzsysteme dürfen keine "Datenkraken" sein

Eine wichtige Frage bezüglich Datensicherheit betrifft den künftig vorgeschriebenen Unfalldatenspeicher. "Dieses System erfasst und speichert kurz vor, während und unmittelbar nach einem Unfall anonymisiert wichtige Fahrzeugdaten, u.a. Geschwindigkeit und Aktivierungsgrad der Sicherheitssysteme an Bord", erläutert der ÖAMTC-Cheftechniker. "Das ermöglicht eine noch effektivere Unfallforschung, was grundsätzlich zu begrüßen ist."

Es gibt jedoch Bedenken, der Unfalldatenspeicher könne als eine Art "Belastungszeuge" im eigenen Fahrzeug dienen. Des Weiteren könnten die Daten, so die Befürchtung, auch zur automatischen Bestrafung bei Übertretungen herangezogen werden. Hametner erklärt: "Die Verordnung gibt – wie vom ÖAMTC gefordert – vor, dass dieses System keine personenbezogenen Daten ermitteln darf. Die erfassten Informationen bleiben im Speicher, werden also nicht übermittelt und permanent überschrieben." Gleiches gilt für weitere künftig verpflichtend eingebauter Fahrerassistenten wie z.B. die Müdigkeitserkennung oder den Ablenkungswarner.

 

 

 

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