Bundesrat billigt Mindestsicherung neu

 

erstellt am
10. 05. 19
13:00 MEZ

Grünes Licht der Länderkammer auch für Anti-Gold-Plating-Gesetz sowie Neuerungen bei Ökostromförderung, Konsulargesetz, E-Scooter
Wien (pk) - Die bis zuletzt umstrittene Neuregelung der Mindestsicherung im Rahmen eines Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, durch das eine einheitliche Mindestsicherung in Österreich sichergestellt werden soll, passierte am 9. Mai nach massiver Kritik seitens der Opposition den Bundesrat. Keinen Einspruch erhob die Länderkammer auch gegen ein Paket zum Thema Ökostrom, das neben der Befreiung einkommensschwacher Haushalte von der Ökostromabgabe vor allem die bestehenden Biogasanlagen absichern soll. Grünes Licht gab es weiters für das Anti-Gold-Plating-Gesetz, ein Konsulargesetz, Neuerungen für Sachverständige und DolmetscherInnen sowie Änderungen im Zivilrecht und im Patentanwaltsgesetz. Genehmigt wurden zudem Novellen zum Bundesstraßen-Mautgesetz und zur Straßenverkehrsordnung sowie eine Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und den USA. Schließlich nahm der Bundesrat auch einen Bericht der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend die EU-Jahresvorschau 2019 zur Kenntnis und diskutierte über einen Entschließungsantrag der SPÖ und Grünen zum Thema Identitäre.

Mindestsicherung neu bleibt Streitthema
Wie bereits im Nationalrat gab es heute auch im Bundesrat verhärtete Fronten zwischen Regierungsparteien und Opposition in Sachen Mindestsicherung neu. Nach einer außerordentlich hitzigen Debatte genehmigte der Bundesrat in einer namentlichen Abstimmung das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz mit 36 Ja-Stimmen gegen 23 Nein-Stimmen.

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz legt nunmehr anstelle der bisherigen Mindestgrenzen Obergrenzen fest, wobei Zuwanderer ohne entsprechende Deutschkenntnisse mit einer geringeren finanziellen Absicherung zu rechnen haben. Kinderzuschläge werden überdies in Zukunft gestaffelt. Grundgedanke des Gesetzes, das von einem Sozialhilfe-Statistikgesetz und Änderungen im Integrationsgesetz flankiert wird, ist es, Leistungen der Sozialhilfe nur Personen zu gewähren, die von einer sozialen Notlage betroffen sind und Arbeitsbereitschaft zeigen.

Es gehe um eine faire Sozialpolitik und um Hilfe für Menschen, die diese Hilfe auch brauchen, verteidigte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein die Neuregelungen. Die Regierung reiche jenen die Hand, die Hilfe und eine Chance für eine bessere Zukunft benötigen. Es gehe um soziale Sicherung und keine Almosen, bekräftigte sie. Positive Anreize stünden dabei im Vordergrund und keine Sanktionen. Das Grundsatzgesetz schaffe einen verbindlichen Rahmen und lasse den Ländern Spielräume für deren sozialpolitische Schwerpunkte. Es werde daher trotz Deckelung zusätzliche Sachleistungen geben. Außerdem wolle man gegen den Sozialtourismus vorgehen, sagte sie, denn es mache keinen Sinn, für Einwanderer attraktiv zu sein, die womöglich nicht arbeiten wollen. Vielmehr mache es Sinn, für jene attraktiv zu sein, die etwas leisten wollen und dann in einer Notlage Unterstützung brauchen, betonte die Ministerin. Für Missbrauch gebe es keinen Platz. Neu zugewanderte Menschen sollen einen stärkeren Beitrag zur Integration in der österreichischen Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt leisten.

Es gehe immer um Menschen und um menschliche Schicksale, sagte die Wiener Bundesrätin Korinna Schumann seitens der SPÖ-Fraktion und warnte davor, dass mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz der soziale Frieden gefährdet wird. Damit leite die Bundesregierung einen grundsätzlich ablehnenswerten Wandel in der Sozialpolitik ein, stellte sie fest - weg von der Mindestsicherung, von der staatlichen Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens hin zu einer Sozialhilfe, die nur noch eine Unterstützungsleistung unter integrations- und fremdenpolizeilichen Zielen stehe. 70.000 Kinder schicke die Regierung in die Perspektivenlosigkeit, so Schumann. Ziel der Sozialpolitik könne es nur sein, Armut und Ausgrenzung von Menschen zu bekämpfen, mit dem neuen Gesetz würden Armut und Ausgrenzung aber gefördert, zeigte sie sich besorgt. Die Armen würden als Personen diskreditiert, die in der sozialen Hängematte liegen. Der Druck am Niedrigmarktsektor werde vergrößert. Den Alleinerzieherinnen zeige die Regierung die kalte Schulter, der Handlungsspielraum der Länder werde enorm eingeschränkt. Schumann kritisierte die Kinderstaffelung und kündigte an, dass die Sozialdemokratie das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof einklagen werde. Zudem befürchtet sie einen weiteren Sozialabbau, etwa durch Neuerungen in der Arbeitslosenversicherung und bei den Pensionen.

Ebenso kam Kritik von den Grünen. Hunger sei auch dann Hunger, wenn es sich um Menschen handelt, die nicht gut deutsch sprechen und mehrere Kinder haben, so Ewa Dziedzic (Grüne/W) zum Gesetzentwurf. Jungen Menschen würden Chancen genommen, zu den Verlierern zählten Kinder und Familien. Die Regierung zerreiße das soziale Netz, sie trete nach unten, sie habe sich von der Armutsbekämpfung verabschiedet und instrumentalisiere Angst in der Bevölkerung. Man verstärke nicht nur Armut, sondern baue auch noch Hürden für die Bundesländer auf. Dziedzic hält einige Bestimmungen im Gesetz auch für verfassungswidrig und verwendete bei ihrer Kritik auch das Wort "niederträchtig". Das Gesetz zielt nach ihrer Ansicht nach darauf ab, dass möglichst wenig Menschen Sozialhilfe bekommen, vor allem durch die Auflagen im Hinblick auf die Sprachkenntnisse. Das Sachleistungssystem führe auch nicht zu einer Verbesserung, sondern zu einem Chaos, das die Länder austragen müssen, meinte sie. Die Regierung bezeichnete sie in diesem Zusammenhang als "sozialpolitische Schande", sie leiste keinen Beitrag zum sozialen Frieden, sagte Dziedzic.

Verteidigt wurde der Gesetzentwurf von der FPÖ und der ÖVP. Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/S), hielt dazu fest, sie wolle nicht mehr "weiterwursteln". Außerdem sei Österreich kein Einwanderungsland. Das Gesetz werde mehr Gerechtigkeit und mehr Fairness für die Leistungsträger bringen. Nun werde eine einheitliche Regelung und genügend Spielraum für die Bundesländer geschaffen. Sozialhilfe sei eine Überbrückungshilfe, sie dürfe aber kein Ersatz für Erwerbstätigkeit sein. Erstmalig würden Behinderte extra berücksichtigt, hob sie positiv hervor. Sie kritisierte die bisherige Mindestsicherung als eine "Bedarfssicherung" und zeigte kein Verständnis für Ablehnung der Bindung von Leistungen an die Beherrschung der deutschen Sprache. Steiner-Wieser befürwortete Sanktionen für jene, die den Sozialstaat ausnutzen.

Österreich sei ein gutes, solidarisches und soziales Land, antwortete Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) auf die Kritik der Opposition und listete bisherige zusätzliche Leistungen auf, indem sie besonders den Familienbonus plus hervorhob. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz bezeichnete sie als einen Meilenstein, es folge der Logik, wer mehr einbezahlt, der Bekomme auch mehr heraus. Man lasse aber niemanden im Stich, bekräftigte sie, indem sie ihre Argumente mit Zahlen untermauerte. Die Reform sei notwendig, damit man auch in Zukunft helfen könne. Mit der neuen Regelung gebe es keine Kinderarmut, man müsse die Summe insgesamt mit der Familienbeihilfe u.a. Zahlungen sehen, meinte Eder-Gitschthaler. Man helfe auch Alleinerzieherinnen und Menschen mit Behinderung. Man helfe Menschen, die sich selbst nicht helfen können. Ein Grundsatz sei, Arbeit müsse sich lohnen, denn es müsse ein Unterschied zwischen Leistungen aus Arbeit und aus Sozialhilfe sein. Den Arbeitsqualifizierungsbonus als Sachleistung hält sie für richtig im Interesse der Integration in den Arbeitsprozess.

Neuer Anlauf zur Absicherung bestehender Biomasseanlagen
Nachdem ein Initiativantrag der Regierungsparteien auf Änderung des Ökostromgesetzes die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat verfehlt hatte, lag den Mitgliedern der Länderkammer nun ein so genanntes Biomasseförderung-Grundsatzgesetz vor, mit dem die Regierung einen neuerlichen Anlauf zu Absicherung der bestehenden 47 Biomasseanlagen unternahm. Konkret sollen nun die Länder als Ausführungsgesetzgeber verpflichtet werden, Biomasseanlagen zu fördern. Als Mehraufwendungen für die Förderungen setzt das Gesetz Kosten in der Höhe von 51,985 Mio. € an. SPÖ und Grüne stimmten dagegen, für sie bedeutet das Gesetz einen Rückschritt von einer bundeseinheitlichen zu einer uneinheitlichen Lösung, nachdem nun wieder die Bundesländer am Zug seien. Bei der Abstimmung genügte aber die einfache Mehrheit von ÖVP und FPÖ, sodass der Bundesrat keinen Einspruch erhob.

Die SPÖ habe aus Verantwortungsbewusstsein das ursprüngliche Gesetz im Bundesrat verhindert, betonte der Kärntner SPÖ-Bundesrat Günther Novak, weil es ein intransparentes Fortschreiben der Förderungen in der Höhe von 150 Mio. € und einen Blankoscheck für die Ministerin zur Verwendung bedeutet hätte. Er beklagte auch, dass weder die Sozialpartner noch die SPÖ damals eingebunden gewesen waren. Novak warf der Regierung vor, gegen die SPÖ "Lügeninserate" publiziert zu haben. Für das Wort "Lügeninserate" erhielt er einen Ordnungsruf. Nun schiebe man mit dem Grundsatzgesetz die Verantwortung auf die Bundesländer ab, kritisierte er und sprach im Zusammenhang mit den Abgaben von einer "Köstinger-Steuer". Die SPÖ bekenne sich zu mehr sauberer Energie, unterstrich er.

Ähnlich argumentierte David Stögmüller (Grüne/O). Die Grünen wollen die Energiewende so schnell wie möglich schaffen, betonte er und trat für einen Energiemix aus erneuerbaren Energien ein. Das vorliegende Gesetz verursache ihm Kopfschütteln. Die Grünen wollten hingegen über den Verordnungsweg bis zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eine bundeseinheitliche Übergangslösung erreichen. Das, was nun vorliege, sei ein Rückschritt in neun uneinheitliche Landesgesetze mit uneinheitlichen Tarifstrukturen. Das führe zu unterschiedlichen Belastungen und Rechtsunsicherheit, stellte er fest. Sein Entschließungsantrag an die Nachhaltigkeitsministerin, bis Ende Juli 2019 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Erreichung des neuen Ausbauziels von 100 Prozent Ökostrom bis 2030 gewährleistet, erhielt nicht die erforderliche Mehrheit.

Warum die SPÖ einer einfachen Verlängerung in einer Notsituation der Rettung von Biomasseanlagen nicht zustimmen konnte, dafür brachte Magnus Brunner (ÖVP/V) kein Verständnis auf. Es gebe keine Willkür, vielmehr lägen klare Kriterien vor, außerdem gebe es das System seit 2002, hielt er der SPÖ entgegen. Inhaltlich Gründe konnte er daher für deren Haltung nicht ausmachen und ortete rein parteipolitische Hintergründe. Der Standort bestimme offensichtlich den Standpunkt, sagte er. Die Regelung sei energiepolitisch, arbeitsmarktpolitisch und für die regionale Wertschöpfung wichtig, führte er ins Treffen und wies auf die enormen Mengen an Schadholz etwa durch die Borkenkäfer hin. Man müsse daher nun den Weg über ein Grundsatz-Gesetz gehen, weil die SPÖ eine Verfassungsmehrheit verhindert habe. Es gebe keine Mehrbelastung, sondern nur eine andere Verteilung, weshalb es nun zu unterschiedlichen Abgaben in den Bundesländern komme. Das habe aber nun die SPÖ durch ihre Haltung verursacht.

Auch seitens der Freiheitlichen kam Zustimmung zu diesem Gesetz. Michael Bernard (FPÖ/N) warf der SPÖ ebenfalls Parteitaktik in dieser Frage vor. Er unterstrich das Ziel der Regierung, vollkommen auf erneuerbare Energie umzustellen, aber bis dahin brauche man eine Übergangslösung, argumentierte er im Hinblick auf das nun zu beschließende Gesetz, auf das er näher einging. Er machte auch auf die Notwendigkeit aufmerksam, das Schadholz rasch zu verwerten.

Bundesministerin Elisabeth Köstinger verteidigte ebenfalls die nun vorgenommenen Regelungen zur Weiterführung bestehender Biomasse-Anlagen. Auch sie sprach von einer Notsituation und wies auf das "katastrophale Ausmaß" des Schadholzanfalls hin, weswegen man das nun auch in das Gesetz aufgenommen habe. Nach der Blockade durch die SPÖ habe sie nun die "zweitbeste Lösung" vorgelegt und räumte ein, dass es unterschiedliche Tarife geben werde. In diesem Zusammenhang warf auch sie der SPÖ vor, Parteiinteressen vor Landesinteressen gestellt zu haben, und wies den Vorwurf der Intransparenz vehement zurück. Sie habe alle Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Köstinger appellierte vor allem an die Verantwortung der Abgeordneten, an einer zukünftigen Regelung für den Ausbau der erneuerbaren Energien mitzuarbeiten.

Die Novelle zum Ökostromgesetz wiederum zielt auf eine vollständige Befreiung einkommensschwacher Haushalte von der Ökostromabgabe ab. Dazu hatte der Bundesrat ein ausdrückliches Zustimmungsrecht. Diese Zustimmung erfolgte einhellig, womit auch die erforderliche Zweidrittelmehrheit gesichert war. So unterstrich Günther Novak (SPÖ/K), dass die Bekämpfung der Energiearmut ein wesentliches Anliegen der SPÖ darstelle. Er verwies auf den Gesetzesantrag des Bundesrats, der nun fast gleichlautend beschlossen wird. Mit dem heutigen Beschluss werden rund 300.000 ÖsterreicherInnen von der Ökostromabgabe befreit, zeigte sich auch Markus Brunner (ÖVP/V) zufrieden. Auch David Stögmüller (Grüne/O) hält dies für eine "großartige Geschichte", man hätte das allerdings schon vor Jahren tun können, merkte er an. In gleicher Weise begrüßte Michael Bernard (FPÖ/N) die Befreiung von der Abgabe.

Vom Anti-Gold-Plating bis zur Gerichtsorganisation: Bundesrat genehmigt NR-Beschlüsse
Mit Stimmenmehrheit erhob der Bundesrat keinen Einspruch gegen ein Anti-Gold-Plating-Gesetz, das auf eine Rücknahme von Regelungen hinausläuft, die EU-Vorgaben übererfüllen, und dabei in einem ersten Schritt vor allem Melde-, Mitteilungs- und Prüfpflichten in insgesamt elf Gesetzen im Visier hat. Mehrheitlich gebilligt wurde auch ein Konsulargesetz mit Regelungen über den konsularischen Schutz im Ausland sowie Ausnahmen davon für Personen, die die öffentliche Ordnung und die Sicherheit gefährden.

Auch bezüglich der Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz – hier geht es vor allem um Ausnahmen für Sachverständigen und DolmetscherInnen von den Sicherheitskontrollen beim Betreten der Gerichtsgebäude – und Neuerungen im Zivilrechtsverfahren und im Zivilrecht, die unter anderem den Anwendungsbereich des Anerbenrechts auf reine Forstbetriebe ausdehnen, entschied der Bundesrat einhellig, keinen Einspruch zu erheben.

Aus dem Verkehrsbereich lag dem Bundesrat eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung vor, die nun klarer Regelungen für E-Scooter vorsieht und insbesondere das grundsätzliche Verbot enthält, Gehwege, und Schutzwege mit elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern zu befahren. Klargestellt wird darin überdies, dass E-Scooter-LenkerInnen alle für RadfahrerInnen geltenden Regeln beachten müssen. Diese Vorlage wurde ebenso gebilligt wie eine Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes, deren Kernpunkte Maßnahmen gegen Mautprellerei sowie die Förderung von umweltfreundlichen LKW sind. Letztere passierte die Länderkammer mehrheitlich. Darüber hinaus genehmigten die Mitglieder der Länderkammer einhellig ein Protokoll zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und den USA, wobei es hier vor allem um eine Neufassung des Umweltartikels und die Einfügung eines Artikels zur "sozialen Dimension" geht.

Sein uneingeschränktes Placet gab der Bundesrat des Weiteren einer Novelle zum Patentanwaltsgesetz mit neuen Regelungen über die Berufsausübung sowie einem Bundesgesetz zur Durchführung der sich aus dem Protokoll von Nagoya betreffend den Schutz der biologischen Vielfalt ergebenden Verpflichtungen.

Einhellig zur Kenntnis genommen wurde schließlich auch ein Bericht der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend die EU-Jahresvorschau 2019, in dessen Mittelpunkt vor allem Maßnahmen gegen die Lohnschere zwischen Männern und Frauen nach dem Motto "gleicher Gehalt für gleichwertige Arbeit" stehen. Ein Entschließungsantrag der SPÖ-BundesrätInnen betreffend Bewerbung der Teilnahme an der EU-Wahl fand nicht die erforderliche Mehrheit. Sie wollten den Innenminister dazu auffordern, die WählerInnen zu informieren, dass sie an der Europawahl bei abzusehenden Verhinderungsgründen auch mit Briefwahl teilnehmen zu können.

Debatte über Identitäre im öffentlichen Dienst
Keine Mehrheit gab es für den Entschließungsantrag der Bundesräte David Stögmüller (Grüne/O) und Martin Weber (SPÖ/St), in dem sie dazu auffordern, Sperrvermerke für Mitglieder der Identitären im Öffentlichen Dienst einzuführen, zumal auch die Sperrvermerke beim Bundesheer wieder in Kraft treten sollen. Im Öffentlichen Dienst sei Rechtsextremismus nicht zu dulden, argumentieren sie. Anhand von Beispielen versuchte Stögmüller die Ideologie, die hinter dieser Gruppierung steht, darzulegen und nannte einige FPÖ-FunktionärInnen und MitarbeiterInnen, die mit der Bewegung sympathisieren.

Seitens der ÖVP und der FPÖ wurde ins Treffen geführt, dass sich sowohl der Bundeskanzler als auch der Vizekanzler eindeutig von den Identitären distanziert haben. Robert Seeber (ÖVP/O) warnte vor einem Generalverdacht und einem Überwachungsstaat. Die Grundsatzfrage sei, wer entscheidet, wer zu den Identitären gehört, welche Kriterien dafür gelten. Michael Schilchegger (FPÖ/O) wies auf Parteibeschlüsse hin, wo man sich von den Identitären distanziere. Im Hinblick auf den Entschließungsantrag machte er darauf aufmerksam, dass es an gesetzlichen Grundlagen und Kriterien fehle.

Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) erinnerte hingegen an die Gelöbnisformel, die eine Verantwortung mit sich bringt, womit auch Grundanforderungen für die fachliche Eignung und die persönliche Eignung für eine Anstellung im Bundesdienst verbunden seien. Extremismus sei damit nicht vereinbar und Rechtsextremismus stelle ein Problem dar, besonders dort, wo es bewaffnete Einheiten gibt, konterte sie. Das könne man nicht verharmlosen.

Wahl und Fristsetungsanträge
Zum Mitglied des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrats und des Bundesrats im Sinne des §9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 wurde Bernd Saurer (FPÖ/W) gewählt. Neue Ersatzmitglieder sind Ernest Schwindsackl (ÖVP/St) und Günter Kovacs (SPÖ/B). Die Wahl erfolgte mit Stimmeneinhelligkeit.

Schließlich standen noch zwei Fristsetzungsanträge von Bundesrat David Stögmüller (Grüne/O) zur Abstimmung. Dem Kinderrechteausschuss sollte zur Behandlung des Antrags "Weiterführung der Jugendhilfe nach der Volljährigkeit" eine Frist bis zum 29. Mai 2019 gestellt werden. Der Gesundheitsausschuss sollte sich ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt mit dem Sanitätergesetz befassen. Stögmüller konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at