Land Tirol beschließt Novelle des Tiroler
 Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes

 

erstellt am
10. 05. 19
13:00 MEZ

Innsbruck (lk) - Das Land Tirol hat eine Novelle zum Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG) beschlossen, die nun auch vom Tiroler Landtag verabschiedet wurde. Anlass dafür ist die Umsetzung der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Elementarpädagogik. „Unser Ziel ist es vor allem, die elementaren Bildungseinrichtungen als erste Bildungsinstitution im Leben eines Kindes zu stärken. Darüber hinaus wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und die bedarfsorientierte Ferienbetreuung für schulpflichtige Kinder fördern“, erklärt Bildungslandesrätin Beate Palfrader. Insgesamt stehen für den Ausbau des Betreuungsangebots und der sprachlichen Frühförderung rund 3,3 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung.

So soll ein bedarfsgerechtes ganzjähriges und ganztägiges Betreuungsangebot für Kinder bis zum Schuleintritt eingeführt werden, das mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern zu vereinbaren ist und den Barcelona-Zielen entspricht. Diese sehen eine Betreuungsquote von 33 Prozent bei unter Dreijährigen und mindestens 90 Prozent für Drei- bis Sechsjährige vor. „In Tirol lagen wir 2018/19 bei 28,1 Prozent bei den Null- bis Zweijährigen sowie bei den Drei- bis Fünfjährigen sogar bei 95 Prozent“, betont die Bildungslandesrätin. Festzuhalten sei jedoch, dass der Bedarf in Tirol regional sehr unterschiedlich sei.

Ferienbetreuung bei Schulkindern
Auch bei der Ferienbetreuung schwankt der Bedarf, der von den Gemeinden mindestens alle drei Jahre erhoben wird. Derzeit bieten 23 Erhalter eine bedarfsorientierte Ferienbetreuung. „Wir schätzen, dass diese Zahl steigen wird. Deshalb werden wir die Ferienbetreuung mit rund 220.000 Euro pro Kinderbetreuungsjahr fördern“, erläutert LRin Palfrader die gesetzliche Verankerung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung in der Novelle des TKKG.

Verstärkte sprachliche Frühförderung
Das Land will auch die Bildungschancen von Kindern unabhängig ihrer Herkunft durch vorschulische Förderung stärken. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die sprachliche Förderung gelegt, die intensiviert wird und für die insgesamt drei Millionen Euro aus Bundesmitteln vorgesehen sind.

Öffnungszeiten der Einrichtungen
„Speziell für erwerbstätige Eltern sind die Öffnungszeiten am Morgen und am Abend von besonderer Bedeutung“, weiß LRin Palfrader. Derzeit öffnet die erste Kinderkrippe von Montag bis Freitag um 6 Uhr ihre Tore, ab 6.30 Uhr stehen weitere 20 Krippen zur Verfügung. 76 Prozent der Krippen sind um 7 Uhr in Betrieb, ab 7.30 Uhr 98 Prozent. Der Vollbetrieb dauert bis 12 Uhr an, danach nimmt der Anteil geöffneter Einrichtungen kontinuierlich ab. Die letzte Krippe schließt ihre Pforten um 20 Uhr. Dieses Jahr bieten zwei Kindergruppen (in Lienz und Gerlos) sowie eine Kinderkrippe in Serfaus ihre Dienstag auch am Samstag an. Ein Vergleich der geöffneten Kinderkrippen während der Ferien seit 2007/08 zeigt einen kontinuierlichen Anstieg der Einrichtungen, die auch während der Urlaubszeiten Betreuung für Kinder anbieten.

Bei Kindergärten sind die Schließzeiten nach 17.30 Uhr eher konstant geblieben, wobei das Angebot für die Morgenstunden und den späteren Nachmittag deutlich ausgeweitet wurde. Der Anteil der vor 7.30 Uhr geöffneten Kindergärten ist seit 2007/08 um 32 Prozent, jener nach 16.30 Uhr geöffneten um 21 Prozent angestiegen. Jeder zehnte Kindergarten hat zwischen 50 und 52 Wochen pro Jahr geöffnet.

„Für berufstätige Eltern, die in der Regel nur fünf Wochen Urlaub haben, ist es von großer Bedeutung, wie viele Wochen im Jahr ihre Kinder im Kindergarten beaufsichtigt werden“, sagt die Landesrätin und verweist darauf, dass es in den Ferienzeiten vermehrt zu gemeindeübergreifenden Kooperationen zwischen den Kindergärten kommt. Bei den Horten haben mehr als 90 Prozent bis 17 Uhr geöffnet. 14 Prozent der Horte sind während der Sommer- und 68 Prozent während der Semesterferien geöffnet.

 

 

 

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