Förderungsrichtlinien des Landes OÖ überarbeitet

 

erstellt am
08. 05. 19
13:00 MEZ

Förderungen an extremistische Bewegungen oder Vereine, die solche Bewegungen unterstützen, ausdrücklich ausgeschlossen – Interne Anweisung von LH Stelzer untersagt auch Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten des Landes für Veranstaltungen oder sonstigen Aktivitäten von solchen Bewegungen
Linz (lk) - Zwei zentrale Ergebnisse des Landessicherheitsrates vom 10. April 2019 sind bereits umgesetzt bzw. kurz davor. Die Förderungsrichtlinien des Landes OÖ wurden überarbeitet. Somit sind künftig Förderungen explizit ausgeschlossen, wenn es sich beim Förderwerber um eine extremistische Bewegung - etwa „Identitäre“ - oder einen Verein handelt, der diese Bewegung unterstützt oder dieser nahesteht. Die Landesregierung wird hier jedoch nicht eigenmächtig handeln, sondern sich an die Einschätzungen des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung als Grundlage ihrer Entscheidung binden. Die Förderungsrichtlinien sollen in der Sitzung der Landesregierung am 13. Mai 2019 beschlossen werden.

Ebenso hat der Landeshauptmann in der Landesverwaltung die Anweisung gegeben, dass Räumlichkeiten des Landes für Veranstaltungen oder sonstige Aktivitäten von extremistischen Bewegungen oder Vereinen, die solche Bewegungen unterstützen, nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen.

„Extremismus gibt es in vielen Regionen Europas, leider auch in unserem Bundesland. Aber Oberösterreich tut viel um Extremismus zu bekämpfen. Wo wir als Land handeln können, tun wir es auch mit aller Vehemenz“, betont der Landeshauptmann.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

 

 

 

 

 

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