Kopf: Kinderbetreuungsgeld wird im
 Sinne der Selbstständigen repariert

 

erstellt am
17. 05. 19
13:00 MEZ

Erfolg für WKÖ: Zuverdienstgrenze wird künftig klarer geregelt – wer Kindergeld nur wegen nicht oder zu spät erfolgter „Abgrenzung“ zurückzahlen musste, hat Chance auf Geld aus Fonds
Wien (pwk) - „Wir freuen uns sehr, dass der Nationalrat einem großem Anliegen unserer Selbstständigen in Bezug auf die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld Rechnung tragen will“, kommentiert Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), am 16. Mai den Initiativantrag zur Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes. „Die Neuregelung wird sicherstellen, dass es künftig zu keinen nicht gerechtfertigten Aufforderungen zur Rückzahlung des Kindergeldes mehr kommt.“

So mussten bisher einige Selbstständige das Kinderbetreuungsgeld vollständig zurückzahlen, obwohl sie die Zuverdienstgrenze eingehalten hatten. Sie hatten es lediglich verabsäumt, innerhalb einer kaum einhaltbaren Frist eine monatsweise Aufschlüsselung ihrer Einkünfte an die Sozialversicherung zu schicken.

Für Nachweise gibt es künftig längere Fristen
Durch die geplante Gesetzesänderung, die heute, Donnerstag, dem Sozialausschuss zugewiesen wird, werden die Fristen verlängert: Für Geburten vom 1.1.2012 bis 28.2.2017 kann der Nachweis zur Einkommensabgrenzung noch bis 31.12.2025 erbracht werden. Das gilt auch für anhängige Gerichtsverfahren. Bei Einlangen einer Rückzahlungsaufforderung heißt es dennoch rasch handeln: Wer vom zuständigen Träger zur Rückzahlung aufgefordert wird, hat nur zwei Monate Zeit.

Jungfamilienfonds wird eingerichtet
Positiv ist laut Kopf auch, dass künftig ein sogenannter Jungfamilienfonds eingerichtet wird. Wer das Kinderbetreuungsgeld bereits zurückzahlen musste, aber die Einhaltung der Zuverdienstgrenze nachträglich nachweisen kann, hat die Möglichkeit Zuwendungen aus diesem Fonds zu erhalten.

„Die Wirtschaftskammer hat sich dafür eingesetzt, dass die gesetzlichen Schwachstellen beim Kinderbetreuungsgeld, die insbesondere selbstständige Mütter zu spüren bekamen, repariert werden. Das wird uns mit den nun geplanten Gesetzesänderungen gelingen“, sagt Kopf.

 

 

 

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