Sektionschef Gerhard Hesse wird als österreichischer
 Richter am Gericht der EU vorgeschlagen

 

erstellt am
16. 05. 19
13:00 MEZ

Hauptausschuss begrüßt einhellig den Vorschlag der Bundesregierung
Luxemburg/Wien (pk) - Im Hauptausschuss, der am 15. Mai vor dem Plenum des Nationalrats stattgefunden hat, wurde Einvernehmen darüber erzielt, Sektionschef Gerhard Hesse als Kandidaten für den Zeitraum vom 1. September 2019 bis 31. August 2022 als österreichischen Richter am Gericht der Europäischen Union den Regierungen der Mitgliedstaaten vorzuschlagen. Die Zustimmung zum Vorschlag erfolgte von allen Ausschussmitgliedern, wobei die langjährige europarechtliche Erfahrung Hesses und dessen hohe Qualifikation hervorgehoben wurde.

Hesse verfüge über eine hervorragende Expertise im Europarecht und genieße enorme fachliche Reputation, begründete Ministerin Juliane Bogner-Strauß die Entscheidung im Ministerrat. Sie verwies auch über seine rund 20-jährige Erfahrung sowohl mit dem EuGH als auch mit dem Europäischen Gericht.

Auch seitens der SPÖ kam uneingeschränkte Zustimmung zu diesem Vorschlag. Der EuGH und das Gericht der EU seien für den Rechtsstaat von besonderer Bedeutung, sagte SPÖ-Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner. Daher sei es unbedingt erforderlich, höchst qualifizierte Personen zu nominieren, und das treffe auf Gerhard Hesse in höchstem Ausmaß zu, sagte sie in Übereinstimmung mit Andreas Schieder (SPÖ). Hesse zeichne sich durch profunde juristische Kenntnis, europarechtliche Erfahrung und Objektivität aus.

Hesse stand ab dem Jahr 2010 der Sektion Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt vor und leitet seit Jänner 2018 die Sektion Verfassungsdienst im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Er kann zahlreiche Veröffentlichungen vorweisen und ist Träger des Großen Silbernen Ehrenzeichens mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich.

Diskussion über Procedere
Ohne die Qualifikation Hesses anzuzweifeln, übte Nikolaus Scherak (NEOS) seitens seiner Partei Kritik am Procedere. Er vermisst die Möglichkeit, sich im Vorfeld über alle Bewerberinnen und Bewerber ein Bild machen zu können, um sich eine Meinung zu bilden. Wolfgang Gerstl (ÖVP) wies auf die Bundesverfassung hin, wonach die Bundesregierung die Auswahl zu treffen habe und dem Parlament ihren Vorschlag weiterleitet. Er hielt fest, dass es zur derzeitigen Vorgangsweise keine rechtliche Alternative gebe.

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka bekräftigte, das Thema im Geschäftsordnungsausschuss besprechen zu wollen. Die Frage sei, wie das Mitwirkungsrecht des Parlaments zu verstehen sei.

Das Gericht der Europäischen Union
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) ist vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu unterscheiden. Es hat seinen Sitz in Luxemburg und hieß früher "Europäisches Gericht erster Instanz". Es hat gemeinsam mit dem EuGH die Aufgabe, bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge und der abgeleiteten Rechtsakte durch die Unionsorgane und die Mitgliedstaaten das Recht zu wahren. In dieser Hinsicht ist das Gericht für Entscheidungen in bestimmten Arten von Rechtsstreitigkeiten zuständig, insbesondere für Klagen von Privatpersonen, Unternehmen und bestimmten Organisationen sowie für Rechtssachen im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen und handelspolitischen Schutzmaßnahmen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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