Tirol: Weitere sieben Millionen Euro für
 Sozial- und Gesundheitsprojekte

 

erstellt am
27. 05. 19
13:00 MEZ

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 fördert Investitionsvorhaben
Innsbruck (lk) - Nachhaltige Entwicklung in entlegenen Gebieten – das ist das Ziel der EU-Regionalförderungen. Neben landwirtschaftlichen Projekten werden im Österreichischen Programm für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (ELER) erstmals auch Projekte im Bereich Gesundheit und Soziales unterstützt. Insgesamt stehen dafür 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Gefördert werden beispielsweise psychosoziale und psychiatrische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Pflege- und Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen oder Menschen in besonderen Notlagen, Investitionen für barrierefreie Zugänge in sozialen Einrichtungen sowie Infrastrukturen im Bereich ambulanter Gesundheitsdienstleistungen. „Für diese Maßnahmen werden die anrechenbaren Investitionskosten zur Gänze übernommen, das Land Tirol trägt davon 50,57 Prozent und die EU 49,43 Prozent“, berichten Soziallandesrätin Gabriele Fischer und Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg.

Bisher wurden im Rahmen dieses Programmes bereits elf EU-kofinanzierte Projekte im Ausmaß von rund sieben Millionen Euro genehmigt. Diese Investitionen dienten der Schaffung, Verbesserung oder Adaptierung von Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen. „Vor allem auf die Barrierefreiheit der Einrichtungen wurde ein besonderer Schwerpunkt gesetzt“, betont LRin Fischer. Gleichzeitig wurde ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung und Attraktivierung des ländlichen Raumes geleistet, um möglichen Abwanderungstendenzen entgegenzuwirken.

Aufruf zum Einreichen von Förderungsanträgen
Im Rahmen eines sogenannten „Geblockten Auswahlverfahrens“ sind Projektanten erneut aufgerufen, ihre Förderungsanträge bis 15. Oktober 2019 einzureichen. Im aktuellen Verfahren sind insgesamt sieben Millionen Euro an Förderungen für Projekte im Bereich Soziales, Kinder- und Jugendhilfe sowie Gesundheit, die außerhalb der Landeshauptstadt angesiedelt sind, vorgesehen.

 

 

 

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