Platter: „Höherer Heizkostenzuschuss
 für mehr Menschen in Tirol“

 

erstellt am
21. 05. 19
13:00 MEZ

Innsbruck (lk) - Nach einem langen Winter ist vor dem nächsten Winter – und damit vor der kommenden Heizperiode 2019/2020. In dieser werden noch mehr Menschen in Tirol von einem höheren Heizkostenzuschuss profitieren: Die Tiroler Landesregierung beschloss am 21. Mai auf Antrag von LH Günther Platter den Heizkostenzuschuss von einmalig 225 auf 250 Euro anzuheben sowie die Einkommensgrenzen, die als Voraussetzung für den Anspruch auf Heizkostenzuschuss gelten, um zehn bzw. 20 Euro anzuheben. Insgesamt werden dafür drei Millionen Euro bereitgestellt.

Knapp 10.000 BezieherInnen des Heizkostenzuschusses
„Mit der heute beschlossenen Maßnahme können wir künftig noch mehr Menschen unterstützen, für die das Heizen im Winter eine finanzielle Belastung darstellt. Der vergangene lange und kalte Winter schlug sich auch in den Heizkosten nieder, was für viele Menschen in Tirol eine Herausforderung darstellte. Wir wollen sicherstellen, dass niemand in Tirol in den eigenen vier Wänden frieren muss“, verweist LH Platter auf Zahlen der vergangenen Periode: 2,2 Millionen Euro wurden an über 9.700 Personen bzw. Haushalte ausbezahlt. Auch für LHStvin Ingrid Felipe ist die Erhöhung zu begrüßen: „Die soziale Treffsicherheit wird dadurch erweitert und gewährleistet. In einem gelebten Miteinander braucht es nicht nur zwischenmenschliche Wärme, sondern auch die soziale – Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das bei allen Menschen in unserem Land sichergestellt werden soll. Gleichzeitig ist hervorzuheben, dass es insgesamt - auch in Sachen Raumwärme - ein Vorantreiben der Energiewende braucht."

Während es bisher klar definierte Personengruppen waren, die antrags- bzw. zuschussberechtigt waren, ist es seit dem Vorjahr das Netto-Einkommen, das über die Gewährung des Heizkostenzuschusses entscheidet.

Antragstellung ab 1. Juli 2019
Voraussetzung für den Erhalt des Heizkostenzuschusses ist ein Hauptwohnsitz in Tirol sowie die Einhaltung einer Einkommensobergrenze. Ausgenommen sind BezieherInnen einer laufenden Mindestsicherung bzw. Grundversorgung, da in diesen Sozialleistungen bereits ein Heizkostenzuschuss enthalten ist. Ein Antrag kann von 1. Juli 2019 bis 30. November 2019 gestellt werden.

 

 

 

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