BMVIT: Ersuchen an den Rechnungshof, die
 Bauvergaben der ASFINAG zu überprüfen

 

erstellt am
07. 06. 19
13:00 MEZ

Wien (bmvit) - Um die im Raum stehenden Gerüchte, es hätte bei Bauvergaben der ASFINAG möglicherweise politische Interventionen gegeben, aufzuklären, hat Verkehrs- und Infrastrukturminister Andreas Reichhardt am 7. Juni Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker, nach einem vorangegangenen persönlichen Gespräch, auf offiziellem Weg um eine Rechnungshofprüfung der Vergabeprozesse ersucht. „Mir ist es wichtig, von einer unabhängigen Stelle schwarz auf weiß bestätigt zu haben, dass es von Seiten des BMVIT niemals zu Vorgaben bei Bauaufträgen gekommen ist.“ Laut „Rechnungshofgesetz 1948“ hat der Rechnungshof „auf Beschluss des Nationalrates sowie auf begründetes Ersuchen der Bundesregierung oder eines Bundesministers in seinen Wirkungsbereich fallende besondere Akte der Gebarungsüberprüfung durchzuführen und das Ergebnis dem Nationalrat zu berichten, beziehungsweise der ersuchenden Stelle mitzuteilen“.

Die ASFINAG selbst hat in einer Reaktion bereits darauf hingewiesen, dass Aufträge an Bauunternehmen transparent und ausschließlich nach dem Bestbieterprinzip erfolgen. Die ASFINAG investiert in die österreichische Infrastruktur jedes Jahr etwa eine Milliarde Euro. Jedes Vergabeverfahren läuft in einem für jeden Bieter nachvollziehbaren und überprüfbaren Prozess ab. Eine Einflussnahme – sei es von Interessenten oder auch eine politische – ist ausgeschlossen. Es kam auch in der Vergangenheit zu keinem Versuch einer Einflussnahme aus dem politischen Bereich. Zudem muss sich die ASFINAG bei der Ausschreibung großer Bauvorhaben stets an ein „Offenes Vergabeverfahren“ gemäß Bundesvergabegesetz halten und wendet hierbei das Bestbieterprinzip, wo neben dem Preis auch Qualitätsmerkmale im Angebot ausschlaggebend sind, bereits seit 2015 an.

 

 

 

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