EU-Kommission legt Reformempfehlungen
 für Mitgliedstaaten vor

 

erstellt am
06. 06. 19
13:00 MEZ

Brüssel (ec) - Die Europäische Kommission hat am 5. Juni ihre länderspezifischen Empfehlungen 2019 vorgelegt, in denen sie allen EU-Mitgliedstaaten wirtschaftspolitische Maßnahmen für die kommenden 12 bis 18 Monate anrät. Für Italien hält die EU-Kommission mit Blick auf den Schuldenstand des Landes ein Defizitverfahren für angebracht. Darüber müssen nun die EU-Staaten beraten. Für Spanien empfiehlt die Kommission hingegen die Einstellung des laufenden Verfahrens. Das sogenannte „Europäische Semester“ gibt es seit 2010. Die EU-Länder sollen in diesem Rahmen ihre Wirtschaftspolitik besser koordinieren und so gemeinsamen Herausforderungen auch gemeinsam begegnen können.

Die EU-Wirtschaft wächst bereits das siebte Jahr in Folge und dürfte auch 2020 weiter wachsen – in allen Mitgliedstaaten und trotz weniger günstiger Bedingungen und globaler Unsicherheiten. Die Zahl der Beschäftigten hat ein Rekordhoch erreicht, während die Arbeitslosigkeit auf ein Rekordtief zurückgegangen ist. Gleichzeitig bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern, Regionen und Bevölkerungsgruppen.

Vor diesem Hintergrund fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte auszubauen. Wirkungsvolle Reformen, die von passgenauen Investitionsstrategien und einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik flankiert werden, sind weiterhin der richtige Weg zu einer erfolgreichen Modernisierung der europäischen Wirtschaft.

Empfehlungen für Deutschland
Deutschland sollte unter Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels die Haushalts- und Strukturpolitik zu nutzen, um bei den privaten und öffentlichen Investitionen vor allem auf regionaler und kommunaler Ebene einen anhaltenden Aufwärtstrend herbeizuführen, rät die Kommission. Es sollte den Schwerpunkt seiner investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede auf Bildung, Forschung und Innovation, Digitalisierung und Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität, nachhaltigen Verkehr sowie auf Energienetze und bezahlbaren Wohnraum legen. Der Faktor Arbeit sollte steuerlich entlastet und die Besteuerung auf Quellen verlagert werden, die einem inklusiven und nachhaltigen Wachstum förderlicher sind. Der Wettbewerb bei Unternehmens- dienstleistungen und reglementierten Berufen sollte verstärkt werden.

Deutschland sollte zudem Fehlanreize verringern, die einer Aufstockung der Arbeitszeit entgegenwirken, darunter auch die hohe Steuer- und Abgabenbelastung, insbesondere für Gering- und Zweitverdiener. Es sollte Maßnahmen einleiten, um die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu sichern und dabei gleichzeitig ein angemessenes Rentenniveau aufrechterhalten. Die Voraussetzungen für die Förderung eines höheren Lohnwachstums sollten gestärkt und dabei gleichzeitig die Rolle der Sozialpartner geachtet werden. Die Bildungsergebnisse und das Kompetenzniveau benachteiligter Gruppen sollten verbessert werden.

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: „Das Europäische Semester hat einen echten Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage in Europa geleistet. Einige große Herausforderungen bleiben jedoch bestehen, und die Risiken in Bezug auf die wirtschaftlichen Aussichten nehmen wieder zu. Es ist besorgniserregend, dass in einigen Ländern eine Abschwächung der Reformdynamik zu beobachten ist. Wir fordern alle Mitgliedstaaten auf, sich mit neuer Energie für eine bessere Widerstandsfähigkeit unserer Volkswirtschaften und ein sowohl nachhaltiges als auch inklusives Wachstum einzusetzen. Gezieltere Investitionen können einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten.“

EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen sagte: „Diese Kommission hat große Anstrengungen unternommen, um ein gerechteres, nachhaltiges und inklusives Europa zu schaffen, ein Europa, in dem niemand abgehängt wird. In der europäischen Säule sozialer Rechte sind bestimmte Grundsätze und Rechte für alle EU-Bürger festgeschrieben, die auf nationaler Ebene verwirklicht werden müssen. Angesichts der sich rasch verändernden Arbeitswelt ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten die Reformen in den Bereichen Erstausbildung und lebenslanges Lernen, Arbeitsmärkte und Sozialschutz fortsetzen.“

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, fügte hinzu: „Mit diesem letzten Frühjahrspaket unseres Mandats bekräftigen wir unser Engagement für eine intelligente Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Das heißt, dass wir uns bei unseren Entscheidungen nicht von einer mechanistischen oder legalistischen Anwendung der Vorschriften leiten lassen, sondern von der Frage, ob unsere Entscheidungen dem Wachstum, der Schaffung von Arbeitsplätzen und soliden öffentlichen Finanzen zuträglich sind. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass dies der richtige Ansatz ist: Die öffentliche Finanzlage hat sich stetig verbessert, ohne dass das Wachstum darunter gelitten hätte. Wir möchten heute auch betonen, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten weitere und erforderlichenfalls stärkere Anstrengungen unternehmen muss, um im Interesse aller Steuerzahler gegen aggressive Steuerplanung vorzugehen.“

Die länderspezifischen Empfehlungen 2019
Die heutigen Empfehlungen helfen den Mitgliedstaaten dabei, angemessen auf bestehende und neue wirtschaftliche und soziale Herausforderungen zu reagieren und die zentralen gemeinsamen politischen Ziele zu verwirklichen. Der Inhalt der Empfehlungen spiegelt die allgemeinen Prioritäten wider, die im Jahreswachstumsbericht 2019 Diesen und in der im November abgegebenen Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets für 2019 dargelegt wurden. Die Empfehlungen stützen sich auf eine eingehende Analyse der im Februar veröffentlichten Länderberichte und die Bewertung der im April vorgelegten nationalen Programme.

Die Verlangsamung des Weltwirtschaftswachstums macht es umso dringlicher, Strukturreformen fortzusetzen, wobei Reformen, die auf ein nachhaltiges und inklusives Wachstum ausgerichtet sind, Priorität eingeräumt werden sollte. Die Mitgliedstaaten sollten die soziale Konvergenz im Sinne der europäischen Säule sozialer Rechte voranbringen. Im Einklang mit der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet sollten sich die Mitgliedstaaten auch für einen gleichmäßigeren Abbau der Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet einsetzen und ihre Anstrengungen zur Stärkung des Binnenmarkts und zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion fortsetzen.

In den länderspezifischen Empfehlungen 2019 wird der Schwerpunkt stärker auf die Ermittlung und zielgenaue Ausrichtung des Investitionsbedarfs auf nationaler Ebene gelegt und den regionalen und territorialen Unterschieden besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Dies steht im Einklang mit der eingehenden Analyse des Investitionsbedarfs und der Engpässe, die in den zuvor in diesem Jahr veröffentlichten Länderberichten für jeden Mitgliedstaat ermittelt wurden, und dürfte dazu beitragen, die EU-Fonds im nächsten langfristigen EU-Haushalt, dem mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027, gezielt einzusetzen.

Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen
Seit das Europäische Semester 2011 eingeführt wurde, haben die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von mehr als zwei Dritteln der länderspezifischen Empfehlungen zumindest einige Fortschritte erzielt.

Am größten sind die Fortschritte in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Beschäftigungspolitik, während besonders den Empfehlungen zur Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage, zur Gesundheitsversorgung und zum Wettbewerb im Dienstleistungssektor bisher nur unzureichend nachgekommen wurde.

Angesichts der noch zu bewältigenden wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen und der Abwärtsrisiken für die wirtschaftlichen Aussichten müssen Reformen durchweg entschlossener umgesetzt werden, um die Volkswirtschaften der EU widerstandsfähiger zu machen.

Makroökonomische Ungleichgewichte werden weiter korrigiert
Die Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte wird fortgesetzt, doch sind weitere politische Maßnahmen erforderlich. In einigen Mitgliedstaaten liegt die private und öffentliche Verschuldung weiterhin auf Rekordniveau, was den Handlungsspielraum im Falle negativer Schocks einschränkt. In einigen anderen Mitgliedstaaten gibt es aufgrund des dynamischen Wohnungspreisanstiegs und steigender Lohnstückkosten Anzeichen für eine mögliche Überhitzung. In allen Mitgliedstaaten sind weitere Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität, zur Mobilisierung von Investitionen und zur Förderung des Potenzialwachstums erforderlich.

Im Februar stellte die Kommission in 13 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Irland, Kroatien, Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden und Spanien) Ungleichgewichte und in dreien dieser Länder (Griechenland, Italien und Zypern) zudem übermäßige Ungleichgewichte fest. Wie in den Vorjahren erfordern diese Ungleichgewichte eine fortgesetzte spezifische Überwachung im Rahmen des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten.

Leitlinien und Beschlüsse im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts
Ausgehend von der Bewertung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2019 hat die Kommission verschiedene Schritte im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts unternommen. So empfiehlt sie, das Defizitverfahren gegen Spanien einzustellen. Wenn der Rat den entsprechenden Beschluss fasst, sind damit alle auf die Krise zurückgehenden Defizitverfahren beendet. Im Jahr 2011 unterlagen 24 Mitgliedstaaten der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

Außerdem hat die Kommission für Belgien, Frankreich, Italien und Zypern Berichte nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) angenommen, in denen analysiert wird, inwieweit diese Länder die im Vertrag verankerten Kriterien für das Haushaltsdefizit und den Schuldenstand erfüllen.

Für Italien gelangt die Kommission in ihrem Bericht zu dem Ergebnis, dass ein Defizitverfahren auf Grundlage des Schuldenstands angebracht ist. Der Wirtschafts-und Finanzausschuss des Ministerrates der EU-Mitgliedstaaten muss sich nun dazu innerhalb von zwei Wochen äußern.

Ungarn und Rumänien unterliegen seit 2018 bzw. 2017 einem Verfahren wegen erheblicher Abweichung. Die Kommission hat heute an beide Länder wegen einer für das Jahr 2018 festgestellten erheblichen Abweichung eine Verwarnung gerichtet und empfiehlt dem Rat, den beiden Ländern die Korrektur dieser erheblichen Abweichung zu empfehlen.

Außerdem hat die Kommission heute den dritten Bericht im Rahmen der verstärkten Überwachung Griechenlands angenommen. Die verstärkte Überwachung wurde nach dem Auslaufen des Stabilitätshilfeprogramms im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus eingeführt. Dem Bericht zufolge kommt Griechenland nach Auslaufen des ESM-Programms im August 2018 angemessen zurecht, doch hat sich die Umsetzung der Reformen in den vergangenen Monaten verlangsamt. Laut Bericht, sei es jedoch nicht sichergestellt, dass einige Maßnahmen mit Zusagen übereinstimmen, die den europäischen Partnern gegeben wurden.

Hintergrund
Die länderspezifischen Empfehlungen bauen auf den übergeordneten Prioritäten auf, die in der Rede des Präsidenten zur Lage der Union und im Jahreswachstumsbericht skizziert wurden. Sie werden jährlich überarbeitet, um den erzielten Fortschritten und den sich wandelnden Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Die Euro-Mitgliedstaaten erhalten auch Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets. Die Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters fügen sich in die längerfristige Vision der Strategie Europa 2020 ein.

Diese Empfehlungen beruhen auf diesen Gesprächen, den nationalen Programmen, Daten von Eurostat und der vor Kurzem veröffentlichten Frühjahrsprognose 2019 der Kommission.

Weitere Schritte
Die Kommission ersucht den Rat, die länderspezifischen Empfehlungen zu billigen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sie vollständig und fristgerecht umzusetzen. Im Sinne eines breiten Engagements sowie wirksamer Folge- und Umsetzungsmaßnahmen wird die Kommission den Dialog mit den Interessenträgern fortsetzen. Die zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten werden die länderspezifischen Empfehlungen erörtern, bevor sie von den Staats- und Regierungschefs der EU gebilligt werden. Anschließend ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Empfehlungen über die nationale Wirtschafts- und Haushaltspolitik umzusetzen. Die länderspezifischen Empfehlungen und die ihnen zugrunde liegende Analyse in den Länderberichten dienen auch als analytische Basis für die Programmplanung der kohäsionspolitischen EU-Fonds für den Zeitraum 2021-2027.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://ec.europa.eu/

 

 

 

 

 

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