Platter: „Fahrverbote auf Landesstraßen als
 Notmaßnahme gegen massiven Ausweichverkehr“

 

erstellt am
21. 06. 19
13:00 MEZ

Fahrverbote auf niederrangigem Straßennetz - Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ausgenommen
Innsrbuck (lk) - Am 20. Juni hat es erstmals Fahrverbote auf mehreren Landesstraßen bzw. dem niederrangigen Straßennetz im Großraum Innsbruck und dem Wipptal geben – eine Maßnahme seitens der Tiroler Landesregierung, um dem massiven Ausweichverkehr bei Stausituationen auf der Autobahn entgegenzuwirken: Unmittelbar nach den Autobahnabfahrten werden KFZ-LenkerInnen von 7 bis 19 Uhr, sofern sie nicht dem Ziel-, Quell und Anrainerverkehr zugerechnet werden können, keine Möglichkeit haben, örtliche Stauumfahrungen vorzunehmen. Abgesehen von morgen gelten diese Fahrverbote jeweils von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 19 Uhr in beide Fahrtrichtungen. Die Maßnahme wird vorerst mit Samstag, den 14. September 2019, befristet.

„Eine außergewöhnliche Situation erfordert außergewöhnliche Maßnahmen. Wenn auf Tirols Straßen an besonders reiseintensiven Wochenenden ‚nichts mehr geht‘ ist Handeln gefragt“, erklären LH Günther Platter, LHStvin Ingrid Felipe, LHStv Josef Geisler und Oberst Markus Widmann, Leiter der Verkehrsabteilung der Polizei, bei der heutigen Präsentation im Landhaus. Dem fügte Sicherheitsreferent LHStv Geisler hinzu: „Es kann nicht sein, dass es selbst für Einsatzfahrzeuge kein Durchkommen mehr gibt. Dem können und dürfen wir nicht länger zusehen – eine solche Situation braucht entsprechende Maßnahmen. Es geht darum, den transitierenden Verkehr zu lenken.“ Dies soll vor allem mit Unterstützung von Navigationsgeräten gelingen, in welche die Fahrverbote eingespielt werden und damit ein Anzeigen von Ausweichrouten verhindert wird.

Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge
Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, die sich in Tirol auf Durchreise befinden – also auch PKW und Motorräder. Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist von den Fahrverboten ausgenommen. In Zusammenarbeit mit der Asfinag soll bereits frühzeitig mittels elektronischer Anzeigetafeln auf die Fahrverbote aufmerksam gemacht werden. Autobahnabfahrende werden dann unmittelbar nach der Abfahrt durch eine entsprechende Beschilderung im Bereich der Landesstraßen auf das Fahrverbot hingewiesen und wieder auf die Autobahn geleitet. Eine Notwehrmaßnahme, wie auch LHStvin Felipe berichtet: „Langfristig müssen wir an mehreren Schrauben drehen. Doch das Problem des Ausweichverkehrs angesichts der steigenden Verkehrsdichte in Kombination mit Straßensperren und ausgeklügelten Navigationsgeräten, die extrem schnell reagieren und Stauumfahrungen vorschlagen, bringt uns nun dazu, diese Maßnahmen zu setzen. Wir reagieren damit auf die Ereignisse der vergangenen Wochenenden, an denen es mehrfach zu Staus auf sämtlichen Ausweichrouten abseits der Inntal- und Brennerautobahn kam, da die Navigationsgeräte die Verkehrsteilnehmenden auf die Landesstraßen gelotst haben, um den Stau auf der Autobahn zu umfahren“. Mit dieser Maßnahme wolle man die Sicherheit auf den heimischen Straßen und die Flüssigkeit des Verkehrs bestmöglich gewährleisten und für eine Entlastung der verkehrsgeplagten Bevölkerung entlang der klassischen Ausweichrouten sorgen, sind sich die Anwesenden einig.

Umsetzung durch Exekutive – Fokus auf Navigationsgeräte
Gesetzlich basiert diese Maßnahme auf Verordnungen von BH Innsbruck und Stadtmagistrat Innsbruck. Im Fokus stehen vor allem die Navigationsgeräte. So werden die Fahrverbote durch die Exekutive in das Verkehrsinformationssystem des Innenministeriums eingespielt und stehen damit den Navi-BetreiberInnen zur Verfügung: „Wir sind zuversichtlich, dass die Navis die Strecke dann so berechnen, dass es zu keinem Ausweichverkehr kommt“, erklärt Markus Widmann, der ergänzt, dass die Exekutive an noralgischen Punkten kontrollieren wird: „Reisende sollen auf den Hauptverkehrsstrecken bleiben. Dies wird von uns genau beobachtet.“

Maßnahme wird beobachtet
Die Sperre gilt für alle dem Factsheet beigefügten Straßen. Auch die Brennerstraße steht seitens der Verkehrspolizei und des Landes unter strenger Beobachtung. Auch hier können bei Bedarf bzw. bei einer Verschärfung der Situation weitere Maßnahmen gesetzt werden.

 

 

 

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