Patek: Freie Fahrt für E-Autos

 

erstellt am
02. 07. 19
13:00 MEZ

Die gesetzliche Ausnahme für E-Autos von IG-L Tempolimits ist ab sofort anwendbar.
Wien (bmnt) - E-Mobilität ist ein wesentlicher Bestandteil der Umstellung unserer Verkehrssysteme. Mit einer Änderung des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) wurde eine gesetzliche Ausnahme für Elektrofahrzeuge bei IG-L Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen geschaffen. Für diese Fahrzeuge gelten die Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß IG-L demnach nicht, sie können also auch in 100 km/h-Zonen die ansonsten erlaubten 130 km/h fahren. „Die Maßnahme ist ein Teil des E-Mobilitätspakets. Mit der Ausnahmeregelung zu den Tempolimits werden Anreize für die Nutzerinnen und Nutzer der Elektromobilität geschaffen. Im Zusammenwirken von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden wird so saubere Mobilität unterstützt und ein Beitrag zu Klima- und Luftreinhaltung geleistet“ erklärt Umweltministerin Maria Patek.

Mit Elektrofahrzeugen darf somit in Zukunft in einer IG-L Tempolimit-Zone die höchstzulässige Geschwindigkeit gefahren werden, das sind in der Regel 130 km/h. Mit der Anbringung der gesetzlich erforderlichen Hinweisschilder auf den betroffenen Streckenabschnitten kann die Ausnahme in Anspruch genommen werden. Insgesamt betrifft das eine Strecke von insgesamt 440 km Länge. Die Ausnahme gilt nur für Fahr­zeu­ge mit rei­nem Elek­tro­an­trieb oder mit Was­ser­stoff-Brenn­stoff­zel­len­tech­no­lo­gie. Sie gilt insbesondere nicht für Plug-in-Hybrid elek­tri­sche Fahr­zeu­ge. Sie kann außerdem nur von Fahr­zeu­gen in Anspruch genom­men wer­den, die über eine wei­ße Kenn­zei­chen­ta­fel mit grü­ner Schrift (E-Kennzeichen) ver­fü­gen. Mit dem E-Kennzeichen als einheitliche Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen sollen Anreize für die E-Mobilität österreichweit umgesetzt werden. Die E-Kennzeichentafel ist optional und kann bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen gewählt bzw. darauf umgestiegen werden.

Zu beachten ist, dass Tempolimits oft nicht nur aus Luftreinhaltegründen, sondern auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, u.a. bei hoher Verkehrsdichte, schlechter Witterung und entsprechenden Sichtverhältnissen oder aus Lärmschutzgründen in Kraft sind. In solchen Fällen ist das jeweilige Tempolimit auch von Elektrofahrzeugen zu beachten.

 

 

 

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