10. Staatpreis Mobilität – Einreichfrist
 wird bis 24. Juli 2019 verlängert

 

erstellt am
11. 07. 19
13:00 MEZ

Höchste Auszeichnung des BMVIT mit vier Kategorien, Zukunftspreis Mobilität und ITS-Challenge
Wien (bmvit) - Die Einreichfrist für den 10. Staatspreis Mobilität wird bis 24. Juli 2019 um 12.00 Uhr verlängert. Eine unabhängige internationale Jury wählt danach die Siegerprojekte aus, welche am 25. November 2019 in den Sofiensälen prämiert werden.

Der Staatspreis Mobilität ist die höchste Auszeichnung, die das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie an österreichische Unternehmen und Institutionen verleiht. Er steht 2019 unter dem Motto „Wirtschaftsmotor Innovation“, um der Bedeutung des Verkehrs-und Mobilitätssektors in Österreich für die Ökonomie ebenso wie für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen.

Der Staatspreis Mobilität spricht dabei sowohl AkteurInnen aus Forschung, Industrie und Wirtschaft, Infrastrukturbetreiber und Mobilitätsdienstleister als auch Interessensvertretungen und zivilgesellschaftliche Initiativen an. Der Zukunftspreis richtet sich an AbsolventInnen universitärer bzw. außeruniversitärer Ausbildungseinrichtungen. EinreicherInnen von ITS-basierten Konzepten und Lösungen können zusätzlich an der „ITS-Challenge“ teilnehmen.

Vier Kategorien, Zukunftspreis Mobilität und ITS-Challenge
Die Kategorie „Forschen. Entwickeln. Neue Wege weisen.“ richtet sich an Konsortien aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie deren Kooperationspartnern aus Wirtschaft und Industrie. Gefragt sind kooperative, transdisziplinäre Konzepte, Forschungsprojekte und Prototypen aus der anwendungsorientierten Forschung, die zukunftsweisende Lösungen hervorbringen.

Die Kategorie „Wertschöpfung steigern. Märkte erschließen.“ richtet sich insbesondere an Unternehmen aus Wirtschaft und Industrie sowie deren Kooperationspartner, die mit ihren innovativen Produkten und Dienstleistungen Wertschöpfung in Österreich stimulieren bzw. in Kürze stimulieren werden, Technologieführerschaft erlangt und neue Märkte erschlossen haben bzw. erschließen werden. Das Kriterium „Positive Auswirkungen auf Wirtschaftsstandort & Wertschöpfung“ hat in dieser Kategorie Priorität.

Die Kategorie „Betreiben. Nutzen. Lernen.“ richtet sich an umgesetzte Systemlösungen der Infrastruktur- und Verkehrsbetreiber, potenzielle Betreibermodelle für Testinfrastrukturen, sowie an Gebietskörperschaften, Kommunen und Dienstleister, die sich an den Bedürfnissen der spezifischen Zielgruppen orientieren. Wichtigstes Bewertungskriterium in dieser Kategorie ist die „Umsetzung und Systemintegration“.

Die Kategorie „Mobilität sicher gestalten. Risiken minimieren.“ adressiert innovative technische und organisatorische Lösungen entweder für spezifische Verkehrsträger oder das gesamte Mobilitätssystem. Die Verkehrssicherheit im österreichischen Mobilitätssystem zu erhöhen ist ein zentrales Anliegen des Bundesministeriums. Neue technologische Lösungen, die autonomes Fahren und Fliegen in Zukunft möglich machen, können hier einerseits Problemlöser sein, aber auch neue Risiken bedeuten. Neben dem Beitrag zur Verkehrssicherheit sind vor allem die Bewertungskriterien Innovationsgehalt und Systemintegration vorrangig.

Erstmals gibt es beim 10. Staatspreis Mobilität die Möglichkeit an der ITS-Challenge teilzunehmen. Den GewinnerInnen wird die Teilnahme am ITS World Congress 2019 in Singapur ermöglicht.

Der „Zukunftspreis Mobilität“, mit dem das BMVIT AbsolventInnen von Universitäten und Fachhochschulen für herausragende Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten auszeichnet, wird bereits zum zweiten Mal ausgeschrieben. Dieses Jahr winkt jungen Talenten ein Preisgeld von bis zu € 3.000.

Alle Informationen zum Staatspreis Mobilität 2019 sowie Teilnahmebedingungen und Einreichunterlagen finden Sie auf: http://www.staatspreis-mobilitaet.at

 

 

 

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