Tratter: „Bodensparende Landesentwicklung
 weiter im Fokus!“

 

erstellt am
26. 08. 19
13:00 MEZ

Baulandumlegungsverfahren als wichtiges Instrument der örtlichen Raumordnung
Innsbruck (lk) - Eine geordnete und bodensparende Bebauung von Grundstücken ist oftmals nicht möglich – aufgrund der Grundstücksformen sowie der mangelnden Wege und Straßen. Die Neuordnung von Grundstücken in Gebieten, die für die Entwicklung neuer Siedlungen vorgesehen sind, ist das wesentliche Ziel von Baulandumlegungen. Diese werden von der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Landes Tirol in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bodenordnung des Landes Tirol abgewickelt. Das Baulandumlegungsverfahren ist seit dem Jahr 1972 – also seit dem Beginn der Raumordnung in Tirol – im Tiroler Raumordnungsgesetz verankert und wird stetig weiterentwickelt. Im Jahr 2018 wurden 24 Verfahren bearbeitet, für 20 weitere wurden Informationsgespräche und Beratungen durchgeführt.

„Die Baulandumlegung hat sich in Tirol durchaus bewährt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, die Interessen der Raumordnung, der Gemeinden und nicht zuletzt der Grundeigentümerinnen und -eigentümer bestmöglich umzusetzen. Es wird zum einen eine Wertsteigerung für die Grundbesitzerinnen und -besitzer und zum anderen eine geordnete Siedlungsentwicklung für die Gemeinden erzielt“, so der zuständige Landesrat Johannes Tratter. „Gerade im von Bodenknappheit geprägten Tirol sind diese Verfahren unabdingbare Voraussetzung dafür, dass geeignete Flächen für Bauland entstehen und verwendet werden können“, sieht auch Peter Hollmann, Vorstand der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht, die Baulandumlegung als wichtiges Instrument zur aktiven Umsetzung der Ziele und Vorgaben der Raumordnung.

Klare Voraussetzungen – sichtbare Vorteile
Die Grundstücke, die dem Verfahren unterzogen werden, müssen innerhalb der im Örtlichen Raumordnungskonzept ausgewiesenen Siedlungsgrenzen liegen. Zudem ist festgelegt, dass im Zuge der Verfahren eine zweckmäßige Erschließung und bodensparende Bebauung sichergestellt werden muss. Für die GrundeigentümerInnen ergeben sich im Rahmen von Baulandumlegungsverfahren wesentliche finanzielle Vorteile in Bezug auf die Erstellung der Projektsunterlagen – Neueinteilung samt Erschließungskonzept – sowie auch in steuerlicher und gebührenrechtlicher Hinsicht. „Grundsätzlich kann die Durchführung eines Umlegungsverfahrens von der Gemeinde oder von mindestens der Hälfte der Eigentümerinnen und Eigentümer der umzulegenden Grundstücke beantragt werden. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass der überwiegende Teil in Form von einvernehmlichen Übereinkommen durchgeführt wurde“, informiert LR Tratter.

Zahlreiche Umlegungen in Tirol
Die Anzahl der bearbeiteten Verfahren hat sich in den letzten Jahren zwischen 40 und 50 eingependelt. Mit 25 von 44 bearbeiteten Verfahren im Jahr 2018 liegt das Gewicht bei der Verteilung auf die Bezirke klar im Oberland und Außerfern. „Eine Verlagerung ins Unterland ist jedoch weiter spürbar. Im Bezirk Kufstein sind schon sechs Verfahren anhängig, im Bezirk Innsbruck-Land bereits zwölf. Neben der Zunahme von Kleinstverfahren mit teilweise nur drei bis fünf Grundeigentümerinnen und -eigentümern etabliert sich die Baulandumlegung auch immer mehr in Gewerbegebieten. Hier sind bereits zwei große Verfahren – in Zirl und Reutte – eingeleitet“, so Abteilungsvorstand Hollmann.

 

 

 

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