Einbürgerungen im ersten Halbjahr 2019
 um 6% auf 5.349 Personen gestiegen

 

erstellt am
21. 08. 19
13:00 MEZ

Wien (statistik austria) - Im 1. Halbjahr 2019 erhielten laut Statistik Austria 5.349 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft, darunter 35 mit Auslandswohnsitz. Damit gab es um 6,0% mehr Einbürgerungen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (5.045 Einbürgerungen). Der seit dem Jahr 2011 beobachtbare Trend steigender Einbürgerungszahlen setzte sich somit vorläufig fort. Mehr als ein Drittel der eingebürgerten Personen wurde bereits in Österreich geboren (1.854 bzw. 34,7%). Rund zwei Fünftel (2.227 oder 41,6%) der neuen Österreicherinnen und Österreicher waren vor der Einbürgerung Staatsangehörige eines der folgenden sechs Staaten: Bosnien und Herzegowina (585 oder 10,9%), Türkei (485), Serbien (418), Kosovo (316), Russische Föderation (230) und Afghanistan (193). Weitere 1.020 EU-Staatsangehörige erhielten von Jänner bis Juni 2019 die österreichische Staatsbürgerschaft, darunter 191 Rumäninnen und Rumänen, 127 Deutsche, 124 Kroatinnen und Kroaten und 112 Ungarinnen und Ungarn. Mehr als die Hälfte der im ersten Halbjahr 2019 Eingebürgerten waren Frauen (54,4%), der Anteil der Kinder unter 18 Jahren betrug 34,6%.

In fünf Bundesländern wurden im 1. Halbjahr 2019 mehr Personen eingebürgert als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die relativen Zuwächse waren in Salzburg (+76,6% auf 242 Einbürgerungen) am höchsten, gefolgt von Oberösterreich (+31,8% auf 766), der Steiermark (+18,3% auf 472), Wien (+8,9% auf 2.348) und Tirol (+3,9% auf 320). In Kärnten (-30,5% auf 146), Niederösterreich (-22,1% auf 713), Vorarlberg (-3,4% auf 200) sowie im Burgenland (-2,7% auf 107) ging die Zahl der Einbürgerungen hingegen gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum zurück.

Fast zwei Drittel aller Einbürgerungen im ersten Halbjahr 2019 erfolgten aufgrund eines Rechtsanspruchs (3.242 Personen bzw. 60,6%). Darunter wurden 1.238 Personen bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich in Verbindung mit besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. nachgewiesene Deutschkenntnisse und nachhaltige Integration, EWR-Staatsangehörigkeit, Geburt in Österreich oder asylberechtigt – §11a, Abs. 4, Abs. 6 sowie Abs. 7), 207 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Abs. 1, Z. 1) und 423 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 und Abs. 2). Weitere 645 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (12,1%), darunter 601 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1). Unter dem Titel Erstreckung der Verleihung wurden 1.462 Personen (27,3%), davon 186 Ehegatten (§16) sowie 1.276 Kinder (§17) eingebürgert.

Detaillierte Ergebnisse sowie weitere Informationen zu den Einbürgerungen finden Sie hier >

 

 

 

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