Kärntner Menschenrechtspreis 2019

 

erstellt am
10. 09. 19
13:00 MEZ

LH Kaiser: Preis ist Anerkennung und Förderung von Menschenrechtsarbeit - Stärke einer solidarischen Gemeinschaft ist es, Hilfsbedürftige zu unterstützen und dabei gleichzeitig niemanden zu überfordern
Klagenfurt (lpd) - In Würdigung besonders herausragender Leistungen für die Menschenrechtsarbeit mit Kärnten-Bezug wird auch dieses Jahr vom Land Kärnten der Kärntner Menschenrechtspreis vergeben. Wie Landeshauptmann Peter Kaiser am 9. September mitteilte, werden heuer wie auch im Vorjahr wieder 10.000 Euro dafür ausgeschüttet. „Der Preis dient der Förderung der Menschenrechtsarbeit sowie des Menschenrechtsbewusstseins der Kärntner Bevölkerung“, erklärte Kaiser. Ziel sei es, den Stellenwert der Menschenrechtsarbeit noch stärker zu betonen.

„Mit dem Preis sollen Menschen ausgezeichnet und ins öffentliche Rampenlicht gestellt werden, die mit ihrem Engagement einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung unserer solidarischen Gemeinschaft leisten. Der Preis ist ein Signal dafür, dass Werte wie Hilfsbereitschaft, Respekt, Solidarität und wirkliche Nächstenliebe alle ethischen, sozialen oder politischen Hürden überwinden. Die Ausgezeichneten sind Vorbilder, die uns alle daran erinnern, dass sich die wahre Stärke einer modernen und starken Gemeinschaft dadurch manifestiert, indem wir niemandem alleine lassen und dabei gleichzeitig auch niemanden überfordern", so Kaiser.

Der Preis soll Leistungen anerkennen, die von Kärntnerinnen und Kärntnern erbracht oder in Kärnten umgesetzt werden. Die Initiative wurde erstmals auf Beschluss des Kärntner Landtages 1993 ins Leben gerufen. Wesentlich angeregt wurde der Preis damals vom derzeitigen Landeshauptmann Peter Kaiser. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine vierköpfige Fachjury, die sich aus je einem Mitglied von Amnesty International Österreich, der Kärntner Juristischen Gesellschaft, der Kärntner Hochschulkonferenz und der Ökumenischen Kontaktkommission in Kärnten zusammensetzt.

Begründete Vorschläge für die Verleihung des Kärntner Menschenrechtspreises können noch bis 15. Oktober beim Amt der Kärntner Landesregierung eingebracht werden. Vorschlagsberechtigt sind neben den Dienststellen des Bundes und des Landes die Gemeinden, Interessenvertretungen sowie natürliche oder juristische Personen oder sonstige Gemeinschaften. Voraussetzung für die Preisvergabe ist ein persönlicher oder ein sachlicher Bezug der Preisträgerin/des Preisträgers zu Kärnten. Die feierliche Preisvergabe findet jährlich aus Anlass des Tages der Menschenrechte heuer am 7. Dezember statt.

Für die Einreichung werden die folgenden Angaben erbeten: - Hinweise zur einreichenden Person/Institution: Name und Adresse. - - Hinweise zur nominierten Person oder Organisation: Name und Adresse. - Kurzbeschreibung der Initiative bzw. der erbrachten Menschenrechtsarbeit. - Nachweis des Kärntenbezugs. - Begründung der Preiswürdigkeit. - Allfällige Zusatzinformationen (detaillierte Biografien, Projektbeschreibungen etc.) können als Anlagen zum Nominierungsschreiben übermittelt werden.

Die Unterlagen für die Nominierung sind an folgende Adresse zu richten: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Landesamtsdirektion, Kennwort: Menschenrechtspreis, Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee. Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2019

 

 

 

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