Burgenländische Landesregierung schafft
 mehr Transparenz im Gesetzgebungsprozess

 

erstellt am
17. 09. 19
13:00 MEZ

Zusätzlich zu den Begutachtungsentwürfen werden künftig auch Stellungnahmen dazu veröffentlicht.
Eisenstadt (blms) - Bevor ein Gesetz bzw. eine Novelle dem Burgenländischen Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird, muss ein Begutachtungsverfahren durchlaufen werden. Dies ermöglicht es jeder interessierten Person, sich in einem Zeitraum von vier Wochen dazu zu äußern. „Das ist eine wichtige Möglichkeit der Bevölkerung zur Partizipation am politischen Geschehen“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil für die Burgenländische Landesregierung. „Um die Burgenländerinnen und Burgenländer bestmöglich zu informieren, sollen Stellungnahmen in Zukunft veröffentlicht werden.“

Diese Neuerung tritt ab sofort in Kraft. Stellungnahmen werden unter http://www.e-government.bgld.gv.at im Bereich Landesrecht abrufbar sein.
Von der Veröffentlichung der Stellungnahmen erhofft man sich eine bessere Information und stärkere Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Gesetzgebungsprozess. Damit wird auch nachvollziehbar, welche Interessensvertretung zu bestimmten Themen argumentiert. Bereits jetzt veröffentlicht das Land Burgenland folgende Informationen zum Landesrecht:

  • Begutachtungsentwürfe von Landesgesetzen und Verordnungen
  • Begutachtungsentwürfe von Landesgesetzen, die Gegenstand einer Bürgerinnen- und Bürgerbegutachtung sind
  • Landesgesetzblätter
  • Kostenloser Newsletter, der darüber informiert, wann ein Landesgesetzblatt erschienen ist und welche Rechtsvorschriften darin verlautbart wurden

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

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