Illedits: Info-Tour zum Zukunftsplan
 Pflege machte in Stegersbach Station

 

erstellt am
03. 10. 19
13:00 MEZ

Stegersbach/Eisenstadt (blms) - Auch bei der zweiten Veranstaltung der landesweiten Informationstour zum burgenländischen Zukunftsplan Pflege, am 2. Oktober in Stegersbach, wurden die 21 Maßnahmen des Zukunftsplans und das neue Anstellungsmodell für betreuende bzw. pflegende Angehörige präsentiert. mehr als 100 Besucherinnen und Besucher nutzten die Möglichkeit, Landesrat Christian Illedits, den Geschäftsführer der Pflegeservice Burgenland GmbH, Mag. (FH) Harald Keckeis, und Pflege- und Sozialberater im Bezirk Güssing, Martin Jany, Fragen zu stellen.

Circa 30.000 Menschen seien mit den Themen Pflege und Betreuung im Burgenland in irgendeiner Form konfrontiert, erklärte der Soziallandesrat. Daher ist dieses Handlungsfeld für die Menschen auch von so großer Bedeutung. Die Basis für den Zukunftsplan, der im Herbst 2018 ausgearbeitet wurde, war eine Befragung der älteren Generation. In dieser wurde klar der Wunsch artikuliert, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden gepflegt und betreut zu werden. Daher wurde der Fokus bei der Steigerung des Leistungsangebotes ganz besonders auf Pflege und Betreuung zu Hause gelegt. Zusätzlich werden in den kommenden Jahren das Bettenangebot in den Altenwohn- und Pflegezentren auf rund 2.500 Plätze bis 2021 ausgebaut, die Zahl der Betreuungsplätze in den Seniorentageszentren erweitert, und die mobile Hauskrankenpflege verstärkt. Das Fundament der burgenländischen Pflegepyramide sind die Pflege- und Sozialberater, die mit Jahresbeginn ihre Arbeit aufgenommen haben und in den Bezirkshauptmannschaften im ganzen Land vertreten sind.

Berechnungen zufolge pflegen und betreuen im Burgenland derzeit 400 bis 600 Personen ihre Angehörigen zu Hause. Mehr als 210 Personen haben ihr Interesse an einer Anstellung bei der Pflegeservice Burgenland GmbH, die eine Tochter der Burgenländischen Krankenanstalten-Ges.m.b.H (KRAGES) ist, bereits bekundet. Mit 50 davon werden bereits konkrete Gespräche geführt. Das Modell gilt auch für Angehörige von Menschen mit Behinderung. Der große Vorteil und der innovative Ansatz im neuen Anstellungsmodell sei die sozialrechtliche Absicherung, "mit dieser Anstellung können auch Anrechnungszeiten für die Pension gesammelt werden," erklärte Illedits.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für das Anstellungsmodell wurden bereits geschaffen: In der Landtagssitzung vom 19. September 2019 wurde das Bgld. Sozialhilfegesetz novelliert. In der Sitzung der Bgld. Landesregierung am 25. September 2019 wurde die entsprechende Richtlinie für die Anstellung pflegender Angehöriger beschlossen.

Bei einer Anstellung wird jeder Fall einzeln behandelt. Nach einem Informationsgespräch mit den Pflege- und Sozialberatern kann der Antrag auf Anstellung bei der Pflegeservice Burgenland gestellt werden. Abschließend muss jeder Antrag durch die Sozialabteilung im Amt der Burgenländischen Landesregierung geprüft und genehmigt werden. Jeder einzelne Fall werde so schnell wie möglich behandelt, betonte der Geschäftsführer der Pflegeservice Burgenland, Harald Keckeis. Der Pflege- und Sozialberater im Bezirk Güssing, Martin Jany, sagte, Kontakt zu den Beratern könne man telefonisch und schriftlich aufnehmen, Beratungstermine sind an der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder auch im Eigenheim möglich.

Der Landesrat unterstrich: "Mit dem Pflegeplan Zukunft und der Anstellung von pflegenden Angehörigen, werden Gesundheits- und Pflegeberufe aufgewertet." Das Land Burgenland werde auch eine Imagekampagne für diese Berufe starten, denn in diesen Bereichen werde in den kommenden Jahren viel Personal benötigt. Die Qualität der Leistungen bei Betreuung und Pflege hänge auch mit der Entlohnung zusammen, mit dem Mindestlohn von 1.700 Euro werde dem Rechnung getragen.

Fragen der Besucher
"Wie kann man sich die Fortbildung vorstellen, wie läuft das ab?"
Verpflichtend ist eine Grundausbildung im Ausmaß von 100 Stunden (berufsbegleitend, Freitag und Samstag). Die Fortbildung besteht großteils aus Theorie, natürlich wird aber auch ein Teil in der Praxis durchgeführt. Bestehende Abschlüsse werden angerechnet. Die Grundausbildung und für Interessierte darüber hinaus die 400 Stunden umfassende Ausbildung zur Heimhilfe, werden vom Land Burgenland gefördert.

"Habe ich in dieser Anstellung auch Urlaub?"
Harald Keckeis klärte auf: Wie in jedem anderen Dienstverhältnis auch, besteht ein Anspruch auf Urlaub. Dieser beträgt 25 Tage. Natürlich sollte man es früh genug mitteilen, dass man in den Urlaub gehen möchte. Dann können wir auch die Betreuungsleistung ersetzen. Das ist nämlich die größte Herausforderung.

 

 

 

Weitere Informationen:
http://www.pflegeserviceburgenland.at
Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

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