Mindestsicherung 2018

 

erstellt am
11. 10. 19
13:00 MEZ

insgesamt 289.646 unterstützte Personen, 5,9% weniger als im Vorjahr
Wien (statistik austria) - Im Jahr 2018 ist die Zahl der Mindestsicherungsbeziehenden laut Statistik Austria erstmals zurückgegangen. Nach den starken jährlichen Zuwächsen bis 2016 und der Stagnation im Vorjahr standen 2018 mit 289.646 Personen um 18.208 oder 5,9% weniger im Mindestsicherungsbezug als 2017. Dieser Rückgang war mit Ausnahme von Kärnten in allen Bundesländern zu beobachten und reichte von -3,3% in Vorarlberg bis -13,7% im Burgenland (Wien: -4,7%).

Werden auch die nicht unterstützten Kinder in die Zählung miteinbezogen, lebten im Verlauf des Jahres 2018 insgesamt 310.716 Personen zumindest einen Monat lang in einer der insgesamt 172.447 Bedarfsgemeinschaften mit Mindestsicherungsbezug; pro Monat waren es durchschnittlich 224.965 Personen in 116.214 Bedarfsgemeinschaften.

Wien hatte höchste Bezugszahlen
63% der Personen in der Mindestsicherung (Jahresdurchschnitt 2018) wohnten in Wien, auf die anderen Bundesländer entfielen Anteile zwischen 1% (Burgenland) und 8% (Steiermark). Die Bundeshauptstadt hatte mit 7,5% auch die weitaus höchste Bezugsquote (Anteil der Personen in Mindestsicherung an der Bevölkerung insgesamt), gefolgt von Vorarlberg (1,9%) und Tirol (1,7%). Am niedrigsten war die Mindestsicherungsquote im Burgenland und in Kärnten (jeweils 0,8%) sowie in Oberösterreich (0,9%); der Bundesländerdurchschnitt betrug 2,5%.

Mehr weibliche als männliche Beziehende, hoher Kinderanteil
Es gab insgesamt mehr weibliche (51%) als männliche (49%) Personen im Leistungsbezug. Die größte Personengruppe in der Mindestsicherung waren die Kinder mit einem Anteil von 36% (auf die restlichen 64% entfielen 34% Frauen und 30% Männer). Einen überdurchschnittlich hohen Kinderanteil hatten Tirol (44%) und Oberösterreich (41%). 96% der Kinder waren minderjährig, 4% volljährig; 80% wurden im Rahmen der Mindestsicherung unterstützt, 20% lebten in Bedarfsgemeinschaften mit Mindestsicherungsbezug, erhielten aber keine Hilfe aus diesem System, weil ihr Bedarf von anderer Seite (vor allem durch Unterhaltszahlungen) gedeckt war

Weniger als die Hälfte österreichische Staatsangehörige, 35% Asyl-/subsidiär Schutzberechtigte
47% der Personen mit Mindestsicherungsbezug (Jahresdurchschnitt 2018) hatten die österreichische Staatsbürgerschaft, 40% kamen aus Drittstaaten, 7% waren EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige (restliche 5%: unbekannte Staatsangehörigkeit oder staatenlos). 35% hatten einen Status als Asylberechtigte (31%) oder subsidiär Schutzberechtigte (4%). Vorarlberg und Tirol wiesen bei diesen bzw. den nicht-österreichischen Mindestsicherungsbezieherinnen und -beziehern überdurchschnittlich hohe Anteile auf.

Großteil länger als ein halbes Jahr im Leistungsbezug; durchschnittliche Bezugsdauer 8,6 Monate
70% der Personen erhielten im Jahr 2018 länger als sechs Monate Mindestsicherung, 14% wurden vier bis sechs Monate, die restlichen 16% maximal drei Monate lang unterstützt. Während in Wien mehr als drei Viertel der Personen länger als ein halbes Jahr im Leistungsbezug standen, waren es im übrigen Österreich maximal zwei Drittel. Dementsprechend lag die durchschnittliche Bezugsdauer in der Bundeshauptstadt mit 9,3 Monaten deutlich über jener der anderen Bundesländer, die von 6,2 Monaten (Vorarlberg) bis 8,4 Monaten (Burgenland) reichte.

70% der Bedarfsgemeinschaften erhielten Aufstockung; 92% der Personen nicht erwerbstätig
Insgesamt waren Bedarfsgemeinschaften, in denen keine Person ein anrechenbares Einkommen hatte und die daher im Vollbezug einer Mindestsicherungsleistung standen, in der Minderzahl (30%); 70% erhielten eine Ergänzung bzw. Aufstockung zu vorhandenem Einkommen (Teilbezug).

Nur 8% der Personen mit Mindestsicherungsbezug waren erwerbstätig. Von den (92%) Nicht-Erwerbstätigen standen 39% dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, bei den anderen 61% traf dies aus unterschiedlichen Gründen nicht zu: 39% befanden sich noch im Vorschul- bzw. Pflichtschulalter oder bereits in der Pension, 9% waren arbeitsunfähig, 5% besuchten die Schule über das Pflichtschulalter hinaus, bei weiteren 5% entfiel der Einsatz der Arbeitskraft wegen Kinderbetreuung und bei den restlichen 3% aus diversen sonstigen Gründen (z. B. Angehörigenpflege, Arbeitsfähigkeit in Abklärung). Die Hälfte der Personen in der Mindestsicherung hatte keine anrechenbaren Einkünfte. Bei den Personen mit Einkünften wurden hauptsächlich Arbeitslosenleistungen angerechnet (42%), während Einkommen aus Erwerbstätigkeit (16%) eine vergleichsweise geringe Rolle spielte.

638 Euro pro Bedarfsgemeinschaft; 941 Mio. Euro Ausgaben insgesamt
(-3,7% gegenüber 2017)

Die monatliche Leistungshöhe pro Bedarfsgemeinschaft lag im Jahresdurchschnitt 2018 bei 638 Euro. In Vorarlberg (813 Euro) und Tirol (729 Euro) war der Leistungsanspruch (Lebensunterhalt und Wohnen) am höchsten, in Oberösterreich (497 Euro) und im Burgenland (508 Euro) am niedrigsten. Umgerechnet auf eine Person betrug die monatliche Anspruchshöhe 329 Euro und reichte auf Bundesländerebene von 249 Euro in Oberösterreich bis 345 Euro in Wien. Die Ausgaben für die Mindestsicherung betrugen 2018 insgesamt 941 Mio. Euro (Lebensunterhalt und Wohnen: 889 Mio. Euro, Krankenhilfe: 52 Mio. Euro), das waren um 36 Mio. Euro (-3,7%) weniger als im Vorjahr. Der Anteil der Mindestsicherung an den Sozialausgaben insgesamt belief sich auf weniger als 1%.

Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zur Mindestsicherungsstatistik finden Sie hier >


Informationen zur Methodik, Definitionen:
Mit dem Auslaufen der Bund-Länder-Vereinbarung zur bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) Ende 2016 entfiel auch die Grundlage zur Erstellung der bisherigen BMS-Statistik. Das in der Folge erreichte, informelle Bund-Länder-Übereinkommen bildet die Basis für die Mindestsicherungsstatistik ab dem Berichtsjahr 2017. Für die Erstellung der Statistik 2018 standen von sechs Bundesländern (Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Wien) anonymisierte Einzeldaten, von den drei anderen Bundesländern Aggregatdaten zur Verfügung. Was Vollständigkeit und sonstige Datenqualität betrifft, bestehen vor allem bei letzteren mehrere Lücken bzw. Defizite, die es bei der Datenrezeption mit zu berücksichtigen gilt.

Die Mindestsicherungsstatistik erfasst die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs außerhalb von stationären Einrichtungen sowie die Krankenhilfe (vor allem Einbeziehung in die Krankenversicherung); neu ist die Berücksichtigung allfälliger Wiedereinsteigerfreibeträge bzw. -boni. Nicht zum Erfassungsbereich zählen die im Rahmen der Wohnbauförderung gewährte Wohnbeihilfe, Betreuungs- und Pflegeleistungen sowie der ausschließliche Bezug von Taschengeldern und von Hilfen in besonderen Lebenslagen oder sonstigen (einmaligen) Aushilfen (z. B. für Energiekostennachzahlungen).

Hinsichtlich des erfassten Personenkreises betrifft die zentrale Änderung die Kinder: In der neuen Statistik zählen auch jene (minderjährigen und volljährigen) Kinder, die selbst nicht von der Mindestsicherung unterstützt werden (z. B. weil der Unterhalt über dem Mindeststandard liegt), aber in einer Bedarfsgemeinschaft mit Mindestsicherungsbezug leben, zum Personenkreis der Mindestsicherung. Des Weiteren werden volljährige Kinder nicht mehr zu den Erwachsenen, sondern zu den Kindern gerechnet. Aufgrund der Erweiterung der Erhebungsmerkmale liegen auch Daten zum Alter, zur Staatsangehörigkeit, zum aufenthaltsrechtlichen Status, zum Erwerbsstatus, zu den angerechneten Einkünften oder zum Teil- und Vollbezug vor. Neu sind weiters die zusätzlichen zeitlichen Darstellungsformen: Standen in der BMS-Statistik nur Jahressummen zur Verfügung, so gibt es nun auch Angaben zu Monaten (April und November) und zum Jahresdurchschnitt (Summe der Monatswerte dividiert durch 12). Wie in anderen Statistiken schon lange üblich soll damit auch in der Mindestsicherungsstatistik die Durchschnittsbetrachtung in den Mittelpunkt der Darstellung gerückt werden.

Ausblick: Mit Beginn des Berichtsjahres 2020 wird die Mindestsicherungsstatistik sukzessive durch die neu einzuführende Sozialhilfestatistik abgelöst. Grundlage für diese ist das Sozialhilfe-Statistikgesetz, das im Zusammenhang mit der Neuregelung der Mindestsicherung als Sozialhilfe auf Basis des Bundes-Grundsatzgesetzes und der Ausführungsgesetze der Länder steht.

 

 

 

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