Sozialstaatsenquete: Zukunft des
 österreichischen Pflegesicherungssystems

 

erstellt am
08. 10. 19
13:00 MEZ

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und WIFO widmen sich im Rahmen der 13. Sozialstaatsenquete der Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Pflegesicherungssysteme.
Wien (hauptverband) - Die demographische Entwicklung der kommenden Jahrzehnte lässt in Österreich eine stark anwachsende Zahl an alten und hochaltrigen sowie auch pflegebedürftigen Menschen erwarten. Derzeit beziehen bereits rund 460.000 Menschen in Österreich Pflegegeld. 2,6 Mrd. Euro Pflegegeld wurden 2018 ausbezahlt. „Durch die grundsätzliche positive Entwicklung einer immer älter werdenden Gesellschaft, die wir auch unserem solidarischen Gesundheitssystem zu verdanken haben, werden höhere Kosten der öffentlichen Hand prognostiziert“, so der Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Alexander Biach, am 8. Oktober.

Berechnungen des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) zeigen eine deutliche Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Pflegedienstleistungen von über 300% bis 2050. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen realen Steigerungsrate von 4,4%. Im Rahmen der 13. Sozialstaatsenquete beschäftigen sich Expertinnen und Experten nun mit der Zukunft unseres Pflegesicherungssystems und vergleichen dafür andere Systeme untereinander.

„Obwohl im Wahlkampf viel darüber geredet wurde, liegen nach wie vor keine belastbaren Konzepte zur zukünftigen Organisation und Finanzierung des Pflegewesens am Tisch. Die nächste Bundesregierung wird sich dieser Herausforderung allerdings endlich stellen müssen – das sollte bei den bevorstehenden Koalitionsverhandlungen außer Streit gestellt werden“, so WIFO-Leiter Christoph Badelt.

Österreich hat im europäischen Vergleich mit rund 1,5% der Wirtschaftsleistung bislang verhältnismäßig geringe Ausgaben für die Langzeitpflege. Die europäischen Länder geben zwischen 2,9% (Norwegen) und 0,12% (Griechenland) der Wirtschaftsleistung aus. Während derzeit z.B. in Norwegen die öffentlichen Leistungen der Langzeitpflege durch das allgemeine Steueraufkommen finanziert werden, ist die Langzeitpflege in Deutschland in einem Pflegeversicherungssystem als weitere Säule der Sozialversicherung (neben der Pensions-, Kranken und Unfallversicherung) beitragsfinanziert.

Im Rahmen der 13. Sozialstaatsenquete wurden die Vor- und Nachteile einer Finanzierung der Pflegeausgaben über Steuern sowie über ein Beitragssystem durch die Sozialversicherung diskutiert. „Die Wirkungen eines Steuer- bzw. Beitragssystems hängen von den konkreten Ausgestaltungen ab. Eine Pflegeversicherung ohne begleitende Abgabenstrukturreform hätte negative Auswirkungen auf Beschäftigung und Wachstum.“, erklärt dazu die stellvertretende Leiterin des WIFO Ulrike Famira-Mühlberger.

In Deutschland wurde seit 1995 der Weg einer Pflegeversicherung in Form einer gesetzlichen Pflichtversicherung gewählt. Auch für Österreich wird nun von mehreren Seiten eine solche Versicherung angedacht. „Das deutsche Beispiel zeigt, dass eine Sozialversicherung ein geeignetes Instrument ist, um gleichermaßen die familiäre Pflege zu unterstützen und eine ausreichende Pflegeinfrastruktur in der ambulanten und stationären Pflege zu gewährleisten. Werden die Leistungen der Pflegeversicherung jedoch nicht an die Preisentwicklung für Pflegeleistungen angepasst, droht ein Verlust der Funktionsfähigkeit des Versicherungssystems und Pflegebedürftigkeit wird wieder zum Armutsrisiko“, so der Direktor des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen Heinz Rothgang.

Tor Iversen von der Universität Oslo betont die unterschiedlichen Eigenschaften der verschiedenen Pflegesicherungssysteme. „Dezentrale Steuerfinanzierung fördert das Angebot, Prioritäten und Kostenbewusstsein auf lokaler Ebene. Dies führt auch zu regionalen Unterschieden beim Zugang zur Langzeitpflege und bei der Qualität der Dienstleistungen, die auf unterschiedliche regionale Einkommen und Prioritäten zurückzuführen sind. Durch eine zentralisierte Finanzierung mit detaillierter Zugangs- und Qualitätsregulierung können regionale Unterschiede auf Kosten der lokalen Angebote, der Prioritäten und des Kostenbewusstseins verringert werden. Die Auswahl eines geeigneten Systems erfordert sowohl eine detaillierte Analyse der Eigenschaften alternativer Systeme als auch die Erkenntnis, dass unterschiedliche Systeme bei den verschiedenen Zielen, die verfolgt werden sollen, unterschiedlich abschneiden“, so Iversen.

Als eine notwendige sofortige Maßnahme zur Sicherung der Pflege wird eine gesetzlich verpflichtende jährliche Valorisierung des Pflegegeldes genannt, die ab 1. Jänner 2020 in Kraft tritt. „Angesichts der wenigen ad-hoc-Anpassungen seit 1993 hat das Pflegegeld seit der Einführung deutlich an Wert verloren. Daher ist die im Sommer beschlossene verpflichtende Valorisierung ein wichtiger Schritt, damit sich Pflegebedürftige auch in Zukunft auf den Sozialstaat verlassen können und nicht in die Armut abrutschen“, so Alexander Biach.

Ein weiterer Bereich ist die häusliche Pflege. Dabei ist neben der finanziellen und personellen Unterstützung von pflegenden Angehörigen auch ein besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche zu legen, die regelmäßig ein chronisch krankes Familienmitglied pflegen. „Es ist hierbei dringend geboten, umfangreiche Entlastung durch professionelle Pflege sicherzustellen, damit diese Kinder und Jugendlichen gesund und integriert in der Gesellschaft aufwachsen können“, so Biach.

„Das Zukunftsthema Pflege muss ins Zentrum gestellt werden. Es braucht hier einen parteiübergreifenden politischen Willen, ein belastbares Pflegesicherungssystem zu schaffen, dass den demographischen Entwicklungen gewachsen ist“, so Biach. „Es werden dafür zusätzliche Mittel benötigt. Ich warne aber davor durch Umschichtungen finanzielle Mittel aus anderen Bereichen des Gesundheitssystems zu entnehmen. Wir brauchen hier ein nachhaltiges Finanzierungskonzept, das nicht unsere Sozialversicherungen weiter belastet“, so Alexander Biach abschließend.

 

 

 

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