NÖ Landesgesundheitsagentur geht
 mit 1. Jänner 2020 in Umsetzung

 

erstellt am
23. 10. 19
13:00 MEZ

LH Mikl-Leitner: Gesundheitsreformgesetz in Landesregierung einstimmig beschlossen
St. Pölten (nlk) - Mit dem Beschluss des „Gesundheitsreformgesetzes 2020“ in der Sitzung der Niederösterreichischen Landesregierung wurde am 22. Oktober die Grundlage für die Umsetzung der Landesgesundheitsagentur gelegt. Im Anschluss an die Regierungssitzung informierte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner mit ihrem gesamten Regierungsteam über die weitere Vorgehensweise.

Man sei in Niederösterreich in der glücklichen Lage, mit dem „weltweit besten Gesundheits- und Pflegesystem“ eine „erstklassige Versorgung“ garantieren zu können, verwies die Landeshauptfrau eingangs auf die 27 Landeskliniken mit rund 21.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die 50 Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren mit rund 5.350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es werde hier „eine tolle Qualität“ geleistet, das bestätigten auch die ausgezeichneten Ergebnisse der Patientenbefragungen, betonte sie.

Die Landeshauptfrau erinnerte auch an wichtige Schritte in der Vergangenheit wie etwa die Übernahme der Kliniken durch das Land und die Gründung der Landeskliniken-Holding. Nun gehe es darum, „den nächsten Schritt zu tun“ und sich „fit zu machen für die Zukunft“, etwa angesichts der demographischen Entwicklung, des Fortschritts in der Medizin oder der Digitalisierung. Um „ganz klare Antworten auf die Herausforderungen im Gesundheits- und Pflegebereich“ zu geben, habe man im Februar den Startschuss für die Landesgesundheitsagentur gegeben. Mit dieser sollen alle 27 Kliniken sowie die 50 Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren – und damit rund 27.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - „unter einem Dach vereint“ werden, „um Gesundheit und Pflege unter einem Dach zu managen, zu steuern und zu planen“. Als gesetzliche Grundlage brauche es dafür das „Gesundheitsreformgesetz 2020“, das heute in der Sitzung der Landesregierung einstimmig beschlossen worden sei. Im November soll das Gesetz im Landtag behandelt werden.

Die gesetzliche Grundlage solle es möglich machen, mit 1. Jänner 2020 in Umsetzung zu gehen, informierte Mikl-Leitner weiters. Die neue Landesgesundheitsagentur wird auch mit einem Expertenrat ausgestattet werden, dem etwa Vertreterinnen und Vertreter der Patientenanwaltschaft, der Gesundheitskassen oder von Selbsthilfegruppen angehören werden. Wichtig sei es auch, die Weisungsfreiheit des Patienten- und Pflegeanwaltes in die Verfassung zu heben. Ziel des Gesetzes sei es, „die Versorgung unserer niederösterreichischen Landsleute auf höchstem Niveau in einer zukunftsträchtigen Struktur“ zu sichern, fasste die Landeshauptfrau zusammen.

Die Gesundheitspolitik „ist und bleibt eine der wichtigsten Aufgaben der Politik“, hielt Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl fest. Man habe mit dem heutigen Beschluss „einen idealen Rahmen“ für die bestmögliche Gesundheitsversorgung im Land, sprach er von einem „großen Wurf“. Er habe es auch als „sehr positiv“ empfunden, dass in die Erarbeitung des Gesetzes Expertinnen und Experten eingebunden waren, die einen „Blick von außen“ ermöglichten, so Schnabl.

Im Gesundheits- und Pflegebereich werde sehr viel Geld in die Hand genommen und es sei wichtig, „dass dieses Geld auch bei den Patientinnen und Patienten ankommt“, betonte Landesrat Gottfried Waldhäusl im Zuge der Pressekonferenz. Man wolle auch in Zukunft „die hohen Standards halten“, es brauche für alle die beste Versorgung, ob in der Pflege zuhause, stationär oder tagesklinisch, so Waldhäusl in seiner Stellungnahme.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.noel.gv.at

 

 

 

 

 

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