Volksbegehren gegen CETA

 

erstellt am
24. 05. 17
13:00 MEZ

Verfassungsausschuss nahm Beratungen auf InitiatorInnen fordern fairen und gerechten Handel – Abgeordnete eröffnen Spezialdebatte über Volksbegehren
Wien (pk) - Mit einer Generaldebatte hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats am 23.05. die Beratungen über das Volksbegehren gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP aufgenommen. Zwar ist CETA schon fix und fertig ausverhandelt und könnte nach Zustimmung des Europäischen und des Kanadischen Parlaments in wesentlichen Teilen bald vorläufig angewendet werden, die InitiatorInnen des Volksbegehrens, allen voran der Traisener Bürgermeister Herbert Thumpser, haben jedoch die Hoffnung nicht aufgegeben, das Abkommen letztendlich doch noch zu Fall bringen zu können. Für ein endgültiges Inkrafttreten braucht es schließlich die Zustimmung aller nationalen Parlamente der EU-Staaten. Thumpser appellierte in diesem Sinn an die Abgeordneten, CETA ihre Zustimmung zu verweigern. Auch die Mehrzahl der geladenen ExpertInnen äußerte sich kritisch zu CETA und TTIP.

Für die Sitzung entschuldigt hatte sich Wirtschaftsminister Harald Mahrer. Er musste laut ÖVP-Abgeordneter Angelika Winzig einen unaufschiebbaren Termin wahrnehmen.

Thumpser betonte in seinem einleitenden Statement, dass die InitiatorInnen des Volksbegehrens selbstverständlich für Handel seien. Man müsse die Handelspolitik und die Handelsverträge aber auf eine neue Basis stellen. Es brauche einen fairen und gerechten Handel, von dem möglichst alle profitieren. Im Mittelpunkt dürften nicht die Interessen der Industrie und der Agrarkonzerne stehen, sondern die Interessen der ProduzentInnen, der ArbeitnehmerInnen, der Klein- und Mittelbetriebe und der öffentlichen Einrichtungen sowie die Umwelt.

Vorliegende Studien würden nur wenig positive Effekte durch CETA prognostizieren, machte Thumpser geltend. Zudem kritisierte er, dass bei den Verhandlungen keinerlei Transparenz gegeben war. Auch den Sinn von Sonderklagsrechten kann er nicht erkennen. In Kanada sei überdies das Vorsorgeprinzip rechtlich nicht verankert, damit könnte dieses Prinzip ausgehebelt werden und die hohen Standards in Österreich unter die Räder kommen. "Die Spirale muss sich nach oben drehen", appellierte Thumpser an die Verantwortung der Abgeordneten. Was das dritte vom Volksbegehren umfasste Abkommen, TiSA, betrifft, sorgt sich der Initiator des Volksbegehrens um eine exzessive Liberalisierung von Dienstleistungen.

Wedl: CETA und TTIP bringen nur wenig Nutzen
Kritisch zu TTIP und CETA äußerte sich auch die Mehrzahl der geladenen ExpertInnen. So anerkannte Valentin Wedl, Leiter der Abteilung EU/Internationales der Arbeiterkammer Wien, zwar die Verdienste der österreichischen Regierung bei den Nachverhandlungen zu CETA, seiner Meinung nach sind aber weitere Nachschärfungen notwendig. Vor allem die Investitionsschutzklausel ist ihm ein Dorn im Auge. Es brauche eine faire Globalisierung, der Wettbewerb dürfe nicht auf Kosten der Allgemeinheit forciert und auf dem Rücken von ArbeitnehmerInnen ausgetragen werden.

Wedl wies auch darauf hin, dass die zu CETA und TTIP erstellten Studien wenig Nutzen der Abkommen erkennen ließen. Selbst Auftragsstudien der EU-Kommission würden nur ein marginales zusätzliches Wirtschaftswachstum prognostizieren. Gleichzeitig würde darin vieles wie soziale Transaktionskosten und Arbeitsmarktkosten nicht berücksichtigt. Für umso wichtiger hält er es, sich die Nachteile der Abkommen anzuschauen.

Strickner und Gewessler urgieren faire Handelspolitik

Eine gerechte Handels- und Investitionspolitik urgierten auch Alexandra Strickner (Attac Österreich) und Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von Global 2000. Der Mensch und die Umwelt müssten im Mittelpunkt stehen, bekräftigten sie. Strickner rief die Abgeordneten in diesem Sinn dazu auf, einen Kriterienkatalog für künftige Handels- und Investitionsabkommen zu erstellen, wobei sie gleichzeitig einige aus ihrer Sicht wesentliche Punkte nannte. So haben ihrer Einschätzung nach öffentliche Dienstleistungen in derartigen Abkommen nichts zu suchen. Das gleiche gelte für Sonderklagsrechte sowie für Klauseln, die verhindern, dass einmal gesetzte Liberalisierungsschritte wieder zurückgenommen werden dürfen. Es brauche auch keine Sondergremien, auf die Lobbyisten leicht Einfluss nehmen können. Die Expertin regte überdies an, Handels- und Investitionsabkommen nur noch auf Zeit abzuschließen und nicht vor dem Inkrafttreten anzuwenden.

Gewessler äußerte sich unter anderem besorgt darüber, dass die Gentechnikfreiheit, auf die Österreich zu Recht stolz sein könne, durch CETA unter die Räder kommt. Überdies sieht sie das "right to regulate" der nationalen Parlamente eingeschränkt. Bei den im Abkommen verankerten Regulierungsgremien vermisst sie Transparenz und die Pflicht zur Rechenschaft.

Wichtig sind Strickner und Gewessler darüber hinaus demokratische Verhandlungsprozesse. Es müssten alle Verhandlungsdokumente offengelegt und auch die Zivilgesellschaft in die Verhandlungen eingebunden werden. CETA biete die Möglichkeit, einen neuen Beginn der Handelspolitik der EU in Richtung partizipative Handelspolitik anzustoßen, so Gewessler.

Schrott: Beseitigung von Handelsbarrieren hilft auch österreichischen Unternehmen
Als einzige Expertin reihte sich Susanne Schrott, Abteilung für Finanz- und Handelspolitik der Wirtschaftskammer Österreich, nicht in die Reihe der KritikerInnen ein. Sie wies auf die Bedeutung des Außenhandels für Österreich hin und gab zu bedenken, dass andere Studien zu TTIP und CETA zu anderen Ergebnissen kommen als die von Wedl dargestellten. Schrott machte außerdem geltend, dass die EU-Handelspolitik ein System sei, das sich aus Bausteinen zusammensetze. Einen einzelnen Baustein wie CETA "herauszukatapultieren", würde die Gesamtstrategie gefährden und der Effektivität der Abkommen schaden.

Niemand spreche von einer totalen Liberalisierung des Handels, unterstrich Schrott. Vielmehr gehe es um die schrittweise Beseitigung von Hürden, denen auch exportorientierte österreichische Unternehmen gegenüberstehen. Dass nicht alle 28 EU-Mitglieder, sondern nur die – mit einem Verhandlungsmandat ausgestattete – Europäische Kommission am Verhandlungstisch sitzen, ist für Schrott zweckmäßig. Es gebe mit dem handelspolitischen Ausschuss aber einen Sonderausschuss auf EU-Ebene, in dem sich alle Mitgliedsstaaten wie Österreich einbringen könnten. Das werde von österreichischer Seite auch getan.

   

Grüne: SPÖ und ÖVP-Chef Kurz müssen Farbe bekennen
Den Bedenken der InitiatorInnen des Volksbegehrens schlossen sich auch drei der vier Oppositionsparteien an. Die mehr als 560.000 Unterschriften seien ein deutliches Votum der Bevölkerung, meinte etwa Werner Kogler von den Grünen. Er forderte sowohl die SPÖ als auch den neuen ÖVP-Chef Sebastian Kurz auf, angesichts der bevorstehenden Wahlen Farbe zu bekennen. Bundeskanzler Kern habe zwar einen "Beipacktext" zu CETA ausverhandelt, dieser ändere aber nichts daran, "dass das Präparat giftig bleibt".

Kogler plädierte in diesem Sinn dafür, dem Abkommen einige Giftzähne zu ziehen. Konkret nannte er das Schiedssystem und die Aushöhlung des Vorsorgeprinzips. Was TTIP betrifft, hat Österreich ihm zufolge bisher nichts unternommen, das Mandat der EU abzuändern.

Der österreichischen Bevölkerung sei Fairness im Handel ein Anliegen, bekräftigte Koglers Fraktionskollege Wolfgang Pirklhuber. Die Abgeordneten müssten sich die Frage stellen: "Sind wir Lobbyisten oder Vertreter des Volkes?" Im Konkreten wandte er sich gegen die Pestizid- und Gentechniklobby.

FPÖ und Team Stronach beharren auf Volksabstimmung zu CETA
Sowohl FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan als auch Team-Stronach-Abgeordneter Christoph Hagen sprachen sich für eine Volksabstimmung zu CETA aus. Es gebe eine große Skepsis in der Bevölkerung, was das Abkommen betrifft, man solle daher die BürgerInnen entscheiden lassen, betonte Stefan. Damit würde man auch verhindern, dass die Energie der InitiatorInnen des Volksbegehrens verpuffe und dieses in der Schublade lande.

CETA berühre unter anderem die soziale Sicherheit, die Rechte von ArbeitnehmerInnen, den Umweltschutz und die Demokratie, hob Hagen hervor. Während die breite Masse verliere, gebe es einen einzigen Gewinner: die Großkonzerne. Die hohe Zahl der Unterschriften wertete Hagen als klares Zeichen an die Politik, auch Stefan sprach gegenüber den InitiatorInnen Hochachtung aus.

"Beipacktexte" seien zu wenig, stimmte auch FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger in den Chor der KritikerInnen ein. Für ihn ist CETA eine Mogelpackung, da es nur in geringen Teilen um Freihandel gehe. Er bemängelt außerdem, dass gemäß dem Vertrag künftig ExpertInnen mit keinerlei demokratischer Legitimation Entscheidungen mit weitreichenden Folgen treffen können.

NEOS: Chance von Handeslabkommen sehen
Seitens der NEOS hinterfragte Josef Schellhorn demgegenüber die Argumente der CETA-KritikerInnen. Anstatt auf mögliche Gefahren zu fokussieren, solle man auch die Chance von Handelsabkommen sehen, mahnte er. So könnten Österreich und die heimischen Bauern etwa durch die Weiterentwicklung des "Spezialitätenladens" profitieren. Würde man der Argumentation der KritikerInnen folgen, müssten zudem alle bestehenden 3.600 Handelsverträge in Frage gestellt werden.

Es brauche eine mutige und ehrliche Diskussion darüber, was fair sei und was das in einem europäischen Kontext heiße, betonte Schellhorn. Stattdessen würde "Sand in die Augen gestreut" und Angst geschürt. Kritik übte er in diesem Zusammenhang auch am Boulevard und dem Handelsriesen Spar, die gegen CETA kampagnisiert hätten.

SPÖ gratuliert BetreiberInnen des Volksbegehrens
Den BetreiberInnen des Volksbegehrens gratulierten auch SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer und seine FraktionskollegInnen Katharina Kucharowits und Christoph Matznetter. Die Frage sei, welche Stellung hätten Ökologie und Konsumentenschutz bei der Globalisierung, sagte Krainer. Die hohe Zahl der Unterschriften zeigt für ihn jedenfalls, dass das Thema der Bevölkerung unter den Nägeln brennt. Kucharowits sieht die Chance, eine andere Handelspolitik auf EU-Ebene zu initiieren. In den Nachverhandlungen zu CETA sei einiges erreicht worden, meinte sie, etliche Punkte wie Sanktionsmechanismen und die Rolle der Schiedsgerichte sind für sie aber noch offen.

ÖVP: Hoheitsrechte der Nationalstaaten bleiben gewahrt
ÖVP-Abgeordnete Angelika Winzig bedauerte, dass im Volksbegehren drei äußerst unterschiedliche Abkommen vermischt werden. Das Wissen über CETA sei in Österreich nach wie vor gering, selbst bei jenen, die das Volksbegehren unterzeichnet haben, meinte sie. Das habe sie auch bei Gesprächen in ihrem Wahlkreis immer wieder feststellen müssen. Winzig zufolge bleibt mit CETA die Hoheit der Nationalstaaten, Gesetze im Interesse des Umweltschutzes oder der Gesundheit zu beschließen, erhalten, auch die hohen Standards seien weiter gesichert.

Ausdrücklich begrüßte Winzig, dass der EuGH die neuen Handelsabkommen der EU als gemischte Abkommen qualifiziert hat. Ihr Fraktionskollege Nikolaus Berlakovich hob die Notwendigkeit hervor, die kleinbäuerliche Landwirtschaft in Österreich abzusichern. Viele Menschen hätte das Gefühl, die supranationalen Konzerne richten es sich, während kleine Betriebe auf der Strecke bleiben.

Das Volksbegehren, das sich nicht nur gegen TTIP und CETA, sondern auch gegen das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA richtet, wurde von exakt 562.379 Personen – bzw. 8,87% der stimmberechtigten ÖsterreicherInnen – unterzeichnet. "Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das österreichischen Organen untersagt, die Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) oder das plurilaterale Dienstleistungsabkommen (TiSA) zu unterzeichnen, zu genehmigen oder abzuschließen", heißt es kurz und bündig im Antragstext.

Neben Thumpser nahmen auch Karl Slama und Heidi Edelmaier als stellvertretende Bevollmächtigte des Volksbegehrens an den Ausschussberatungen teil. Gleich im Anschluss an die Generaldebatte fand eine Spezialdebatte zu den rechtlichen Grundlagen der Abkommen statt. Weitere Spezialdebatten sollen folgen.

   

Abgeordnete eröffnen Spezialdebatte über Volksbegehren
Nach der Generaldebatte gingen die Abgeordneten im zweiten Teil der Sitzung des Verfassungsausschusses zu einer detaillierten juristischen Analyse des Freihandelsabkommens mit Kanada über. Im Rahmen eines Hearings stellten sämtliche Expertinnen klar, dass CETA als gemischtes Abkommen der Zustimmung des österreichischen Parlaments bedarf.

Pesendorfer: CETA ist gemischtes Abkommen
Dass CETA ein gemischtes Abkommen sei, stehe nach dem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zum Freihandelsabkommen der EU mit Singapur außer Streit, betonte Christine Pesendorfer vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts. Demnach bestehe der Vertrag aus Teilen, für die die Union ausschließlich zuständig ist, während sie sich in Bezug auf andere Passagen die Zuständigkeit mit den Mitgliedstaaten teilt.

So können nach der Rechtsansicht des EuGH die Bestimmungen über die Portfolio-Investitionen nicht von der Union allein genehmigt werden. Ähnlich verhält es sich mit der Streitbeilegung. Hier habe der Gerichtshof ausdrücklich festgestellt, dass die Genehmigung nicht ohne das Einverständnis der Mitgliedsstaaten erfolgen darf. Gegenstand einer innerstaatlichen Zustimmung durch das nationale Parlament sei aber auch die interpretative Erklärung, mit der etwa Präzisierungen über die Geltung der heimischen Standards getroffen werden, unterstrich Pesendorfer.

Fülöp: Streitbeilegungsmechanismus nur mit Zustimmung Österreichs
Der Handel mit Waren und Dienstleistungen falle in die unionsrechtliche Kompetenz, bestätigte Tuende Fülöp vom Völkerrechtsbüro des Außenministeriums. Diese umfasse überdies auch die nachhaltige Entwicklung, etwa soziale Standards oder Umweltschutz. CETA könne nicht von der Union allein genehmigt werden, zumal es ein gemischtes Abkommen sei, pflichtete sie Pesendorfer bei.

Was die vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens betrifft, so dürfe diese nur Bestimmungen erfassen, die in die alleinige Zuständigkeit der Europäischen Union fallen. Die Portfolio-Investitionen sind davon ebenso ausgeschlossen wie die Streitbeilegung, stellte Fülöp klar.

Wagner: Nationalrat und Bundesrat müssen Abkommen genehmigen
Auf EU-Ebene bestehen keine Mitentscheidungsrechte der nationalen Parlamente, schickte Gerlinde Wagner vom Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienst der Parlamentsdirektion voraus. Der Nationalrat wie auch der Bundesrat seien aber in Österreich laufend über alle Vorhaben und Verhandlungsschritte zu informieren, wobei beide Kammern eine bindende Stellungnahme an das zuständige Regierungsmitglied beschließen können. Da es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handelt, das sowohl auf EU-Ebene als auch auf mitgliedstaatlicher Ebene zu unterzeichnen ist, brauche es innerstaatlich die Genehmigung durch das Parlament.

Der Nationalrat könne dabei den Abschluss des Vertrags nur zur Gänze genehmigen oder ablehnen, präzisierte Wagner. Die Abgeordneten hätten allerdings die Möglichkeit, einen Erfüllungsvorbehalt in Bezug auf die mitgliedstaatlichen Teile des Abkommens zu beschließen. Dies hätte dann zur Folge, dass diese Teile nicht unmittelbar zur Anwendung kommen. Denkbar wäre auch ein Genehmigungsvorbehalt, der wiederum bewirkt, dass vereinfachte Änderungen des Abkommens nur mit Zustimmung des Nationalrats vorgenommen werden können.

Kein Konsens der Abgeordneten in der Frage der Schiedsgerichte
Seitens der Abgeordneten thematisierte Kai Jan Krainer (S) die Frage, ob und wie Österreich nun die vorläufige Anwendung des Abkommens beenden könne. Beatrix Karl (V) wiederum sah sich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die nunmehr gewählte Form des Gerichtshofs für Investitionsstreitigkeiten ein Novum darstellt und auf Bedenken der Kritiker Bedacht nimmt. Anders sah dies Werner Kogler (G), der die bindende Stellungnahme des Nationalrats als Aufforderung an den Bundeskanzler interpretierte, das Schiedsgerichtssystem abzulehnen. Josef Schellhorn (N) verwies auf den rechtsverbindlichen Charakter der interpretativen Erklärung, durch den Bedenken etwa hinsichtlich der heimischen Standards nun ausgeräumt seien. Christoph Hagen (T) erinnerte an das Veto Walloniens und schlug eine Ausstiegsklausel für Österreich nach dem Vorbild der belgischen Region vor. Für Reinhard Eugen Bösch (F) schließlich ist das Volksbegehren bereits beschlussreif und könnte im Rahmen des freien Spiels der parlamentarischen Kräfte sofort im Ausschuss abgestimmt werden.

Herbert Thumpser stellte abschließend als Bevollmächtigter des Volksbegehrens fest, er sei nach der heutigen Sitzung überzeugt, dass CETA beendet oder jedenfalls neu verhandelt werden müsse, sollte das österreichische Parlament die Ratifikation ablehnen.

Die Beratungen wurden daraufhin mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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