Hartinger-Klein: Neuer Schutz für neue Arbeitsformen

 

erstellt am
23. 07. 18
13:00 MEZ

Informelle Tagung der Ministerinnen und Minister für Beschäftigung und Sozialpolitik – Chancen der Digitalisierung und neue Arbeitsformen im Fokus
Brüssel/Wien (bmasgk) - „Die fortschreitende Digitalisierung wird die Arbeitsmärkte in Europa verändern. Digitalisierung hilft dabei, dass der Mensch weniger gefährliche, körperlich schwere und monotone Arbeit verrichten muss. Manche Arbeit wird verschwinden. Das Gute an dem Wandel ist, dass vermutlich vier Fünftel der 2030 benötigten Jobs noch nicht erfunden sind. Doch genau deswegen ist es notwendig, die neuen Möglichkeiten zeitgerecht zu identifizieren und Regeln, wo nötig, anzupassen. Nur so können wir unsere Wettbewerbsfähigkeit und unseren Wohlstand zugleich sichern“, erklärte Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein gemeinsam mit EU-Kommissarin Marianne Thyssen zum Abschluss der Informellen Tagung der Ministerinnen und Minister für Beschäftigung und Sozialpolitik am 19. und 20. Juli 2018 in Wien. An der Tagung nahmen Ministerinnen und Minister der 28 EU-Mitgliedstaaten, der EFTA Staaten sowie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der europäischen Institutionen, der OECD, der ILO sowie auch der Europäischen Sozialpartner und der Zivilgesellschaft teil.

Der soziale und arbeitsrechtliche Schutz und die individuelle Unterstützung steht für die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz im Vordergrund ihrer Bestrebungen. „Es gilt, auf neue Arbeitsformen, wie Plattformarbeit, einzugehen und wo nötig, korrigierend für die Beschäftigten aktiv zu werden“, forderte Hartinger-Klein und unterstrich weiters die Vorteile, die Plattformarbeit bieten kann: „Plattformarbeit kann Menschen außerhalb des Arbeitsmarktes aufgrund der niedrigen Eintrittsbarrieren die Möglichkeit des Einstiegs in den Arbeitsmarkt bieten. Auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen bieten die Digitalisierung und die daraus entstehenden neuen Arbeitsformen große Chancen, die es zu nützen gilt“. Zunächst brauche es eine klare arbeits- und möglicherweise sozialrechtliche Definition neuer Arbeitsformen, weil die Unterteilung in Arbeitnehmer und Selbständige nicht mehr ausreiche, waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig.

Eine Eurofound-Studie zur Plattformarbeit zeigt, dass der arbeitsrechtliche Status von Plattformarbeiterinnen und Plattformarbeitern oft unklar ist. Das Niveau des sozialen Schutzes ist relativ niedrig. „Hier sind die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister und die Sozialpartner zunehmend gefordert zu überlegen, wie betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung bei wachsender Individualisierung, Digitalisierung und Flexibilisierung ausschauen können“, verdeutlicht die Ministerin. „Es geht vielfach um Rechte und Pflichten als Beschäftigte und um sozialen Schutz und Zugang zu Interessenvertretungen“.

Am 19. September wird das Thema in Wien intensiv weiterbehandelt. Auch die Ausschüsse für Beschäftigung und für Sozialschutz werden sich bei ihren informellen Tagungen im September in Wien mit Aspekten der Digitalisierung und Robotisierung auseinandersetzen. Für den formellen Rat der Arbeits- und Sozialministerinnen und –minister im Dezember 2018 sind Schlüsselbotschaften geplant. „Es ist mein Anliegen, die Überlegungen zum sozialen Schutz für Plattformarbeiterinnen und –arbeiter noch vor den nächsten EU-Parlamentswahlen möglichst weit voranzubringen,“ sagte Hartinger-Klein.

Weiters war der Einsatz neuer Technologien, vor allem der Bereich Robotik, Thema des informellen Treffens. „Die Robotik kann komplexe und physisch schwere Arbeitsschritte übernehmen. Auch, wenn Roboter einfache emotionale Grundmuster des Menschen interpretieren können, so können sie soziale Kompetenzen am Arbeitsplatz nicht gänzlich ersetzen. Schon gar nicht in der Altenpflege. Bei der Entwicklung von Robotik-Standards ist es auf internationaler und europäischer Ebene in der Normung nötig, noch stärker Sozialwissenschaftler und Ethiker einzubinden, um Vorteile und Nachteile der Automatisierung fachübergreifend abzuwägen“, unterstreicht Hartinger-Klein.

Die Europäische Union kann wesentlich dazu beitragen, den technischen Wandel zu unterstützen und mit ihren Finanzinstrumenten ESF+ und EGF die Qualifikationen der Arbeitskräfte zu fördern. „Die EU kann in Anlehnung an die gemeinsamen Prinzipien der Europäischen Säule der sozialen Rechte ihre Mitgliedstaaten ermutigen, die sozialen Aspekte des Wandels entsprechend zu berücksichtigen“, betont Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein. Um Arbeit qualitativ und quantitativ langfristig abzusichern, sind sowohl eine aktive Politik als auch weitere Forschungsarbeiten notwendig.

 

 

 

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