Böhmdorfer: Amtseinführung neuer Präsident des Obersten Gerichtshofes 
Wien (bmj) - Aus Anlass der Verabschiedung des mit 31.12.2002 als Präsident des OGH (nicht als Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes) in den Ruhestand tretenden Dr. Erwin Felzmann und der Amtseinführung des neuen Präsidenten Dr. Johann Rzeszut nahm Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer am Donnerstag (09. 01.) auf die Situation im OGH, dessen Arbeitsbelastung und zu grundsätzlichen Fragen der Justizpolitik Stellung. Er verwies darauf, dass der OGH im Jahr durchschnittlich 2.400 Zivilsachen und 1.200 Strafsachen bearbeitet und dass es der Wunsch des scheidenden Präsidenten Dr. Felzmann ist, dass der OGH wissenschaftliche Mitarbeiter zur Bewältigung dieses großen Arbeitsanfalles beigestellt bekommt. Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer pflichtete dem bei und versprach, dieses Thema in die Regierungsverhandlungen aufzunehmen.

Scheidender Präsident Dr. Erwin Felzmann
Zur Person des scheidenden Präsidenten des OGH verwies der Justizminister auf dessen imponierende Laufbahn. Er begann 1965 als Richter des BG Gänserndorf, ab 1983 Hofrat des OGH und seit 1985 außerdem Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes, was er heute noch ist und weiterhin sein wird. Am 1.1.1999 wurde er Präsident des OGH. Insgesamt war er 42 Jahre für die Justiz tätig.

Es wurde ihm eine Reihe von Auszeichnungen, unter anderem auch das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich, verliehen.

Neuer Präsident Dr. Johann Rzeszut
Zum neuen Präsidenten Dr. Johann Rzeszut führte Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer aus, dass dieser 1966 als Richteramtsanwärter begann. 1985 wurde er Generalanwalt in der Generalprokuratur, 1987 Hofrat des OGH, per 1.1.2003 Präsident des OGH.

Aufgaben des Obersten Gerichtshofes
Ferner verwies der Justizminister auch auf die sonstigen Aufgaben des OGH - neben der Rechtsprechung. Der OGH begutachtet Gesetze und Verordnungsentwürfe, hält internationale Kontakte, führt das Evidenzbüro, in dem alle wichtigen Entscheidungen gesammelt werden und gibt die Rechtssätze und Entscheidungen in das Rechtsinformationssystem (RIS) ein.

Der OGH ist auch in Disziplinarsachen von Richtern, Rechtsanwälten und Notaren tätig, sowie als oberstes Dienstgericht der Richter selbst.

Der Justizminister verwies ferner darauf, dass angesichts der bevorstehenden Osterweiterung das österreichische Rechtswesen vor großen Herausforderungen steht. Die Verordnungen der EU sind direkt - ohne in den österreichischen Bundesgesetzblättern veröffentlicht zu werden - wirksam, durch die Richtlinien ist ein starker "Umsetzungsdruck" gegeben.

Der Justizminister verwies auch darauf, dass nach allgemeiner Ansicht der Rechtsstaat in manchen Beitrittskandidatenländern nicht in demselben Ausmaß wie in Österreich entwickelt ist und er deshalb den scheidenden Präsidenten des OGH, Dr. Erwin Felzmann, sowie den Präsidenten der Notariatskammer Dr. Georg Weißmann und den früheren Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Dr. Klaus Hoffmann, ersuchen wird, sich an einer "Plattform Rechtsstaat" zu beteiligen, die mit den Beitrittskandidatenländern zum Ausbau des Rechtsstaates Verbindung halten soll. Hier fehlt es möglicherweise noch am Problembewusstsein.

Gesetzesvorhaben
Das "Verfassungsrecht" der EU ist unübersichtlich, verstreut und lückenhaft. Auch die österreichische Verfassung wird zunehmend wegen ihrer Unübersichtlichkeit und Überfrachtung unnötiger Bestimmungen kritisiert und man spricht sogar von der Notwendigkeit einer "Entrümpelung". Zuletzt verwies der Justizminister darauf, dass in der ablaufenden 21. Gesetzesperiode eine Reihe von Gesetzen fertiggestellt wurden, die unmittelbar beim Ministerrat eingebracht werden könnten, und zwar das Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen, das neue Außerstreitgesetz, das Eigenkapitalgesetz, das Bundesgesetz über internationales Insolvenzrecht, die EO-Novelle 2003, die Urheberrechtsnovelle 2003.

Im strafrechtlichen Bereich ist die StPO-Vorverfahrensnovelle ebenso fertig.

Abschließend wünschte Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer dem neuen Präsidenten des OGH bei gleichzeitiger Anerkennung seiner hervorragenden juristischen Persönlichkeit und menschlichen Fähigkeiten für seine verantwortungsvolle Aufgabe das Allerbeste.
 
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