Laska/Brauner: Pass- und Fundservice ab 1.2. bei Stadt Wien
Effiziente Wiener Stadtverwaltung übernimmt weitere Aufgaben des Bundes/ Info-Kampagne der Stadt läuft an
Wien (rk) - "Andere reden von einer effizienten Verwaltungsreform im Sinne der BürgerInnen - wir in Wien führen diese effektiven Maßnahmen permanent durch", stellten Wiens Vizebürgermeisterin Grete Laska und Stadträtin Mag. Renate Brauner

Vbgm. Grete Laska und StR. Mag. Renate Brauner präsentieren das neue Pass- und Fundservice

Pressefoto: Votava
in einem Mediengespräch zur bevorstehenden Übernahme des Pass- und Fundservice durch die Gemeinde Wien fest. Denn nach der erfolgreichen Übernahme des Meldewesens seit 1. März des Vorjahres ist - beginnend mit dem 1. Februar 2003 - die Stadt Wien in Zukunft auch für Pass- und Fundservice zuständig.

Anlaufstellen für die BürgerInnen werden somit ab Februar in allen Fragen rund um Pässe und Fundsachen die 19 Bezirksämter sein. "Allein durch die Übernahme des Meldeservice konnten unsere MitarbeiterInnen in den Bezirksämtern und in der MA 62 seit März Wiens BürgerInnen bei knapp 700.000 KundInnenkontakten von der Effizienz der Wiener Stadtverwaltung überzeugen", zeigte sich Stadträtin Renate Brauner erfreut.

Diese Effizienz spiegele sich auch in der Tatsache wieder, dass es nun trotz der Übernahme von zwei neuen, umfangreichen Materien durch die Stadt keine Neuaufnahmen beim Personal gegeben habe. Die für diesen Servicebereich nun arbeitenden 85 Bediensteten konnte man durch entsprechende Personaleinsparungen in anderen Abteilungen für den neuen Aufgabenbereich gewinnen. "Synergien zu nutzen, bedeutet für uns in erster Linie, gemeinsam mit den engagierten MitarbeiterInnen der Stadt Wien unseren KundInnen, also allen in Wien lebenden Menschen, gute Produkte anzubieten", so Brauner.

Stadt Wien informiert mit eigener Kampagne umfassend über Änderungen für die BürgerInnen
Um den BürgerInnen der Stadt alle Neuerungen im Bezug auf das neue Pass- und Fundservice näher zu bringen, startet der Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (PID) eine umfangreiche Informationskampagne. Ziel ist es, die Änderungen einer breiten Öffentlichkeit mittels verschiedener Medien bekannt zu machen. So gibt es in der Jänner - Ausgabe der Stadt Wien Zeitung wien.at eine Extrabeilage mit allen Details über die Abläufe, Adressen und Telefonnummern der Magistratischen Bezirksämter. Einen Schwerpunkt gibt es auch im Zuge der Wiener Ferienmesse. Bei einem gemeinsamen Stand der Stadt Wien und der Polizei können sich die BesucherInnen gleich einen neuen Pass ausstellen lassen. Bitte die notwendigen Unterlagen und Fotos mitnehmen!

Für Vizebürgermeisterin und Informationsstadträtin Grete Laska ein wichtiger Punkt der Kampagne: "Die Information und die praktische Umsetzung passiert direkt bei den KonsumentInnen. Das ist gelebte Bürgernähe und die Stadt präsentiert sich als kompetenter Dienstleister!"

Hotline, Plakate und ein Gewinnspiel
Weitere Schwerpunkte sind eine Telefonhotline: Unter 277 55 99, Montag bis Sonntag von 9 - 19 Uhr, dient sie in den Anfangswochen als Callcenter für Anfragen und Anforderungen von Informationsmaterial. Kleinplakate und Flugblätter (letztere beim Fundservice auch in Englisch, Türkisch und Serbokroatisch) werden bei allen Polizeidienststellen, Universitäten und Standesämtern verteilt. Inserate in verschiedenen Medien weisen mit unterschiedlichen Sujets auf die neue Zuständigkeit der Stadt Wien hin. "Ehrlich sein macht sich bezahlt!" Unter diesem Motto startet im Februar ein Gewinnspiel, bei dem "traumhafte Momente in Wien" winken. Dabei werden in ganz Wien 10.000 rote Geldbeutel "verloren" und die FinderInnen aufgefordert sich zu melden. Im April ist ein großes "Finderfest" geplant.

Öffnungszeiten
In den MBAs werden die KundInnendienstzeiten analog jener für das Meldeservice gestaltet: Die Öffnungszeiten sind somit Montag bis Freitag von 8.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00 - 17.30 Uhr.
In den beiden "Front Offices" MBA 15 und MBA 16 sind die KundInnendienstzeiten Montag bis Mittwoch 8.00 - 16.30 Uhr, Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr und Freitag 8.00 - 15.30.

Notpässe
Bekam man in ganz dringenden Fällen bisher die Notpässe rund um die Uhr am Flughafen Wien Schwechat und im Kommissariat Deutschmeisterplatz, so werden für diese Fälle ab 1. Februar einerseits die BPD-Schwechat für Flugreisende und andererseits die MitarbeiterInnen der Wache Rathaus zuständig sein.

Zentrales Passservice
Das Zentrale Passamt in der Postgasse verwaltet derzeit 1,700.000 Karteieinlagen alter Passanträge auf 400 m² Fläche. Ziel ist bis etwa 2007 auf ein elektronisches Archiv umzustellen. Das Zentrale Passservice ist im ehemaligen Charlotte Bühler- Kinderheim (18., Bastien Gasse 36-38) untergebracht und wird von der MA 62 betrieben.

Personalausweis
Die Zuständigkeit der MBAs umfasst ab Februar neben dem Passservice auch den Personalausweis. Dieser ist seit 6. Jänner 2002 im Scheckkartenformat erhältlich, wird aber zentral von der Austria Card hergestellt und mit der Post zugesandt. Die Ausstellung dauert ca. 3 Wochen.

Für alle Fragen rund ums Passservice: 01-277 55 99 oder im Internet unter www.wien.gv.at/ma62/passservice/index.htm


Fundservice bei der Stadt - Fundboxen und Fundservicestellen der MBAs - zentrales Fundservice Bastiengasse
Eine ebenfalls neue Aufgabe übernimmt die Stadt Wien auch mit der Übernahme des Fundservice ab 1. Februar - und auch hier liegt die Zuständigkeit vor allem bei den Magistratischen Bezirksämtern. Bei rund 41.000 Fundgegenständen pro Jahr kommt also auch hier auf die MitarbeiterInnen der Stadt Wien ein großes Aufgabengebiet hinzu.

Die Magistratischen Bezirksämter sollen insbesondere Fundgegenstände entgegennehmen, Verlust- bzw. Fundanzeigen aufnehmen, Fundgegenstände eine gewisse Zeit aufbewahren sowie an Verlustträger ausfolgen und - soweit möglich - Verlustträger ausforschen. Zusätzlich gibt es das Zentrale Fundservice, das dem Magistratischen Bezirksamt für den 18. Bezirk zugeordnet und räumlich im Charlotte-Bühler- Heim in der Bastiengasse 36-38 angesiedelt ist. Das Zentrale Fundamt soll im Wesentlichen Ausforschungen durchführen, die einen höheren Aufwand verursachen, sowie Fundgegenstände, die nicht von den Magistratischen Bezirksämtern ausgefolgt wurden, sowie allfällige Erlöse von rasch verderblichen Funden den Verlustträgern aushändigen.

Konkret bedeutet dies für die BürgerInnen folgendes
Alltagsfunde kommen in die Fundboxen, die vor jedem Magistratischen Bezirksamt aufgestellt sind. Die kleinen Funde wie Regenschirme, Kleidungsstücke und andere Alltagsgegenstände können dort rund um die Uhr abgegeben werden. Diese Fundcontainer werden zweimal die Woche entleert. Bei wertvollen Funden (wie Bargeld, Schmuck, Geldbörsen oder teure Kugelschreiber) ist es besser, diese persönlich zu einer Fundservicestelle in den MBAs zu bringen. Findet jemand ein Tier, dann bitte die Information an die Tierschutz- Helpline unter der Nummer 4000-8060 weitergeben. Die MitarbeiterInnen der Tierschutz-Helpline sind rund um die Uhr erreichbar. Der Transport des Tieres ins Tierschutzhaus Vösendorf wird von der Wiener Tierrettung kostenlos durchgeführt. Einige Funde bzw. Verluste sollte man weiterhin bei der Polizei melden: Etwa Kennzeichen, Führerschein und Waffenpass. Alle Bezirksämter leiten aber "falsch" abgegebene Funde an die Polizei weiter.


Öffnungszeiten:
In den MBAs werden die KundInnendienstzeiten analog jener für das Meldeservice gestaltet: Die Öffnungszeiten sind somit Montag bis Freitag von 8.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00 - 17.30 Uhr.

In den beiden "Front Offices" MBA 15 und MBA 16 sind die KundInnendienstzeiten Montag bis Mittwoch 8.00 - 16.30 Uhr, Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr und Freitag 8.00 - 15.30.

Bundesweite Lösung: www.fundamt.gv.at/
Durch die Initiative des Österreichischen Städtebundes mit Unterstützung durch Wien und Salzburg ist ein Prototyp eines österreichweiten Fundinformationssystems entwickelt worden. Das Bundesrechenzentrum mit seiner Tochtergesellschaft Bundesrechenzentrum IT-Solutions Ges.m.b.H. (BIT-S) hat dies aufgegriffen und bietet unter www.fundamt.gv.at/ diese Dienstleistung an.

Dies hat für die Gemeinden mehrere Vorteile: Rasches Erfassen von Funden, Sofortige Freigabe der Fundinformation, Vermeidung von unnötigem Verwaltungsaufwand, geringer Zeitaufwand, geringe Kosten, einfache Zuordnung von Funden in Kategorien, Wegfall von Mehrfachregistrierungen, keine Investition in zusätzliche Hard- und Software.

Auch für die BürgerInnen ergeben sich zahlreiche Vorteile: Sofortige Verfügbarkeit der Fundinformation, umfassende Recherchemöglichkeit, ortsunabhängige Suche via Internet, Vermeidung erfolgloser Telefonate und Amtswege, Suchmöglichkeit nach verschiedenen Kriterien, Online-Vormerkung von Verlusten, rasches Auffinden von verlorenem Eigentum, schnellere Rückgabe.

Flankierend zur Internetplattform gibt es auch die für den Anrufer kostenpflichtige Rufnummer 0900 600 200, unter der man alle Informationen der an fundamt.gv.at angeschlossenen Gemeinden österreichweit erhält.

Möglichkeit der automatischen Rückrufmöglichkeit
Das bedeutet, dass die Funde erstmals elektronisch erfasst werden, was auch den Papierakt der Fundämter extrem reduziert und zu einer effizienteren Handhabung beitragen soll. Denn erstmals wird anrufenden Verlustträgern die Möglichkeit gegeben, ihren Verlust im System vormerken zu lassen und zurückgerufen zu werden.

Durch dieses umfassende Service gemeinsam mit privaten Anbietern soll die Rückgabezeit deutlich reduziert werden, die Rückgabequote erhöht werden, der Amtsweg vereinfacht oder gar ersetzt werden.

Finderlohn und Eigentumserwerb
Der Finderlohn ist ein privatrechtlicher Anspruch, den der Finder gegenüber dem Verlustträger geltend machen kann. Die Fundservicestellen wirken dabei nur insoweit mit, indem sie auf Wunsch dem Finder den Namen des Verlustträgers bekannt geben. Bei verlorenen Sachen (das sind Gegenstände, die z.B. auf der Strasse, auf einem Spielplatz. in Verlust geraten sind) beträgt der Finderlohn zehn Prozent des Wertes des Fundgegenstandes, bei vergessenen Sachen (das sind Gegenstände, die z.B. in einem Verkehrsmittel, einem Restaurant, Theater liegen geblieben sind) fünf Prozent des Sachwertes. Wird eine Fundsache nicht innerhalb eines Jahres von dem Verlustträger beansprucht, so erwirbt der Finder das Eigentum an dem Fundgegenstand. Er kann aber auch darauf verzichten.

Antworten auf Fragen rund ums Suchen und Finden und Informationen zu Fundstücken in ganz Wien erhalten Sie bei der Fundservice-Auskunft 4000-8091 (Montag bis Mittwoch, Freitag von 8.00-15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00-17.30 Uhr). Weitere Informationen zum Fundservice erhalten Sie im Internet unter www.wien.gv.at/mba/fundservice/ .
 
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