EU-Kommission streicht Zuschüsse für Lebendvieh-Exporte  

erstellt am
05. 02. 03

Brüssel (aiz.info) - Die EU-Kommission streicht aus Gründen des Tierschutzes die Ausfuhrerstattungen für Lebendvieh. Wie die Brüsseler Behörde am Montag mitteilte, werden ab dem 03.02.2003 für Schlachttiere keine Ausfuhrerstattungen mehr gewährt. Einzige Ausnahme seien die Ausfuhren in Drittländer wie Ägypten und Libanon, wo traditionell aus kulturellen oder religiösen Gründen Bedarf an solchen Tieren besteht. Einschränkungen gibt es auch bei der Ausfuhr reinrassiger Zuchttiere. Geld gibt es den Angaben zufolge nur noch für bis zu 30 Monate alte weibliche Tiere. Bei älteren Tieren mit niedrigem Zuchtwert bestehe ein größeres Risiko, dass sie kurz nach dem Export geschlachtet werden.


Darüber hinaus hat die EU-Kommission am 21.01.2003 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der strengere Veterinärkontrollen und eine Verschärfung der Strafen bei Verstoß gegen die Tierschutzvorschriften vorsieht. Dieser Verordnung zufolge ist die Gewährung von Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder abhängig von der Einhaltung der EU-Vorschriften zum Schutz der Rinder beim Transport. Die Kommission beabsichtigt, für jede Sendung obligatorische Veterinärkontrollen einzuführen und die Strafen bei Verstoß gegen die Tierschutzvorschriften zu verschärfen. In Drittländern sollen die Kontrollen beim Wechsel des Transportmittels und im Bestimmungsdrittland am ersten Entladungsort durchgeführt werden.
 
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