BIM Lahofer: ÖBB darf nicht zum Konkurrenten der Bauwirtschaft werden!  

erstellt am
20. 02. 03

Angestrebte Aufträge fallen nicht unter die Kategorie „Eigenregiearbeiten“
Wien (pwk) - Die gestrigen Aussagen des Infrastrukturministers Reichhold weist der Bundesinnungsmeister der Bundesinnung Bau, Johannes Lahofer, entschieden zurück. Der Minister hatte gefordert, dass die ÖBB auch im privatwirtschaftlichen Sektor als Anbieter auftreten solle und damit auch der Bauwirtschaft Konkurrenz machen soll, was mit dem Begriff „Kooperation“ umschrieben wird. „Es geht uns hier nicht um die Schaffung eines geschützten Sektors, sondern darum, dass alle Anbieter mit den gleichen Chancen auftreten und unter gleichen Bedingungen anbieten können und somit um einen gesunden Wettbewerb in der gesamten Branche“, begründet Lahofer seinen Vorstoß.
Die ÖBB habe aber in vielen Bereichen einen großen Startvorteil. An erster Stelle stehe die noch immer verbliebene Haftung der öffentlichen Hand. Während Basel II auch die Bauunternehmer betreffen werde, habe die ÖBB einen nahezu konkurssicheren Eigentümer im Hintergrund und könne sich so viel billiger und einfacher Kapital beschaffen. Auch im Arbeitsrecht gebe es gravierende Unterschiede. Und der Minister habe selbst zugegeben, in welch hohem Ausmaß Zuschüsse in den Infrastrukturbereich fließen.

Im Übrigen, so die Ansicht der Bundesinnung Bau, darf die ÖBB im privaten Bereich gar keine Bauleistungen anbieten, weil sie nicht über die entsprechende Gewerbeberechtigung verfügt. Die Eigenregiearbeiten, die die ÖBB bisher durchgeführt hat, seien ohnehin heftig umstritten und ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten. Schon vor Jahren sei überdies nachgewiesen worden, dass in ganz Europa Eigenregiearbeiten in Wahrheit teurer sind als die Vergabe an Private. Jedes ökonomisch orientierte Unternehmen lagere fachfremde Bereiche an Spezialisten aus, aber die ÖBB meint, darauf verzichten zu können. So wird die Sanierung der ÖBB nicht gelingen.

„Keinesfalls liegen aber mehr Eigenregiearbeiten vor, wenn die ÖBB anderen Personen ihre Leistungen anbieten will. Da kann man das Gesetz verdrehen wie man will, erlaubt ist eine derartige Vorgangsweise jedenfalls nicht,“ resümiert Lahofer. „Wir werden jedenfalls genau aufpassen, dass es hier zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt!“
 
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