AK: Mehr Schutz für Konsumenten durch strengere Kreditvergabe  

erstellt am
18. 02. 03

Aufregung der Banken für AK nicht nachvollziehbar
Wien (ak) - "Endlich plant die EU mehr Schutz für Konsumenten bei der Kreditvergabe durch die Banken," begrüßt AK Konsumentenschützer Harald Glatz den Vorschlag einer EU-Konsumentenschutz-Richtlinie. Dadurch hätten Konsumenten endlich mehr Sicherheit und würden besser informiert werden. Die Kritik vom Sparkassenverband, dass diese neue Richtlinie überzogen sei, und die Risiken auf die Banken überwälzt würden, ist nach Ansicht der AK nicht nachvollziehbar.

Der Sparkassenverband hat den Vorschlag der EU über Verbraucherkredite vehement kritisiert und insbesondere die Auswirkungen auf Überziehungs- und Fremdwährungskredite unnötig drastisch dargestellt. Die EU plant, dass bei der Vergabe von Krediten die Kreditinstitute stärker als bisher die Zahlungsfähigkeit der Kunden prüfen müssen und darauf schauen, dass die Konsumenten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Krediten nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, so Glatz.

Es ist auch unrichtig, dass die Richtlinie ein "Todesstoß für jede kurzfristige Kontoüberziehung sei". Denn die Konsumenten müssten laut Entwurf bei Überschreitung des eingeräumten Überziehungsrahmens schriftlich informiert werden, dass dies der Fall sei. Eine Maßnahme, die dringend notwendig ist. Aus der AK-Konsumentenberatung sind Fälle bekannt, in denen Konsumenten über die Überziehung des Rahmens nicht informiert wurden - die Bank die Überweisungen eingestellt hat, ohne dass die Konsumenten etwas davon wussten.

Es ist auch zweckmäßig, dass im Zuge der Aufnahme von endfälligen Fremdwährungskrediten in Zukunft der Kunde eine Lebensversicherung abschließen muss, der eine vollständige Tilgung des Kredites letztlich ermöglicht. Das Risiko über größere Summen durch Kursänderungen zu verlieren, wird somit für die Kunden minimiert.

Die AK begrüßt auch die Regelung, dass in Zukunft die Kunden innerhalb von 14 Tagen den Darlehensvertrag widerrufen können.

Außerdem ist es gut, dass im Vorfeld der Kreditvergabe die Banken den Vermögensstatus der Konsumenten erheben müssen. Das erhöht die Sicherheit für Konsumenten. Im übrigen praktizieren dies ja verantwortungsvolle Kreditinstitute jetzt schon in der Form von Anfragen beim Kreditschutzverband sowie durch das "Kreditscoring" der Banken, argumentiert Glatz.
 
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