Zu wenig Marmelade in den Faschingskrapfen  

erstellt am
26 02. 03

Burgstaller: Lebensmittelpolizei des Landes auf süßer "Spurensuche" / Alle Krapfenproben waren "sauber"
Salzburg (lk) - Jeder Faschingskrapfen muss einen Mindestanteil von 15 Prozent seines Gesamtgewichtes an Marmelade aufweisen. Erst dieser Wert macht einen Krapfen zum richtigen „Faschingskrapfen". Werden die 15 Prozent unterschritten, spricht man von „Verfälschung". Die Lebensmittelpolizei des Landes wollte es heuer wieder einmal genau wissen und ging dem Marmeladenanteil in den Faschingskrapfen auf den Grund. Das Ergebnis: „Rund ein Drittel der Krapfen war verfälscht, der Marmeladenanteil lag unter der vorgeschriebenen Marke. Bei einer Produktionsmenge von mehreren Tausend Stück für eine Einzelhandelskette in Salzburg macht das gewaltige Summen aus. Die Erzeuger sparen sich Bares, der Konsument wird betrogen", bringt es Gesundheits- und Konsumentenschutzreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Gabi Burgstaller an Dienstag (25. 02.) auf den Punkt. Die gute Nachricht: Kein Krapfen war verdorben, alle waren hygienisch betrachtet „nicht zu beanstanden".

26 verschiedene Krapfen-Proben wurden von der Lebensmittelpolizei des Landes untersucht. 31 Prozent oder acht Stück waren „verfälscht", weil die Marmeladen-Füllmasse laut Österreichischem Lebensmittelcodex unter 15 Prozent des Gesamtgewichtes lag. Untersucht wurden Krapfen aus Supermärkten, Bäckereien und Konditoreien. Der am wenigsten süße Krapfen wies einen Marmelade-Anteil von kargen 10,3 Prozent auf und kam aus einer Salzburger Großbäckerei. Bei den untersuchten Krapfen handelte es sich also um großteils gängige Massen-Ware, die österreichweit in Handelsketten angeboten wird.

Ein niedrigerer Marmeladenanteil macht sich „bezahlt" für den Hersteller, weil er sich die süße (teure) Füllmasse spart. Der Konsument aber wird betrogen. Eine „Verfälschung" kommt einem Betrug gleich und ist ein gerichtlich zu ahnender Delikt, auf den Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagsätzen stehen. Der Tagsatz richtet sich nach dem Einkommen des Beschuldigten. Die betroffenen Hersteller werden nach dem Lebensmittelgesetz angezeigt. Vor drei Jahren lag die Quote der verfälschten Krapfen noch bei knapp 20 Prozent, das Ergebnis heuer ist also deutlich schlechter.

Die Konsumentenschützer des Landes waren im Auftrag von Landeshauptmann-Stellvertreterin Burgstaller auch dem (teuersten) Faschingkrapfen auf der Spur. Die Preise von Krapfen in 47 Bäckerei- und 13 Konditoreibetrieben in der Stadt Salzburg und Umgebung wurden getestet. Die Preisspanne reichte in Bäckereien von 0,50 bis 1,10 Euro, in Konditoreien von 0,85 bis 1,40 Euro pro Stück. Im Vorjahr lagen die Spannen bei den gleichen Betrieben noch bei 0,50 bis 1,09 bzw. 0,80 bis 1,20 Euro.
 
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