LH Sausgruber zu Fiedler-Vorschlag »Steuerhoheit«  

erstellt am
25 02. 03

»Steuerhoheit der Länder im Gesamtzusammenhang einer Staatsreform betrachten«
Bregenz (vlk) - Landeshauptmann Herbert Sausgruber reagiert zurückhaltend auf den Vorschlag von Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, was die Steuerhoheit für die Länder anlangt. Er spricht sich für eine Prüfung durch den Konvent aus. Sausgruber gibt zu bedenken, dass die Abgabenquote generell gesenkt werden soll und die Massensteuern in Richtung großräumiger, EU-weiter Lösungen entwickelt werden. Sausgruber: "Wir werden sicher nicht dabei zusehen, dass die Länder die gesamte Verwaltung und die gesamten Kosten bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen übertragen bekommen".

Der Landeshauptmann betont die Notwendigkeit einer umfassenden Staatsreform: "Diese kann sich nicht auf Einzelmaßnahmen beschränken, sondern muss zum Ziel haben, das richtige Maß zwischen einheitlichen Grundsätzen, Standards und gesetzlichen Regelungen, nicht nur österreichweit, sondern europaweit zu erreichen". Innerhalb dieser Grenzen sollen die Handlungsspielräume der Länder vergrößert werden und ein positiver Wettbewerb möglich sein.

Aufgabenaufteilung klären
Bevor wir über Einzelmaßnahmen sprechen, so der Landeshauptmann weiter, muss die Aufgabenaufteilung zwischen Bund, Land und Gemeinden geklärt sein. Eine weitere Durchforstung der Staatsaufgaben auf Notwendigkeit und eine deutliche Rücknahme des gesetzlichen Regelungsdrucks, insbesondere im Hinblick auf personalkostentreibende Standards ist wesentlich. Doppelgleisigkeiten der unmittelbaren Bundesverwaltung sollen beseitigt werden durch Zusammenführung mit der Landesverwaltung (z. B. Bundessozialamt, Schulverwaltung). Die verstärkte Nutzung von Synergien zwischen Bundesministerien durch bessere Koordination kann viel an Einsparung bringen. Durch die Übernahme von Bundesaufgaben (organisatorisch und gesetzgebend) im Rahmen von sachlich zusammenpassenden Zuständigkeits-"Clustern" können ebenfalls Verbesserungen erzielt werden, so Sausgruber abschließend.
 
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