Politik der Woche vom 26. 03. bis 01. 04. 2002

   
Molterer: Ökologische Geldanlagen gewinnen am Kapitalmarkt an Bedeutung
Neue Broschüre "Mehr Wert" informiert umweltinteressierte Anleger
Wien (bmlfuw) - "Der Aufschwung ethisch-ökologischer Anlageformen am Kapitalmarkt ist aus umweltpolitischer Sicht sehr zu begrüßen. Umweltorientierte Wirtschaftsbranchen ziehen großen Nutzen daraus, und für die Anlegerinnen und Anleger ergeben sich aus der zunehmend guten Performance dieser Produkte immer bessere Renditemöglichkeiten." Das erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Mag. Wilhelm Molterer Ende vergangener Woche.
Eine neue Broschüre, die sein Ministerium unter dem Titel "Mehr Wert" herausgebracht hat, soll dem zunehmenden Informationsbedürfnis an ökologischen Geldanlagen in Österreich Rechnung tragen.
"Die Investition in grüne oder nachhaltige Anlageformen macht sich in mehrfacher Hinsicht bezahlt", betonte Molterer. "Umweltbewusst agierende Unternehmen können ihre Marktposition ausbauen und verstärkt in nachhaltige Projekte investieren. Auf dem Markt kann sich der Lern- und Nachahmungseffekt von Mitbewerbern bemerkbar machen und für die Umwelt ergibt sich langfristig die Perspektive, dass Ressourcenverbrauch und Abfall aufkommen sinken."
Die Möglichkeiten für interessierte Anleger weiten sich auch in Österreich immer mehr aus, so Molterer. Immer mehr Finanzinstitute und Anleger würden auf ethisch-ökologische Anlageformen aufmerksam. Das frühere Bild vom automatischen Renditeverzicht bei Öko- Anlageformen sei durch die Marktentwicklungen der letzten Monate und Jahre eindeutig widerlegt worden.
Die neue Informationsbroschüre "Mehr Wert: ökologische Geldanlagen" gibt einen Überblick über den Markt der ökologischen Geldanlagen und bietet Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Anlageformen. Sie soll zu einer kritischen Betrachtung der gewählten Anlageformen nach ökologischen Kriterien ermuntern, um umweltorientiertes Handeln und Rendite sozusagen unter einen Hut zu bringen.
Die Broschüre ist übrigens eine Koproduktion der beiden Umweltministerien Deutschlands und Österreichs. Der erste Teil der Broschüre, der vom deutschen Bundes-Umweltministerium und dem deutschen Umweltbundesamt stammt, gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Anlageformen und die Grundregeln, die dabei zu beachten sind. Der Österreich-Teil geht spezifisch auf den heimischen Markt ein und informiert über die hier erwerbbaren Produkte. Er enthält auch weiter führende Tipps, Internet-Adressen und Literaturhinweisen. Eine Überblickstabelle gibt Auskunft über die ökonomischen und ökologischen Eckdaten der genannten Anlageprodukte.
"Mehr Wert" ist kostenlos beim Umweltservice des Umweltministeriums unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800-240260 erhältlich oder kann per E-Mail (birgit.laubner@bmlfuw.gv.at) angefordert werden. Aus dem Internet kann man sich die Broschüre im pdf-Format herunterladen: www.lebensministerium.at, Kategorie "Publikationen/Umwelt".
Basierend auf den Arbeiten zur Broschüre gibt es auch das Internet- Portal www.gruenesgeld.at, das dem aktuelle Informationen über ökologische Geldanlagen in Österreich präsentiert werden.

 
Massive Auflagen im Auslieferungsverfahren Mohammad A.
Asylrechtliche Einwände bereits vom Gericht geprüft
Wien (bmj) - Die Auslieferung des ägyptischen Staatsbürgers Mohammad A. wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Wien nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung genehmigt und den ägyptischen Behörden eine Reihe von Auflagen erteilt, welche die Einhaltung der Menschenrechte gewährleisten sollen. Der Bundesminister für Justiz hat diesen Auflagen weitere hinzugefügt.
Nach österreichischem Recht sind die A. vorgeworfenen Taten, wegen derer er vom Obersten ägyptischen Kriminlagerichtshof verurteilt wurde, mit einer Haftstrafe bis zu 15 Jahren bedroht. Konkret geht es um das Verbrechen des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls, des versuchten schweren Raubes, der durch bandenmäßige Begehung und Verwendung einer Waffe qualifiziert ist, sowie der Fälschung besonders geschützter Urkunden jeweils als Beteiligter.
Vom OLG Wien wurde die Auflage verhängt, dass das in Ägypten ergangene Urteil aufzuheben ist und das Verfahren vor einem Gericht, das nicht ausschließlich für politische Delikte zuständig ist, stattfindet. Wegen einer Handlung, die A. vor der Übergabe gesetzt hat und nicht vom Auslieferungsersuchen umfasst war, darf er ohne Zustimmung Österreichs weder verfolgt, bestraft, in seiner Freiheit beschränkt noch an einen Drittstaat ausgeliefert werden. Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer hat weiters die Auflage erteilt, dass A. nach der Entlassung Ägypten binnen 45 Tagen verlassen kann und durch österreichische Beamte in der ägyptischen Haft besucht werden darf.
In dem seit 1995 laufenden Asylverfahren hat A. 2 Asylanträge und Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. Das Verfahren konnte bislang noch nicht rechtskräftig abgeschlossen werden, bislang war keiner der Asyl- oder Wiederaufnahmeanträge erfolgreich. Aus rechtlicher Sicht ist die Auslieferung auch in diesem Verfahrensstadium möglich, da das OLG Wien bei seiner Entscheidung nach § 19 des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes die asylrechtlichen Gründe geprüft hat.

 
Erklärung der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten zur Lage im Nahen Osten
Wien (bmaa) - Österreich bedauert, dass trotz der wichtigen Friedensinitiative die von den arabischen Staaten beim Gipfel der Arabischen Liga in Beirut beschlossen wurde, die Gewalt auf beiden Seiten des Konfliktes zwischen Israel und den Palästinensern einen neuen Höhepunkt erreicht hat.
Dies betrifft den Anschlag eines Selbstmordattentäters in Netanja am 27. März, der einen besonders hohen Blutzoll gefordert hat, ebenso wie das nunmehrige Vorgehen der israelischen Armee gegen die Residenz von Präsident Arafat und seine unmittelbare Umgebung.
Wir fordern die israelische Seite zu einer Respektierung der persönlichen Integrität von Präsident Arafat auf; ein Schadennehmen von Präsident Arafat hätte zweifellos weitreichende negative Auswirkungen auf den Nahostkonflikt, die auch nicht im Interesse Israels und einer künftigen Lösung des Nahostproblems sein können. Gleichzeitig muß auch die palästinensische Seite alles unternehmen, um die Gewaltanwendung einzudämmen. In diesem Sinne begrüßen wir die von Präsident Arafat geäußerte Bereitschaft zu einem sofortigen Waffenstillstand sowie der direkten Umsetzung des Tenet-Planes.
Österreich appelliert an alle Verantwortlichen für eine rasche Verwirklichung Sorge zu tragen. Hiefür wird auch die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit von Präsident Arafat eine Voraussetzung sein.
Dies entspricht auch den Forderungen der Europäischen Union in ihrer Erklärung zum Nahen Osten beim Europäischen Rat in Barcelona am 16. März d.J., die Österreich voll unterstützt und an deren Vorbereitung Österreich aktiv mitgewirkt hat. Österreich begrüßt auch besonders die kürzliche Resolution 1397 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, die ebenso wie die nunmehrige Beiruter Initiative der arabischen Staaten eine Perspektive für eine politische und langfristige Friedenslösung im Nahen Osten eröffnet.
In diesem Sinne begrüßt Österreich auch die Rückkehr des US- Sondergesandten Zinni in die Region sowie eine dadurch zum Ausdruck kommende neue Bereitschaft der USA, eine vermittelnde Rolle einzunehmen. Dieser Bereitschaft wird auch in Zukunft besondere Bedeutung zukommen, wie dies auch seitens der Europäischen Union mehrfach betont wurde.
Österreich hofft daher, dass trotz der aktuellen erneuten Gewaltakte Wege für eine Wiederaufnahme politischer Gespräche gefunden werden können und wird diese so wie bisher nachdrücklich unterstützen. Dies bedeutet auch eine volle Unterstützung der derzeitigen Kontakte und Erklärungen der spanischen Präsidentschaft der EU.

 
Mediatoren für das Bundesheer
Parlamentarische BH-Beschwerdekommission legt Bericht 2001 vor
Wien (pk) - Das Präsidium der parlamentarischen Bundesheer- Beschwerdekommission lud am Freitag (29. 03.) aus Anlass der Präsentation ihres Jahresberichtes 2001 zu einer Pressekonferenz ins Hohe Haus. Der amtsführende Vorsitzende der Kommission, Abgeordneter Harald Ofner (F) erläuterte dabei die historischen Hintergründe und die bisherige Entwicklung der Beschwerdekommission sowie deren Tätigkeit und Aufgaben.
Die Kommission, deren Mitglieder eine sechsjährige Amtszeit durchlaufen, was dazu führt, dass gegenwärtig auch noch eine Vertreterin des Liberalen Forums der Kommission angehört, nimmt per anno knapp 3.000 Anrufe entgegen. Viele diesbezügliche Anfragen könne, so Ofner, die Kommission bereits im Vorfeld durch entsprechende Informationen und Hilfestellungen klären, sodass nur noch ein Bruchteil der genannten Probleme in eine tatsächliche Beschwerde einmünde.
Im Jahr 2001 habe es insgesamt 502 Beschwerden gegeben, was laut Ofner "viel ist und auch nicht", wenn man bedenke, dass es rund 100.000 potentiell Betroffene - Grundwehrdiener, Milizsoldaten, Reservisten, Berufssoldaten - gibt. Hauptgründe für eine Beschwerde seien immer noch Fragen der Ausbildung (386 Beschwerden), wiewohl, wie Ofner unterstrich, die diesbezüglichen Beschwerden in den letzten Jahren signifikant zurückgegangen seien, was einerseits auf die verbesserte Ausbildung der Ausbildner, etwa durch die neue Unteroffiziersakademie, zurückgeführt werden könne, andererseits aber auch daran liege, dass die Grundwehrdiener heute besser motiviert seien, wie generell festgehalten werden könne, dass die Akzeptanz des Heeres in der Bevölkerung in den letzten Jahren nachhaltig gestiegen sei.
Auf den Plätzen folgen Beschwerden hinsichtlich der Versorgung, wozu auch medizinische Aspekte zählten, sowie die Themenbereiche Bauangelegenheiten und Infrastruktur. Erst an vierter Stelle rangierten Personalangelegenheiten, so der vorgelegte Bericht.
Insgesamt 59 Prozent der Beschwerden wurden als gerechtfertigt oder teilweise berechtigt gewertet, wobei, so Ofner, hinzugefügt werden müsse, dass 18 Prozent der Beschwerden aus formalen Gründen (sie betrafen Fragen des Dienst- und Besoldungsrechtes) im Vorfeld ausgeschieden werden mussten, weil die Kommission nicht in Konkurrenz zu Höchstgerichten oder vergleichbaren Institutionen treten wolle, sodass in Summe 79 Prozent aller tatsächlich behandelten Beschwerden als berechtigt eingestuft wurden. Nur 16 (21) Prozent der Beschwerden kam keine Berechtigung zu. Lediglich vier Prozent der 2001 eingebrachten Beschwerden waren zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch offen.
Unter den Beschwerdeführern sind immer noch die Rekruten Spitzenreiter, danach folgen die Unteroffiziere, doch auch Chargen und selbst Offiziere wandten sich wiederholt an die Beschwerdekommission, weist der Bericht aus.
Ofner wies abschliessend darauf hin, dass die Kommission keine "Anlaufstelle für Querulanten" sei, sondern vielmehr einen konkreten Beitrag zur Verbesserung des Arbeitsklimas und der Arbeitsabläufe leiste. So gesehen verstünden sich die Mitglieder der Kommission auch vielmehr als "Mediatoren", die danach trachteten, "den Arbeitsfrieden wieder herzustellen".
Vorsitzender Gerald Tychtl wies weiters auf die "Ventilfunktion" der Kommission hin, der es oft bereits im Vorfeld gelinge, Probleme zu lösen oder Sachverhalte aufzuklären. Vorsitzender Joachim Senekovic hielt fest, dass es mittlerweile gelungen sei, Beschwerden bereits binnen zweier Monate einer endgültigen Klärung zuzuführen (wohingegen sich früher manche bis zu einem Jahr hingezogen hätten), was auch die Zahl der Urgenzen merklich sinken habe lassen. Generell verbesserungswürdig sei nach wie vor der bauliche Zustand mancher Einrichtungen des Bundesheeres, sagte Senekovic.
Ofner formulierte am Ende der Pressekonferenz das Ziel der Kommission, perspektivisch zur "parlamentarischen Bundesheer- Kommission" zu werden, da die Beschwerden nur einen Bruchteil der Arbeit der Kommission darstellten. Ofner erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Mitglieder der Kommission nicht nur den österreichischen Kasernen Besuche abstatteten, sondern auch mit den Soldaten der Auslandseinsätze vor Ort das Gespräch suchten.

 
Entnazifizierung in Vorarlberg und Österreich
Zeitgeschichtliche Tagung des Vorarlberger Landesarchivs in Linz
Bregenz/Linz (vlk) - Gemeinsam mit dem Archiv der Stadt Linz führt das Vorarlberger Landesarchiv vom Dienstag, 2. bis Donnerstag, 4. April 2002 im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses in Linz eine internationale Tagung zur Geschichte der Entnazifizierung in Österreich durch. Der Zeithistoriker des Vorarlberger Landesarchivs, Wolfgang Weber, wird dabei die Geschichte der Entnazifizierung in Vorarlberg erläutern.
Seit einigen Jahren steht die Verdrängung bzw. Bewältigung der nationalsozialistischen Vergangenheit Österreichs im besonderen Blickpunkt der historischen Forschung, aber auch der Öffentlichkeit. Bei der Bewertung des Umgangs der Zweiten Republik mit dem Nationalsozialismus kommt der Frage der Entnazifizierung zweifellos eine große Bedeutung zu. Dieses Themenfeld ist aber bisher nur unzureichend erforscht. Es fehlt insbesondere eine Gesamtdarstellung der Entnazifizierung in Österreich aus dem Blickwinkel der Bundesländer und der alliierten Besatzung.
Die gemeinsam vom Vorarlberger Landesarchiv und vom Archiv der Stadt Linz organisierte Tagung "Entnazifizierung in Österreich" wird sich genau dieser Fragestellung annehmen. Zudem wird sie auch den Blick über die Grenze wagen und die Entnazifizierung in den Nachbarländern Bayern und Baden-Württemberg vorstellen.
Referate werden veröffentlicht. Die Tagung findet von Dienstag 2. bis Donnerstag 4. April 2002 im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses, Linz, Hauptplatz 1 statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Es ist beabsichtigt, die überarbeiteten Referate im kommenden Jahr als Sammelband zu publizieren.

 
Thema Schule – Migrantinnen und Mädchen in Schule benachteiligt
Brosz: Pisa-Studie zeigt klaren Handlungsbedarf in Schulen auf
Wien (grüne) - Einen "grob fahrlässigen" Umgang mit der Pisa-Studie werfen die Grünen Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) vor. Österreich liege zwar im vorderen Mittelfeld, dennoch gebe es "klaren Handlungsbedarf" bei der Geschlechter- und Migrationsproblematik, meinte der Grüne Bildungssprecher Dieter Brosz am Donnerstag (28. 03.) bei einer Pressekonferenz in Wien.
Die Studie habe auch gezeigt, dass die Aufteilung auf Haupt- bzw. Mittelschule bereits nach vier Jahren ein massives Problem darstelle. Am Modell der Gesamtschule führe deshalb "kein Weg vorbei". Bei der Oberstufenreform plädiert Brosz für "mehr Mut".
Die Pisa-Studie (Programme for International Student Assessment) wird alle drei Jahre von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchgeführt. Am Ende der Schulpflicht werden dabei Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler von 31 Staaten im Vergleich untersucht. Im Mittelpunkt stehen das Leseverständnis sowie Mathematik und Naturwissenschaften.
Beim Vergleich dieser drei Bereiche zeige sich, dass in Österreich als einem der ganz wenigen Länder die Burschen besser abschneiden als die Mädchen, so Brosz. Österreich liege in diesem Vergleich an der 30. Stelle von 31 Ländern, was "äußerst beunruhigend" sei. Es bestehe ein klarer Handlungsbedarf bei der Förderung von Mädchen.
Ebenfalls untersucht wurden die Leistungsunterschiede zwischen MigrantInnen und inländischen Schülern. Hier liege Österreich im Verhältnis zu zehn europäischen Vergleichsländern an letzter Stelle und benachteilige MigrantInnen also am stärksten, meinte Brosz. Die schlechteren Leistungen seien vor allem auf die Sprachproblematik zurück zu führen. Daher seien auch die Kürzungen beim muttersprachlichen Unterricht, wie sie in den letzten zwei Jahren von der VP/FP-Regierung vorgenommen worden seien, "äußerst kontraproduktiv".
Und schließlich habe die Pisa-Studie gezeigt, dass sich die Trennung zwischen Hauptschule und Gymnasium negativ auf die Schülerleistungen auswirke. Alle neun Länder, die bei der Lesekompetenz vor Österreich liegen, würden auf die frühzeitige Selektion verzichten. Für Brosz ist klar, dass man zu einem Gesamtschulen-Modell übergehen und die Fördermaßnahmen für sozial Benachteiligte verstärken müsse.
Kritik kam auch an den Plänen zur Oberstufen-Reform, wo sich vor allem die ÖVP vom Kurssystem verabschiedet habe. Innerhalb der anderen drei Parlamentsparteien herrsche weitgehend Einigkeit. Der VP-Vorschlag, nur 15 bis 20 Prozent der Fächer frei wählen zu können, geht Brosz zu wenig weit. Der Kernstoff solle auf rund 50 Prozent reduziert werden, der Rest soll frei wählbar sein. Er spricht sich auch gegen die Typenbildung in den Gymnasien und starre 50-minütige Schulstunden aus. Österreich solle sich mehr an den skandinavischen Ländern orientieren und in Richtung selbsttätiges Lernern umgestalten.

 
Thema Schule – Amon: ÖVP erteilt Gesamtschule klare Absage
Aufwärtstrend im Bildungsbereich weiter fortsetzen
Wien (övp-pk) - Eine klare Absage für die Gesamtschule gibt es seitens der ÖVP. "Die Gesamtschule ist ein veraltetes Modell, das keinerlei Vorteile für die Beteiligten bringt", so ÖVP-Bildungssprecher Abg.z.Nr Werner Amon zu den Aussagen des Grünen Bildungssprechers Dieter Brosz am Donnerstag (28. 03.).
In vielen Studien habe sich gezeigt, dass die Organisation der Schule für die Leistung nicht ausschlaggebend sei. Ausschlaggebend seien vielmehr Qualität und Nachhaltigkeit des Unterrichts. Deshalb sei eine Diskussion über die Gesamtschule unsinnig. Der Aufwand für die Organisation einer Gesamtschule lohne sich nicht, "die Leistung wird dadurch nicht verbessert", so Amon. Notwendig sei es, das bestehende Schulsystem weiter zu verbessern.
"Verärgert" ist Amon über die "missbräuchliche Interpretation" der PISA-Studie durch die Grünen. "Ich verstehe das ständige Miesmachen unseres Bildungssystems durch die Oppositionsparteien nicht, wo doch die Fakten schwarz auf weiß nachzulesen sind." Demnach gebe es im Vergleich zur TIMSS-Studie aus dem Jahr 1995 deutliche Verbesserungen, in Mathematik und in den Naturwissenschaften. "Wer die Studien liest, sieht, dass es mit unserem guten Bildungssystem, weiter bergauf geht und wir bereits jetzt im internationalen Spitzenfeld liegen. Diesen Trend werden wir mit der geplanten AHS-Oberstufenreform weiter fortsetzen", so Amon.
Im übrigen zeige die PISA-Studie auch, so Amon in Richtung Brosz, dass Länder mit einer undifferenzierten Gesamtschule am schlechtesten abschneiden würden. Als Beispiel nannte er etwa die Bundesrepublik Deutschland.

 
Thema Schule – Schender: Grün-Forderung nach Gesamtschule Relikt linker Uraltideologie
FPÖ-Bildungssprecher erfreut über Gesprächsbereitschaft der SPÖ zur AHS-Oberstufenreform
Wien (fpd) - Die Leistungen der österreichischen Schüler seien im internationalen Vergleich gut, äußerte sich der freiheitliche Bildungssprecher Mag. Rüdiger Schender am Donnerstag (28. 03.). Dies zeige die PISA-Studie. "In der Lese-Kompetenz schneidet Österreich unter den deutschsprachigen Ländern am besten ab und ist auf Rang 5 in der EU. Je schwieriger die Aufgabenstellung war, um so besser haben die österreichischen Schüler diese bewältigt", erläuterte der freiheitliche Bildungssprecher.
Auch in den Naturwissenschaften sei Österreich bestes deutschsprachiges Land und liege EU-weit auf Rang 3, konterte Schender den Unkenrufen des grünen Bildungssprechers Brosz. Insbesondere das vom grünen Bildungssprecher propagierte Modell der Gesamtschule lehne der freiheitliche Bildungssprecher strikt ab und sehe seinen Standpunkt in zahlreichen diesbezüglichen Studien bestätigt.
"Nicht Gleichmacherei bietet bestmögliche Ausbildung, sondern ein gezieltes Eingehen auf die Stärken und Schwächen des Einzelnen. Hierzu ist ein in sich differenziertes Schulsystem ebenso notwendig, wie gezielte Begabtenförderung", so der freiheitliche Bildungssprecher.
Trotz der guten Ergebnisse der PISA-Studie dürfe man sich nicht auf den Lorbeeren ausruhen, sondern müsse bestrebt sein, in das absolute Spitzenfeld aufzusteigen.
"Ein Schwachpunkt des österreichischen Bildungssystems ist leider die zu wenig ausgebaute Schulautonomie. Sie ist im internationalen Vergleich unterentwickelt, was zweifellos auf die sozialistisch dominierte Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte zurückzuführen ist", führte Schender aus.
Hier müsse man vorrangig ansetzen. Die Regierung sei dabei, die Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen, um den Ausbau der Autonomie zu forcieren. Die Schulen müßten verstärkt die Möglichkeit haben, selbst Schwerpunkte zu setzen, um so ihr Angebot an die jeweiligen Erfordernisse anpassen zu können.
"Einen weiteren wichtigen Schritt in diese Richtung muß die bevorstehende Reform der AHS-Oberstufe setzen", forderte Schender und zeigte sich über die heutigen Aussagen von SP-Bundesgeschäftsführerin Kuntzl über ihre Gesprächsbereitschaft in Sachen AHS-Oberstufenreform erfreut.

 
Thema Schule – Kuntzl zu AHS-Oberstufenreform: SPÖ ist gesprächsbereit
Mehr Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten für SchülerInnen
Wien (sk) - SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kuntzl bekräftigte am Donnerstag (28. 03.) in einer Pressekonferenz die Gesprächsbereitschaft der SPÖ über die AHS-Oberstufenreform: "Ich verstehe die künstliche Aufregung der ÖVP nicht. Die Vorschläge der SPÖ liegen seit Monaten am Tisch, wir sind gesprächsbereit."
Auch wenn es der ÖVP nur um ein "zaghaftes Reförmchen" geht - wenn es eines sei, das den richtigen Weg einschlägt und weiterführende Reformen nicht verbaut, könne sich die SPÖ eine Unterstützung vorstellen.
Die Vorschläge der SPÖ seien im Sinne der SchülerInnen weitreichender als jene der Regierung. Kuntzl plädierte dafür, SchülerInnen und Schüler der 7. und 8. Klasse mehr Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten zu bieten. Über eine verpflichtende Grundausbildung hinaus sollten die SchülerInnen ihre Schwerpunkte entsprechend ihren Interessen setzen können. Das würde diese nicht überfordern, schließlich müssten sie bereits mit 14 eine wesentlich gravierendere Entscheidung treffen als es die Schwerpunktsetzung in der AHS-Oberstufe ist.
Bei ihrer Entscheidung sollten die SchülerInnen nicht alleine gelassen werden, so Kuntzl weiter, vielmehr sollten die LehrerInnen die Rolle eines Bildungscoach übernehmen und bereits in den Jahren davor beratend und aufklärend tätig sein.

 
Molterer: Ökologische Geldanlagen gewinnen am Kapitalmarkt an Bedeutung
Neue Broschüre "Mehr Wert" informiert umweltinteressierte Anleger
Wien (bmlfuw) - "Der Aufschwung ethisch-ökologischer Anlageformen am Kapitalmarkt ist aus umweltpolitischer Sicht sehr zu begrüßen. Umweltorientierte Wirtschaftsbranchen ziehen großen Nutzen daraus, und für die Anlegerinnen und Anleger ergeben sich aus der zunehmend guten Performance dieser Produkte immer bessere Renditemöglichkeiten." Das erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Mag. Wilhelm Molterer am Donnerstag (28. 03.).
Eine neue Broschüre, die sein Ministerium unter dem Titel "Mehr Wert" herausgebracht hat, soll dem zunehmenden Informationsbedürfnis an ökologischen Geldanlagen in Österreich Rechnung tragen.
"Die Investition in grüne oder nachhaltige Anlageformen macht sich in mehrfacher Hinsicht bezahlt", betonte Molterer. "Umweltbewusst agierende Unternehmen können ihre Marktposition ausbauen und verstärkt in nachhaltige Projekte investieren. Auf dem Markt kann sich der Lern- und Nachahmungseffekt von Mitbewerbern bemerkbar machen, und für die Umwelt ergibt sich langfristig die Perspektive, dass Ressourcenverbrauch und Abfallaufkommen sinken."
Die Möglichkeiten für interessierte Anleger weiten sich auch in Österreich immer mehr aus, so Molterer. Immer mehr Finanzinstitute und Anleger würden auf ethisch-ökologische Anlageformen aufmerksam. Das frühere Bild vom automatischen Renditeverzicht bei Öko-Anlageformen sei durch die Marktentwicklungen der letzten Monate und Jahre eindeutig widerlegt worden.
Die neue Informationsbroschüre "Mehr Wert: ökologische Geldanlagen" gibt einen Überblick über den Markt der ökologischen Geldanlagen und bietet Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Anlageformen. Sie soll zu einer kritischen Betrachtung der gewählten Anlageformen nach ökologischen Kriterien ermuntern, um umweltorientiertes Handeln und Rendite sozusagen unter einen Hut zu bringen.
Die Broschüre ist übrigens eine Koproduktion der beiden Umweltministerien Deutschlands und Österreichs. Der erste Teil der Broschüre, der vom deutschen Bundes-Umweltministerium und dem deutschen Umweltbundesamt stammt, gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Anlageformen und die Grundregeln, die dabei zu beachten sind. Der Österreich-Teil geht spezifisch auf den heimischen Markt ein und informiert über die hier erwerbbaren Produkte. Er enthält auch weiter führende Tipps, Internet-Adressen und Literaturhinweisen. Eine Überblickstabelle gibt Auskunft über die ökonomischen und ökologischen Eckdaten der genannten Anlageprodukte.
"Mehr Wert" ist kostenlos beim Umweltservice des Umweltministeriums unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800-240260 erhältlich oder kann per E-Mail umweltservice@bmlfuw.gv.at) angefordert werden. Aus dem Internet kann man sich die Broschüre im pdf-Format herunterladen: http://www.lebensministerium.at, Kategorie "Publikationen/Umwelt".
Basierend auf den Arbeiten zur Broschüre gibt es auch das Internet-Portal www.gruenesgeld.at, auf dem aktuelle Informationen über ökologische Geldanlagen in Österreich präsentiert werden.

 
Freie Dienstnehmer: Es gibt klare Kompetenzen
Abschaffung der Sonderregelung im ASVG würde zweifelsohne Verwaltungsvereinfachung darstellen, hat aber keine unmittelbare Auswirkung auf die steuerliche Behandlung
Wien (bmf) - Aufgrund mehrerer Anfragen stellt das Bundesministerium für Finanzen klar, dass für eine Rechtsbereinigung im ASVG ausschließlich das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen zuständig ist. Aus der Sicht der gemeinsamen Prüfung von lohnabhängigen Abgaben wäre eine Vereinfachung nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die Wirtschaft sinnvoll und wünschenswert.
Derzeit ist es so, dass die sogenannten "freien Dienstnehmer" sozialversicherungsrechtlich wie Nichtselbständige behandelt werden, steuerrechtlich aber Selbständige sind. Das heißt, für sie ist keine Lohnsteuer einzubehalten, sondern sie sind Unternehmer, die einkommen-und umsatzsteuerpflichtig sind. Die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehaltes kommt daher nicht zur Anwendung. Dennoch sind vom Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen und einzubehalten.
Diese Divergenz von Steuerecht und Sozialversicherungsrecht hat einen erhöhten Informations- und Administrationsaufwand zur Folge.
Derzeit gibt es ca 22.000 freie Dienstnehmer, für die die Sonderregelung im ASVG zur Anwendung kommt. Die Abschaffung der Sonderregelung fällt jedenfalls in die Zuständigkeit des Sozialministeriums und hat auf die steuerliche Behandlung keinen Einfluss.

 
EU-Ministerrat als zweite Kammer brächte Nachteile für starke Regionen
Schausberger: Durch Reduzierung des Rats auf 2. gesetzgebende Kammer würden gesetzgebende Regionen "wegorganisiert"
Florenz/Salzburg (lk) - Vor einer Beschneidung der Mitwirkungsmöglichkeiten verfassungsrechtlich „starker" Regionen warnte Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger am Mittwoch (27. 03.) bei Arbeitsgesprächen mit seinem toskanischen Amtskollegen Claudio Martini in Fiesole bei Florenz.
„Die ‚Reduzierung‘ des Rats auf die zweite gesetzgebende Kammer hätte zur Folge, dass den gesetzgebenden Regionen ihre innerstaatlichen Mitwirkungsmöglichkeiten im Rat ‚wegorganisiert‘ würden. Auch aus diesem Grund können wir diesem Gedanken nichts abgewinnen", so der Landeshauptmann zur laufenden Diskussion zur neuen Gestalt der EU.
Schausberger zeigte sich erfreut, dass auch der Ausschuss der Regionen in seinen Positionen diesen Ansatz teile und generell eine zweite Kammer des Europäischen Parlaments nicht für einen wirklichen demokratischen Fortschritt halte. „Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass die Politiker, die sie auf nationaler oder regionaler Ebene wählen, auch tatsächlich die Macht haben, jene Dinge zu gestalten und zu entscheiden, die formal in die Kompetenz dieser staatlichen Ebene fällt – hier gibt es keinen Unterschied zur nationalen Ebene, für die dasselbe gilt", stellte Schausberger klar.
Die nationalen Parlamente und die regionalen Parlamente seien in vielen Bereichen nur Kopieranstalten, wo EU-Vorgaben in das neue Gefäß des Bundesgesetzblatts oder Landesgesetzblatts umgegossen wird. Daher sei eine Abgrenzung der Kompetenzen notwendig, sagte der Landeshauptmann. Zahlreiche europäische Vorgaben seien zwar auf Initiative der Mitgliedstaaten zustande gekommen, er bezweifle aber, dass die Regionen, die viele dieser Vorgaben anzuwenden oder umzusetzen haben, immer entsprechend in die nationale Willensbildung „für Brüssel" eingebunden gewesen seien. Der Präsident der Toskana, Claudio Martini, und er hätten in ihrer einstimmig vom AdR angenommenen Stellungnahme „Die Teilnahme der Vertreter der Regionalregierungen an den Arbeiten des Rates an der EU und die Beteiligung des AdR an den informellen Ratstagungen" genau hier Vorschläge für Verbesserungen gemacht, so Schausberger.

 
Schennach als einziger Wahlbeobachter in der Ukraine
Wien (grüne) - Stefan Schennach, Bundesrat der Grünen, wird am kommenden Sonntag als einziger Österreicher als Wahlbeobachter in der Ukraine tätig sein. "Nach dem nun zehnjährigen Demokratisierungsprozeß wird diese Parlamentswahl eine wichtige Nagelprobe für die junge urkainische Demokratie sein", so Schennach, der schon im vergangen Herbst bei wichtigen Kulturoprojekte mit der Ukraine zusammengearbeitet hat.

 
Verlauf der Staatsgrenze zu Deutschland und Tschechien wird adaptiert
Wien (pk) - Die Regierung legt dem Nationalrat einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnittes "Innwinkel" zur Ratifikation vor.
Inhalt des Vertrages ist zum einen die aufgrund baulicher Maßnahmen notwendig gewordene Abänderung des Verlaufs der Staatsgrenze im Bereich des Haibaches im Grenzabschnitt "Innwinkel", zum anderen soll ein neues, den heutigen Anforderungen entsprechendes Grenzurkundenwerk für einen Teil der österreichisch-deutschen Grenze in Kraft gesetzt werden. Für das Wirksamwerden des Vertrags sind in Österreich sowohl ein Verfassungsgesetz des Bundes als auch Verfassungsgesetze der betroffenen Bundesländer erforderlich. ( 1043 d.B.)
Auch der Verlauf der Staatsgrenze zwischen Österreich und Tschechien soll adaptiert werden. Natürliche und künstliche Veränderungen von Fluss- bzw. Bachläufen haben nämlich dazu geführt, dass die Staatsgrenze nun teilweise außerhalb der Bachbette verläuft bzw. diese mehrfach schneidet. Dadurch ist der Grenzverlauf nicht mehr klar erkennbar. Für das Wirksamwerden des Vertrages, der den Verlauf der Staatsgrenze in Teilen der Sektionen II, III, IV, VI und X der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze neu festlegt, sind in Österreich sowohl ein Verfassungsgesetz des Bundes als auch Verfassungsgesetze der betroffenen Bundesländer erforderlich.

 
Thema Sozialstaatsvolksbegehren – Rauch-Kallat: ÖVP gibt keine Empfehlungen
Für die ÖVP zählt die gelebte Sozialpolitik
Wien (övp-pk) - Keine Empfehlungen in Sachen Sozialstaatsvolksbegehren wird es aus der ÖVP geben. "Wir sind für den mündigen Bürger, der selbst zu entscheiden hat, ob er ein Volksbegehren unterschreibt oder nicht", sagte ÖVP-Generalsekretärin Abg.z.NR Maria Rauch-Kallat am Mittwoch (27. 03.) bei einer Pressekonferenz.
"Ich kann meinen Mitarbeitern und Funktionären nur darlegen, was diese Bundesregierung im Bereich des Sozialstaates getan hat. Die Sozialleistungen sind in Österreich einsame Spitze. Unser Sozialstaat ist in keiner Weise gefährdet", betonte Rauch-Kallat. Was die ÖVP-FPÖ-Regierung in den letzten 26 Monaten gezeigt habe, sei ein klarer Beweis, "dass wir den Sozialstaat ernst nehmen".
Mit vielen Punkten des Sozialstaatsvolksbegehrens könne sich die ÖVP-Generalsekretärin "durchaus identifizieren". "Ich glaube nur, dass eine verfassungsmäßige Verankerung eigentlich keine Verbesserung bringt. Das, was eine Verbesserung bringt, ist die gelebte Sozialpolitik und das ist das, was die ÖVP-FPÖ-Regierung seit 26 Monaten erfolgreich macht", betonte Rauch-Kallat.

 
Thema Sozialstaatsvolksbegehren – Start am Mittwoch
Wien - Von Mittwoch, dem 3. April, bis Mittwoch, dem 10. April, können Stimmberechtigte ihre Unterstützung für das Volksbegehren "Sozialstaat Österreich" abgeben (für die Stimmabgabe ist unbedingt einen Lichtbildausweis erforderlich).

Der Text des Volksbegehrens
Die UnterzeichnerInnen begehren folgende Ergänzung der österreichischen Bundesverfassung:
Dem Art 1 ("Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.") wird ein Absatz 2 angefügt.
Dieser lautet:
"Österreich ist ein Sozialstaat. Gesetzgebung und Vollziehung berücksichtigen die soziale Sicherheit und Chancengleichheit der in Österreich lebenden Menschen als eigenständige Ziele.
Vor Beschluss eines Gesetzes wird geprüft, wie sich dieses auf die soziale Lage der Betroffenen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkt (Sozialverträglichkeitsprüfung). Die Absicherung im Fall von Krankheit, Unfall, Behinderung, Alter, Arbeitslosigkeit und Armut erfolgt solidarisch durch öffentlich-rechtliche soziale Sicherungssysteme.
Die Finanzierung der Staatsausgaben orientiert sich am Grundsatz, dass die in Österreich lebenden Menschen einen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage angemessenen Beitrag leisten."

 
Thema Sozialstaatsvolksbegehren – Bures bekräftigt SPÖ-Unterstützung
Wien (sk) - Die SPÖ unterstützt des überparteiliche Sozialstaatsvolksbegehren. SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures hat das am Dienstag (26. 03.) in einer Pressekonferenz bekräftigt. Bures hält die Initiative für die Verankerung des Sozialstaats in der Verfassung auch deshalb für notwendig, weil der soziale Frieden durch die Politik der blau-schwarzen Regierung gefährdet werde.
Der Gefährdung des Sozialstaats stellen die Initiatoren des Volksbegehrens eine Verfassungsbestimmung gegenüber, wonach in Gesetzgebung und Vollziehung soziale Sicherheit und Chancengleichheit berücksichtigt werden sollen. Außerdem sieht Bures im Sozialstaatsvolksbegehren ein "gutes Zeichen direkter Demokratie". "Ich lade alle ein, das Volksbegehren zu unterschreiben", betonte Bures.
Bures verwies auf eine lange Liste von Belastungen, die die FP-VP-Regierung zu verantworten habe. Der Eindruck, den die Regierung zu erwecken versuche, dass das Volksbegehren nicht notwendig sei, "muss zurecht gerückt werden", so Bures. Das Kabinett Schüssel/Riess-Passer sei für die höchste Steuer- und Abgabenquote verantwortlich; für neue soziale Hürden an den Hochschulen in Form von Studiengebühren, womit die bildungspolitische Öffnung wieder rückgängig gemacht werde; für die Besteuerung der Unfallrenten, die die Betroffenen durchschnittlich ein Drittel ihrer Unfallrenten kosten.
Außerdem kritisierte Bures Streichungen in der Arbeitslosenversicherung, hier insbesondere die der Familienzuschläge, und die Belastungen für Kranke. Bures verwies auf die Ambulanzgebühren, die Erhöhung der Rezeptgebühren, die Kürzung des Krankengeldbezugs; dem stehe eine Aufblähung und Umfärbung im Hauptverband gegenüber, dessen Führungsorgane heute beinahe zweimal so teuer seien wie zuvor. Schließlich kritisierte Bures scharf die Pensionsanpassung, die weit unter der Inflationsrate geblieben war, und so reale Pensionskürzungen für die Senioren bedeute.
Das Volksbegehren sei sehr wichtig, weil die Belastungen real seien und der soziale Frieden gefährdet sei, betonte Bures. Die SPÖ wolle wie die Initiatoren des Volksbegehrens eine Weiterentwicklung und Modernisierung des Sozialstaats. "Ich lade alle ein, dieses Volksbegehren zu unterschreiben", sagte Bures. Die Verankerung des Sozialstaats in der Verfassung bedeute, dass sich der Gesetzgeber am gegenwärtig noch hohen Standard zu orientieren hätte und dass Änderungen nur mit einer breiten Mehrheit möglich wären. Der Sozialstaat wäre damit gegen einfachgesetzliche Eingriffe besser abgesichert als derzeit.

 
Thema Sozialstaatsvolksbegehren – Schweitzer: Es entpuppt sich als Parteibegehren der SPÖ
Wien (fpd) - "Die Maske, durch welche die Unabhängigkeit des Sozialstaatsvolksbegehren vorgetäuscht werden sollte, wurde nun endgültig fallengelassen", kommentierte FPÖ-Generalsekretär Mag. Karl Schweitzer die Aussagen von SPÖ-Geschäftsführerin Bures am Dienstag (26. 03.). Die SPÖ schlage billiges parteipolitisches Kleingeld aus den Ängsten der Menschen. "Die Initiatoren dieses Volksbegehren versuchen mit allen Mitteln, maximalen Schaden für diese Reformregierung anzurichten."
Während ihrer jahrzehntelangen Regierungsbeteiligung habe die SPÖ die Möglichkeit gehabt, die jetzigen Forderungen umzusetzen, dies aber nicht getan. Das unterstreiche einmal mehr die parteipolitische Motivation dieses Volksbegehrens, so Schweitzer. Aus parteipolitisch motivierten Gründen solle angeblich soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit als eigenständiges Ziel in der österreichischen Bundesverfassung verankert werden. Die geltende österreichische Bundesverfassung verbiete aber bereits jetzt jede Form der Diskriminierung oder Ungleichbehandlung.
"Wie wenig sinnvoll dieses Volksbegehren insgesamt ist, beweist am besten ein Blick in unser Nachbarland Deutschland", erklärte Schweitzer. Dort sei der Sozialstaat in der Verfassung - im deutschen Grundgesetz - festgeschrieben. Im Vergleich habe Österreich nachvollziehbar einen höheren Sozialstandard als Deutschland. Die Sicherung des vorbildlichen österreichischen Sozialsystems könne daher nur durch eine ständige Weiterentwicklung erfolgen, wobei dies durch eine starre Verankerung in der Verfassung weder zeitgemäß noch effizient sei.
In diesem Zusammenhang erinnerte Schweitzer, daß die blauschwarze Reformregierung eine unfinanzierbare Situation der roten Ära übernommen habe und trotz Erreichung des Nulldefizits die wesentlichen Säulen des Sozialstaates nicht nur erhalten, sondern auch weiterentwickelt habe. "Kindergeld, Abfertigung Neu, Behindertenmilliarde, Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten sind nur einige Beispiele der Sozialpolitik dieser Bundesregierung", äußerte sich Schweitzer. Damit führe sich das von der SPÖ initiierte Volksbegehren von selbst ad absurdum, schloß Schweitzer.

 
Molterer: Europaweites Antbiotikaverbot ist Erfolg Österreichs
Kürzere Übergangsfristen im Interesse der Konsumenten notwendig
Wien (bmlfuw) - "Mit ihrem Vorschlag für ein umfassendes Verbot von Antibiotika im Tierfutter ab 2006 erfüllt die Europäische Kommission grundsätzlich eine langjährige Forderung Österreichs. Wir werden uns jedoch im Interesse der Konsumenten für eine kürzere Übergangsfrist einsetzen." Dies erklärte Landwirtschaftsminister Mag. Wilhelm Molterer am Dienstag (26. 03.) in einer Reaktion auf den montägigen Vorschlag der Kommission für ein europaweites und umfassendes Antibiotikaverbot in Tierfutter ab 2006.
Österreich habe in den vergangen Jahren wesentlich dazu beigetragen, dass die Liste der im Futtermittel noch erlaubten Antibiotika auf EU Ebene wesentlich reduziert wurde. Molterer: Zuletzt am 29. Jänner 2001 habe Österreich formell den Antrag auf ein restloses Verbot von Antibiotika in Futtermittel gestellt. Molterer: "Der jetzige Erfolg gibt unserer Strategie recht. Statt in nationalen Alleingängen Lösungen zu suchen, die für die Konsumenten nur bedingt wirksam gewesen wären, haben wir auf ein gesamteuropäisches Verbot gesetzt. Nur das gibt dem Konsumenten im europäischen Binnenmarkt die notwendige Sicherheit." so Molterer abschließend.

 
Gehrer richtet Info-Telefon zum Universitätsgesetz 2002 ein
Verunsicherungen durch Informationen aus erster Hand vermeiden
Wien (bmuk) - Eine Telefon-Hotline zur Universitätsreform steht ab sofort allen Österreicherinnen und Österreichern zur Verfügung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer (01) 53120-5555 für Fragen rund um das neue Universitätsgesetz, das derzeit in Begutachtung ist, zur Verfügung stehen.
"Mit dieser Hotline wollen wir Information aus erster Hand anbieten und damit Verunsicherungen vermeiden, die durch Falschinformationen oder Missverständnisse entstehen könnten", erklärte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer.
Unmittelbar nach der Präsentation des Begutachtungsentwurfes machten bereits verschiedene Fehlinformationen die Runde. So wurde beispielsweise behauptet, dass die Dozenten an den Universitäten in der Autonomie kein Recht auf die Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten, die Abhaltung von Prüfungen und die selbstständige Vertretung ihres wissenschaftliches Faches haben würden. Tatsächlich hat der habilitierte Mittelbau auch weiterhin die gesetzliche Sicherstellung dieser Rechte. Auch die Leitung von Kollegialorganen ist nach dem Begutachtungsentwurf weiterhin möglich. Neu ist, dass auch Angehörige des habilitierten Mittelbaus ohne Zustimmung der Leitung ihrer Organisationseinheit das Recht auf Forschungsaufträge und die selbstbestimmte Verwendung der entsprechenden Mittel für diese Forschung hat.
Ebenso unrichtig ist das Gerücht, dass die Studienbeiträge durch das neue Universitätsgesetz um ein Vielfaches erhöht werden würden. Im § 86 des neuen Universitätsgesetzes ist eindeutig festgeschrieben, dass der Studienbeitrag 363,36 Euro beträgt, gleich viel wie bisher.
Die Mitsprache der Studierenden im Senat ist so wie bisher mit einem Viertel der Stimmen gegeben - das ist europaweit einzigartig. Darüber hinaus ist im neuen Universitätsgesetz im § 24 festgehalten, dass auch in allen weiteren vom Senat eingerichteten Kollegialorganen die Studierenden über ein Mitspracherecht verfügen. Dass die Mitsprache der Studierenden abgeschafft würde, ist damit ebenfalls aus der Luft gegriffen.
Der Entwurf des neuen Universitätsgesetzes befindet sich bis zum 19. April in Begutachtung. "Nützen Sie die Möglichkeit des Infotelefons, welches für uns ein wichtiges Feedback- Instrument ist, das aufzeigt, bei welchen Passagen des Gesetzes die Formulierung noch klarer sein sollte", schloss Gehrer.

 
Schüssel: Bundesregierung bekennt sich zu den Bergen als wichtige Lebensräume
Wien (bpd) - Auf Einladung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer fand Ende vergangener Woche die Auftaktveranstaltung zum Internationalen Jahr der Berge im Bundeskanzleramt statt. Der Abend stand sowohl inhaltlich als auch optisch im Zeichen der Bergwelt. Die Außenfassade des Bundeskanzleramtes verwandelte sich für einen Abend in eine Gebirgswelt mit rauschenden Bächen.
Gestaltet wurden diese Lichteffekte vom Maler Rudi Holdhaus und dem Lichtkünstler Udo Capella. Gesponsert wurde diese außergewöhnliche Beleuchtung vom Verbund. Neben den Mitgliedern der Bundesregierung befanden sich Vertreter der Alpinen Verbände, der Tourismusverbände, der Bergsteigervereinigungen, der Österreich Werbung, der Gendarmerie und den Naturfreunden unter den Gästen. Geladen waren auch der Alpinexperte Wolfgang Nairz und Robert Schauer, der den bekannten IMAX-Film „Everest“ drehte. Durch den Abend führte Isabella Krassnitzer.
„Berge sind Lebensräume Österreichs und der Welt, die dieses Jahr in den besonderen Blickpunkt gerückt werden. Berge können trennen, enorme Spannungen erzeugen, Lebensbedingungen verschärfen. Berge trennen Täler und Menschen. Berge können jedoch auch verbinden. Wir sind fasziniert von der Bergwelt, in der man gerne Kraft tankt“, beschrieb der Bundeskanzler die Vielfältigkeit und den Reichtum der Gebirgswelt.
Doch von Bergen gehen auch Bedrohungen und Spannungen aus, und in Bergregionen könne es zu echten Problemen kommen, so Schüssel weiter. „Es ist wichtig, dass sich die Bundesregierung zu den Bergen als wesentliche Lebensräume bekennt und beide Seiten dieser Regionen sieht. Denn sie sind wichtig für den Tourismus als einer der größten Wirtschaftszweige Österreichs. Viele Menschen wären weggezogen und abgewandert, würde es diesen Wirtschaftszweig nicht geben. Deshalb sind Wachsamkeit und Sorgfalt nötig. Die Gebirge nehmen 1/5 der Erdoberfläche ein, und in den alpinen Regionen Österreichs haben fast die Hälfte der 2351 Gemeinden und somit über 3 Mio. Menschen ihren Lebens- und Wirtschaftsraum. Es ist daher notwendig, eine Balance zwischen Natur, Umwelt und den Menschen zu finden“, so der Bundeskanzler.
„Die Alpenkonvention, deren Protokolle wir am Dienstag im Ministerrat verabschiedet haben, beinhaltet konkrete Antworten in den Bereichen Naturschutz, Tourismus, Raumplanung und Verkehr. Aber wir haben davor bereits nach Möglichkeiten gesucht und die Chance ergriffen, etwas zu machen. Seit dem EU-Beitritt haben wir die Bergbauern mit insgesamt ½ Milliarde Euro unterstützt und Schutzhütten gefördert. In der Verkehrspolitik leisten wir unseren Beitrag und legen ein Augenmerk auf sorgsame Schulungen und Betreuung im Natur- und Umweltbereich“, berichtete der Bundeskanzler. Bundeskanzler Schüssel dankte auch den unzähligen Rettern in den Bergen, die immer wieder selbstlos helfen.
http://www.austria.gv.at/berge.htm

 
EU-Verteidigungsminister berieten in Zaragoza
Wien (bmlv) - Verteidigungsminister Herbert Scheibner nahm von 22. bis 23. März 2002 am informellen EU-Verteidigungsministertreffen in Zaragoza teil. Die Minister der 15 EU-Staaten hatten sich in den zwei Tagen ein umfangreiches Arbeitsprogramm vorgenommen. Neben Fragen zur Terrorismusbekämpfung im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der innereuropäischen Rüstungskooperation standen Aspekte europäischer Krisenmanagement-Operationen sowie die Führungsrolle der EU am Balkan auf der Konferenz-Tagesordnung.
Verteidigungsminister Scheibner stuft insbesondere die innereuropäische Komponente des Schutzes vor internationalem Terrorismus als prioritäre Aufgabe der ESVP ein. „Dabei ist der Aufbau und das Offenhalten von Kommunikationslinien zu sogenannten ‚problematischen‘ Staaten besonders wichtig“, ist Scheibner überzeugt. Im Zusammenhang mit der Entwicklung europäischer Kapazitäten für Krisenmanagement-Aufgaben unterstützt Verteidigungsminister Scheibner die Initiativen des EU-Vorsitzlandes Spanien. Ein erfolgreicher Aufbau sei nur durch Kooperation erzielbar. „Diese Zusammenarbeit darf sich aber nicht nur auf die Entsendung von Truppen für Krisenmanagement-Operationen beziehen. Eine engere Bindung zwischen den Säulen der EU würde den Handlungsspielraum der Union maßgeblich erweitern“, betont Scheibner. Österreich unterstütze jedenfalls jede Initiative, die auf eine vollwertige Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik abziele. Dazu gehört für den Verteidigungsminister auch die Aufnahme einer Beistandsverpflichtung in den EU-Vertrag.

 

Gehrer: Auch Uni-Plattform trug zur Weiterentwicklung des Gestaltungsentwurfs zum Universitätsgesetz bei
Wien (bm:uk) - Wichtige Weiterentwicklungen im vorliegenden Begutachtungsentwurf des Universitätsgesetzes gegenüber dem Gestaltungsentwurf sind auf Beiträge der „Universitäts-Plattform“ zurückzuführen. Bildungsministerin Elisabeth Gehrer hat erstmals am 15. 12. 2001 zu dieser Plattform eingeladen, die seither sechs Mal getagt hat.
An diesen Treffen haben Repräsentanten der Vertretungseinrichtungen der Universitäten (GÖD, Personalvertreter, ÖH, ÖRK, BUKO, PROKO, Arbeitsgemeinschaft der Universitätsdirektoren), die vier Wissenschaftssprecher der im Nationalrat vertretenen Parteien sowie Mitarbeiter des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur teilgenommen. „Die offene Planung lebt davon, dass Vorschläge gemacht, diskutiert und im Gesetzesentwurf aufgenommen werden“, erklärte Gehrer.
Wichtige Änderungen zum Gestaltungsvorschlag, die sich aus den Gesprächen im Rahmen der Universitätsplattform ergeben haben, sind:

  • Mitwirkungsmöglichkeit des Senats bei der Entwicklungsplanung und beim Organisationsplan.
  • Schaffung eines Rechnungswesens, welches den Anforderungen und Aufgaben der Uni entspricht.
  • Die Betriebsratsvorsitzenden sind Teilnehmer an den Sitzungen des Universitätsrates bei allen Tagesordnungspunkten.
  • Möglichkeit der Schaffung von Kollegialorganen unterhalb des Senats.

Überdies wurden aufgrund der Beiträge aus der Plattform in Übereinstimmung mit allen Vertreterinnen der Gleichbehandlungseinrichtungen an den Universitäten die hohen Standards der Frauenförderung an den Universitäten für die Zukunft gesichert.
Neben diesen Veränderungen gab es auch Weiterentwicklungen aufgrund von Vorschlägen der Rektorenkonferenz wie etwa die klare Aufgabentrennung zwischen dem strategischen Organ Uni-Rat, dem operativen Organ Rektorat und den Aufgaben des Senates sowie die Einführung des Rektorats, durch welches das Vier-Augen-Prinzip gewährleistet wird. „Die Begutachtung läuft bis 19. April. Ich lade alle dazu ein, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens durch ihre Stellungnahme dazu beizutragen, dass aus dem guten Entwurf ein noch besserer wird“, schloss Gehrer.


 
5000. Familienpass - eine Idee setzt sich durch
Erfolgreiche Initiative im Zeichen von Aktionen und Top-Gewinnen
Eisenstadt (blms) – Wenige Monate ist er erst „jung“ und dennoch der große Renner – der burgenländische Familienpass. Die Initiatorin dieser kostenlosen Vorteils- und Servicekarte, Landesrätin Verena Dunst, konnte mit Melanie und Rudolf Bedenik sowie ihren drei Kindern Mitte vergangener Woche bereits die 5000. burgenländische Familie prämieren, die dieses Angebot in Anspruch nimmt. Als Preis kann sich die Familie aus Zillingtal – neben vielen Vergünstigungen und Preisnachlässen bei mehr als 200 Vorteilsgebern - über einen Gratistag in der Sonnentherme Lutzmannsburg freuen.
Auch eine zweite Familie aus Steinberg hatte am 20.03.2002 allen Grund zur Freude: Aus den zahlreichen Einsendungen zu einem Gewinnspiel erhielt sie im Rahmen des Pressegeprächs eine Flugreise nach Griechenland, die von der Firma Papageno Reisen mit einem Gesamtwert von 1.900 EU zur Verfügung gestellt wurde, zugelost.
Weiters können nach dem großen Erfolg der Schitage in der Vorweihnachtszeit nun in den Osterferien zusätzlich 40 Familien einen Tag oder einen Abend lang das gesamte Angebot am Semmering-Hirschenkogel nutzen. Die Gewinner wurden bereits schriftlich verständigt. Aktuelle Familienpass-Vorteile gibt es auch für Besucher von Vorstellungen in den Stadtkinos von Eisenstadt und Mattersburg, sowie im Kinocenter in Pinkafeld.
Erstmals an der Aktion beteiligt sind auch die Burgenländischen Kulturzentren: Sie stellen im Rahmen eines Gewinnspiels 3 x 2 Theaterkarten zur Verfügung, die bei Vorstellungen in Eisenstadt, Mattersburg, Oberschützen, Güssing oder Jennersdorf einzulösen sind. Teilnahmeberechtigt sind alle Familienpass-Besitzer. Nähere Informationen sind dem Familienjournal zu entnehmen. Einsendeschluss ist der 30. April 2002.

 

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