Neue EU-Chemiepolitik:
Österreichische Kernanliegen berücksichtigt
 

erstellt am
17. 03. 03

Einheitliche und maßgeschneiderte Verfahren für alle am Markt befindlichen Chemikalien stellen hohes Schutzniveau und Kosteneffizienz sicher
Wien (bmlfuw) - Bei der Neugestaltung der europäischen Chemikalienpolitik werden wesentliche österreichische Kernanliegen berücksichtigt: In Zukunft unterliegen sämtliche Chemikalien, die sich am Markt befinden, einem einheitlichen Registrierungs-, Bewertungs- oder Zulassungsverfahren. Durch maßgeschneiderte Verfahren - etwa die Möglichkeit, Chemikalien mit ähnlicher Wirkung in Gruppen zu bewerten - werden dabei die Kosten für die Unternehmen so gering wie möglich gehalten. Dies teilte das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

Auf Drängen der Europäischen Umweltminister nimmt die Europäische Kommission zur Zeit eine völlige Umgestaltung der Chemikalienpolitik vor. In Zukunft werden nicht nur neue Stoffe, sondern sämtliche Stoffe, die auf dem europäischen Markt verbleiben sollen, einem Registrierungs-, Bewertungs- oder Zulassungsverfahren unterliegen. In einem Weißbuch hat die Kommission vor über zwei Jahren die großen Leitlinien des neuen Systems präsentiert.

Österreich hat für die Neuausrichtung eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die entsprechend berücksichtigt wurden:

Die Abschätzung der von Chemikalien ausgehenden Risken, welche in Zukunft durch die Unternehmen selbst durchzuführen ist, muss nicht Chemikal für Chemikal neu erhoben werden, sondern wird in einzelnen Kategorien in Abhängigkeit von der jeweiligen Anwendung vorzunehmen sein. Diese Gruppierung in der Gefahrenbeurteilung reduziert die für die Unternehmen anfallenden Kosten auf ein Zehntel der ursprünglichen Annahmen. Besonders den für Österreich maßgeblichen Klein- und Mittelbetrieben der verarbeitenden Industrie kommt dies sehr entgegen.

  • Einer weiteren Kernforderung Österreichs war, neben etwa krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen auch jene Chemikalien einem Zulassungsverfahren zu unterwerfen, die schlecht abbaubar sind, sich in der Nahrungskette anreichern und hoch umwelttoxisch sind.
  • Im bevorstehenden Verhandlungsprozess wird das Lebensministerium auf eine verbindliche Verankerung des Vorsorgeprinzips drängen und besonders darauf achten, dass die Innovationschancen der kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt werden und damit die Arbeitsplätze in der chemischen Industrie gesichert bleiben.

Wenngleich die konkreten Vorschläge erst in einigen Wochen in Begutachtung gehen, so scheint das schwierige Ziel erreicht zu werden, in Zukunft ein hohes Schutzniveau mit einer innovationsstimulierenden, wettbewerbsfreundlichen Gestaltung der Rahmenbedingungen zu vereinen. Dies gilt auch für die heikle Frage der Behandlung von Polymeren (Chemikalien, die aus einer Vervielfachung und Verkettung ein und derselben Substanz entstehen, darunter eine Vielzahl von Kunststoffen) und die Behandlung von Zwischenprodukten. Die besonders vielfältigen Polymere sollen in Abhängigkeit von ihrer Größe und ihrer Gefährlichkeit geregelt werden, bei den Zwischenprodukten wird je nach ihrer Verfügbarkeit im Betrieb oder am Markt differenziert. Dieser differenzierte Zugang schafft wesentliche Vereinfachungen für die betroffenen Unternehmen, ohne das Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu reduzieren.

Das neue Regelwerk wird voraussichtlich 2005 beschlossen und je nach Produktionsvolumen und Eigenschaft des betroffenen Stoffes etappenweise in Kraft treten, teilte das BMLFUW abschließend mit.

     
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