Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe  

erstellt am
14. 03. 03

Auf dem Weg zu einem integralen Management von Hochwasserereignissen
Wien (bmlfuw) -Vielen ist das Hochwasserereignis vom Sommer 2002 mit den katastrophalen Auswirkungen noch in Erinnerung. Die enormen Schäden an Gebäuden, Betrieben, Infrastruktur und Landwirtschaftsflächen verdeutlichen, dass die bisher getroffenen Schutzmaßnahmen in Zukunft allein nicht ausreichen. Es ist notwendig sowohl bei der Gefahrenabwehr als auch bei der Vermeidung von Risiken schnell und wirksam Verbesserungen zu erzielen. In einem Symposion, das das Lebensministerium gemeinsam mit dem Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und konstruktiven Wasserbau der BOKU und dem ÖWAV (Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband) in der Wirtschaftskammer vom 11. bis 13. März 2003 veranstaltete wurden die Sommerereignisse 2002 die meteorologisch, hydrologisch, raumplanerisch und ökonomisch analysiert und die Konsequenzen erörtert. Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

Die finanziellen Auswirkungen der Flutkatastrophe waren enorm: Als Sofortmaßnahme wurden 650 Mio. EUR als rasche und unbürokratische Hilfe durch die Bundesregierung den Hochwasseropfern zur Verfügung gestellt. Das vorläufige Gesamtschadensausmaß liegt bei 3,1 Mrd. EUR, den größten Anteil mit rund 1,4 Mrd. EUR stellen dabei die Schäden am Privateigentum dar, an zweiter Stelle liegen die Schäden an Infrastruktureinrichtungen, die rund 0,5 Mrd. EUR erreichten.

Ziel der Veranstaltung war neben einer umfassenden Darstellung und Analyse des Ereignisablaufes die Identifikation von geänderten Planungszielen und Planungsinhalten für die Schutzwasserwirtschaft. Bei der Veranstaltung, an der ca. 300 Fachleute aus dem Bereich der Verwaltung, der Universitäten, des Wasserbaues, der Raumplanung, der Kraftwerksbetreiber, der Versicherungen und des Katastrophenschutzes teilnahmen, ging es um die Entwicklung von Leitlinien für ein integrales Risikomanagement bei Hochwässern.

Generell sollten bei einem integralen Risikomanagement folgende Punkte berücksichtigt werden:

Voraussetzungen für eine flächendeckende Hochwasservorhersagen

Frühwarnsysteme und Alarmpläne

  • Schutzwasserwirtschaftliche Planungsmaßnahmen für den Fluss und das weitere Hinterland (integrale Gefahrenzonenplanung, Abflussplanung für das Hinterland, Flächenwidmung, Schutzziele..)
  • Wasserbauliche Maßnahmen (Bestandsaufname des Zustandes der bestehenden Deiche, neue Baukonzepte: Überströmstrecken bei den Deichen, Abflussvorsorge im Hinterland, ..)
  • Finanzierungsfragen (öffentliche Hand, private Vorsorge, Versicherungen...)
  • Rechtliche Fragen: Kompetenzen zwischen Bund, Land, Gemeinden in Fragen der Flächenwidmung, der Gefahrenzonenplanung, der Förderung von Schutzwasserbauten

Schlussfolgerungen der Hochwasserkatastrophe
Obwohl bisher durchschnittlich im Jahr 200 Mio. EUR in schutzwasserbauliche Einrichtungen investiert wurden, zeigen die enormen Schäden an Gebäuden, Betrieben, Infrastruktur und Landwirtschaftsflächen, dass die bisher getroffenen Schutzmaßnahmen allein nicht ausreichen. Folgende Zielsetzungen wurden formuliert und bedürfen nun der zügigen Umsetzung.

Die Freihaltung und Wiederherstellung der notwendigen Hochwasserabflussräume zählt zu den primären Herausforderungen.

Eine entscheidende Schadensminderung kann auch durch ein entsprechendes Katastrophenmanagement erzielt werden. Hiezu zählen u.a. flächendeckende Hochwasserprognosen und Alarmpläne. Diese haben sich an den Flussgebietsgrenzen und nicht an Bezirks- oder Landesgrenzen zu orientieren.

Wie die Erfahrungen zeigen, ist die Bedeutung von Gefahrenzonenplänen in der Raumplanung und Flächenwidmung zu erhöhen. Gegebenfalls sind Kompetenzen zu ändern, um eine verbesserte Abstimmung zu erreichen.

Die Hochwasserplanung und das Risikomanagement haben den gesamten potentiellen Abflussraum zu berücksichtigen. Hochwasserschutzmaßnahmen können prinzipiell nur die Gefahr reduzieren, aber keine absolute Sicherheit bieten. Die derzeitigen Schutzkriterien sind zu überdenken und Schutzeinrichtungen unter Berücksichtigung von katastrophalen Ereignissen zu beurteilen.

Die Möglichkeiten der individuellen Vorsorge sind durch breite Informationskampagnen zu vermitteln und durch begleitende Förderungsmaßnahmen zu unterstützen. Hier ist auch das individuelle Versicherungsprinzip mit einzubeziehen, teilt das BMLFUW als Ergebnis des Symposiums mit.

     
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