Übernahmepreis für Jenbacher Streubesitz-Aktien
ist allein Sache von GE
 

erstellt am
14. 03. 03

Jenbach – Zu den am vergangenen Samstag (8. März) bzw. am Donnerstag (13. 03.) im WirtschaftsBlatt erschienenen Artikeln zum Thema „Jenbacher Übernahme“ stellt die Jenbacher AG fest, dass die Preisfindung für das Übernahmeangebot an die Kleinaktionäre ausschließlich durch GE Holdings Austria GmbH bestimmt wurde. Weder die Syndikatsaktionäre der Jenbacher AG noch Jenbacher selbst haben auf diesen Prozess Einfluss genommen.


Die Syndikatsaktionäre der Jenbacher AG hatten sich bereits im November 2002 mit GE auf einen Kaufpreis für ihre Aktienpakete geeinigt. Wie weit GE den gesetzlich zulässigen Abschlag von diesem Preis gegenüber den Aktionären des Streubesitzes beansprucht, entzieht sich der Mitwirkung der Kernaktionäre oder der Jenbacher AG.
     
zurück