Swoboda/Schröder/Stenzel zur Stellungnahme von Vaclav Klaus  

erstellt am
20. 03. 03

Brüssel (evp-pd) - Ursula Stenzel MEP, Vorsitzende des gemischt-parlamentarischen Ausschusses EU-Tschechien, Delegationsleiterin der ÖVP im Europaparlament; Hannes Swoboda MEP, parlamentarischer Geschäftsführer der SPE-Fraktion und Delegationsleiter der SPÖ im Europaparlament; Jürgen Schröder MEP, Berichterstatter des Europäischen Parlaments zu Tschechien haben am Mittwoch (19. 03.) gemeinsam die folgende Presseerklärung veröffentlicht:

"Das Europäische Parlament hatte in seiner Entschließung vom 20. November 2002 im Zusammenhang mit den Präsidentendekreten festgestellt, dass es "die grundsätzlichen Aussagen der deutsch- tschechischen Erklärung vom 21. Januar 1997 als eine gute Grundlage für die Versöhnung, die die moralische Basis für die Europäische Einigung darstellt", erachtet. Zugleich betonte das EP-Plenum, dass es "eine politische Geste der tschechischen Seite in diesem Sinne für wünschenswert" hält.

Diesbezüglich finden wir die jüngste "Stellungnahme des Präsidenten der Tschechischen Republik Václav Klaus zum Gedenktag des 15. März 1939" ermutigend, worin es heißt, dass der Terror letztendlich auch - in der Form von Nachkriegsabschiebungen - in die Schicksale der tschechischen Deutschen eingegriffen hat. Nach Klaus handelt es sich dabei um Taten, die "unter heutigem Gesichtspunkt ... inakzeptabel" sind.

In dem Zusammenhang bedauern wir jedoch, dass sich weder die Regierung noch das Parlament der Tschechischen Republik bisher in diesem Sinne geäußert und eine entsprechende politische Geste gezeigt haben. Enttäuschend ist ferner, dass von tschechischer Seite bislang niemand auf die Kernaussage der o. g. Entschließung unseres Parlaments vom 20. November 2002 eingegangen ist, wonach "nach dem Beitritt des Landes alle Bürger der Europäischen Union auf dem Gebiet der Tschechischen Republik die gleichen Rechte haben, dass In- absentia-Urteile außer Kraft gesetzt werden und dass das Gesetz Nr. 115 vom 8. Mai 1946 vom Standpunkt moderner Rechtsstaatlichkeit keine Existenzberechtigung hat".

Gleichwohl ziehen wir angesichts der politischen Geste von Präsident Klaus unseren Änderungsantrag Nr. 77 zurück. Dies tun wir in der Erwartung, dass die tschechische Seite ihrer Verpflichtung hinsichtlich der Aufhebung sowohl der In-absentia-Urteile als auch des Straffreistellungsgesetztes Nr. 115 noch vor dem EU-Beitritt des Landes nachkommt.
     
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