Orientalisch-orthodoxe Kirchen werden gleichgestellt  

erstellt am
20. 03. 03

Neugebauer neuer Obmannstellvertreter des Unterrichtsausschusses
Wien (pk) - Die koptisch-orthodoxe Kirche soll in Österreich den gleichen rechtlichen Status wie die armenisch-apostolische Kirche und die syrisch-orthodoxe Kirche erhalten. Dies beschlossen die Mitglieder des Unterrichtsauschusses am Mittwoch (18. 03.) einstimmig.

Dem vorliegenden Gesetz über äußere Rechtsverhältnisse der orientalisch-orthodoxen Kirchen in Österreich zufolge kommt künftig allen drei genannten orientalisch-orthodoxen Kirchen die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu. Zudem wird eine orientalisch-orthodoxe Kirchenkommission eingerichtet, der je zwei Vertreter der in Österreich anerkannten orientalisch-orthodoxen Kirchen angehören.

Hintergrund für die Gesetzesvorlage ist, dass die armenisch-apostolische Kirche und die syrisch-orthodoxe Kirche seit 1972 bzw. 1988 in Österreich staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften sind und somit die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts inne haben. Der koptisch-orthodoxen Kirche kommt jedoch als seit 1998 staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaft lediglich Rechtspersönlichkeit privaten Rechts zu, obwohl alle drei Religionsgemeinschaften hinsichtlich ihrer Mitgliederzahl durchaus vergleichbare Strukturen aufweisen.

Die koptisch-orthodoxe Kirche hat weltweit etwa acht bis zehn Millionen Mitglieder, in Österreich gibt es etwa 3000 Anhänger.

Als Obmannstellvertreter des Unterrichtsausschusses wurde Abg. Fritz Neugebauer (V) mit den Stimmen aller gewählt.
     
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