Diakonie: Keine Reform der Notstandshilfe
ohne Grundsicherung
 

erstellt am
19. 03. 03

Abschaffung der Notstandshilfe führt direkt in die Armut
Wien (epd Ö) - „Mit der Abschaffung der Notstandshilfe zeichnet die Bundesregierung den direkten Weg von der Arbeitslosigkeit in die Armut vor“, warnt der Direktor der Diakonie Österreich, Michael Chalupka, vor den im Kurier vom Dienstag (18. 03.) geäußerten Plänen von Walter Tancsits, ÖVP-Abgeordneter und potentieller neuer Sozialsprecher, die Sozialhilfe mit der Notstandshilfe zu vereinigen und zu vereinheitlichen. „Diese Pläne sind schlichtweg unausgegoren und zeugen von Konzeptlosigkeit hinsichtlich sozialer Fragen“, kritisiert Chalupka. Auch gäben sie keine Antwort darauf, wie die Regierung mit der Tatsache umgehen wolle, dass die Notstandshilfe Teil der Versicherungsleistung im Falle von Arbeitslosigkeit sei. „In Zukunft werden all jene, die ihren Job verloren haben, nach dem Auslaufen der Arbeitslose zu Almosenempfängern“, unterstreicht der Diakonie-Direktor. Eine Reform der Notstandshilfe sei nur dann denkbar und sozial vertretbar, wenn eine umfassende Grundsicherung geschaffen werde.

Gleichzeitig erinnerte Chalupka daran, dass die Sozialhilfe regresspflichtig sei, also bei einer Änderung der wirtschaftlichen Situation des Empfängers rückzuerstatten ist und vorhandene Rücklagen angetastet werden würden. „Im konkreten Fall muss ein Sozialhilfeempfänger, der das Glück hat, nach längerer Arbeitslosigkeit wieder einen Job zu finden, von seinem vermutlich nicht üppigen Gehalt die Sozialhilfe wieder zurückbezahlen“, verdeutlicht Chalupka. Wie schnell sich dadurch der Weg in die Armut verkürze, könne sich jeder selbst ausmalen, so der Diakonie-Direktor.

Die Überlegungen Tancsits, ArbeitsmigrantInnen auf dem Wege der Neuordnung aus den Maßnahmen wieder herauszunehmen, bezeichnete Chalupka als „überwunden geglaubten Populismus“. Ausländern, die für Versicherungsleistungen eingezahlt hätten, würde damit „auf dem kalten Weg wieder die Existenzgrundlage entzogen, indem sie völlig von Notstandshilfe und Sozialhilfe ausgeschlossen wären“.
     
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